Verwendung von roter Rundumleuchte im Innenraum


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  • | 01.02.2011 12:05

Ich hab mal mit einem Freund rumgesponnen ,was das verwenden von Rundumleuchten im Auto angeht ( Blau / Orangelicht ) , dahingehend haben wir nur Sonderregelungen für das Blau und Orangelicht gefunden.

Jetzt stellt sich die Frage, wenn ich z.B. auf der Autobahn fahre und eine rote Rundumleuchte aufs Amaturenbrett stelle, zum Spaß, und mir daraufhin die Leute platz machen oder auch nicht. Kann ich dafür belangt werden? Ich würde es eigentlich verneinen,da es ja kein Sonder"licht" ist. - und natürlich alle sonstigen Verkehrsregeln eingehalten werden.

mfg


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  • | 01.02.2011 12:28

Ich denke mal, Du wirst damit voll auf den Rüssel schlagen :D
Es ist zwar irgendwo kein in Deutschland "übliches" Sonderlicht, aber:
1. wenn im Wagen montiert, dürfte es Deine Wahrnehmung einschränken.
2. Es dürfte m.E. nicht nach außen scheinen (wie auch bei Fußraumbeleuchtung), wegen möglicher Irritation des übrigen Verkehrs (nicht bei selbigem!! :D )
3. Die Nummer mit dem "Platz machen auf der Autobahn" dürfte man Dir als Nötigung auslegen!
4. Mit dem "Sonderlicht" ist das auch so ein Grenzfall, da rote Blinkleuchten z.B. bei Alarmanlagen gebräuchlich sind.

Also ich würde mal sagen, Kojak kannste getrost knicken ! :lehrer:


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  • | 01.02.2011 12:55

Es geht mir dabei auch eher darum die Trantüten auf einen Aufmerksam zu machen :) kein Drängeln/ Lichthupe / Hupe/ Linksblinken
und das halt auf einem legalen Weg


Zuletzt geändert 01.02.2011 12:55 von OzY. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.02.2011 13:07

Wenn du die Trantüten auf dir aufmerksam machen willst kannst du die Lichthupe rechtlich sogar benutze.


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  • | 01.02.2011 15:24

Dein Fahrzeug darf kein rotes Licht nach vorne abstrahlen, auch nicht durch die Windschutzscheibe.


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  • | 01.02.2011 15:49

Zitat:
Zitat von OzY
Es geht mir dabei auch eher darum die Trantüten auf einen Aufmerksam zu machen :) kein Drängeln/ Lichthupe / Hupe/ Linksblinken
und das halt auf einem legalen Weg

Und was wwäre dann Drängeln ??? :015
@ walpurgis: Genau das hab' ich mir schon gedacht ! Und wenn es nicht durch die Winschutzscheibe abstrahlt, kannste Dir auch 'ne Radauleiste vom US-Streifenwagen aufs Dach tackern, einschalten und dann 'nen schwarzen Überzieher drüber machen! :rofl:


Zuletzt geändert 01.02.2011 15:53 von Red-XM. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.02.2011 17:21

Zitat:
Zitat von walpurgis
Dein Fahrzeug darf kein rotes Licht nach vorne abstrahlen, auch nicht durch die Windschutzscheibe.
Das ist richtig, aber wenn ers hätte, wäre es rechtlich sicherlich "weniger schlimm" als zb ein blaulicht, was ja Missbrauch von Sondersignalen wäre. :frage:


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  • | 01.02.2011 18:32

weniger schlimm sicherlich, aber schlimm immernoch!

zum einen können sich andere fahrer dadurch genötigt fühlen, ergo es kommt zur anzeige. ganz dumm wäre wenn sich ein fahrer erschreckt oder auch einfach nur dadurch abgelenkt wird und einen unfall baut. schon hängste da als unfallverursacher mit drin.



wenn dies nur genutzt werden soll um träumer vor einen aus dem schlaf zu holen frag ich mich eh warum du nicht einfach die lichthupe nutzt!? solange du nicht dabei dicht auffährst und die mit 100bpm nutzt is die lichthupe ein legales mittel.


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  • | 01.02.2011 19:52

Ja, das hat mir Quartermile schon beigebracht und dank walpurgis hab ich gelernt das mein auto kein rotes licht nach vorne abstrahlen darf. Somit hat sich das eh schon erledigt. Nur hab ich die Erfahrung gemacht, dass die träumerle einem bei der Lichthupe eher noch dumm kommen anstatt wieder auf die Kriechspur zu verschwinden.
Egal.. Thema kann geschlossen werde.


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  • | 01.02.2011 21:32

Dich würd ich in deiner Assi-Schleuder auch nicht vorbei lassen :015



- So Feierabend hier :012 -


Zuletzt geändert 01.02.2011 21:41 von campino89. Insgesamt 1 mal.

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