Wie weit darf der Reifen überstehen?
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Abend zusammen,
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Solange die Lauffläche komplett abgedeckt ist und im eingefederten Zustand nix schleift, ist alles in Ordnung. |
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Das passt, bei meinem war auch alles in Ordnung, ohne Probleme eingetragen bekommen
Zuletzt geändert 16.04.2011 19:45 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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danke,
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Öhm das mit der Lauffläche stimmt nicht mehr ganz.
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So stand es auch in meinem Teilegutachten
Zitat:
Zitat von Teilegutachten Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Allerdings hat das beim TÜV (Einzelabnahme wegen Federn) nicht interessiert, STvO und EU sind da unterschiedlicher Meinung bzw. wird hier gemäss STvO gehandelt. Edit: Hab gerade mal versucht den genannten Text der EU zu lesen, so wie ich es verstandn habe, gilt der Anh.I der 78/549 EWG Rili für die Zulassung von Fahrzeugen durch den Hersteller... Aber vielleicht kann uns Walpurgis ja helfen Zuletzt geändert 27.06.2011 07:35 von xytobiyx. Insgesamt 3 mal. |
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Edit by MOD: Einmal reicht Zuletzt geändert 27.06.2011 07:26 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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