Rückwandlung bei VW, darf Nutzungsgebühr verlangt werden?
|
Hallo Leute ...
|
|
|
|
Freilich musst du für die Nutzung bezahlen, das regelt §347 BGB. Mit diesem einen Paragraphen alleine kannst du dir aber kein Bild über die Rechtssituation machen. Die von dir genannte Nutzungsgebühr gilt als üblich und begründet sich auf ein OLG-Urteil aus dem Jahre 2003. Dazu kommen normalerweise noch 4 % Zinsen.
|
|
|