Schwarzfahren
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Hallo
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Rechtsanwalt fragen
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Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
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Mal abgesehen davon das ich niemals jemanden ohne Fahrerlaubnis in der gegend rumfahren lassen würde, allerhöchstens auf nem Feldweg zum üben(was natürlich auch verboten ist), würde ich da nicht soviel drüber schreiben das er gefahren ist, sonst kommt es sowieso raus und dann wirst du mitverantwortlich gemacht, da du ja wußtest das er keine FE hat. |
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