Vorfahrtsfrage Spurwechsel


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  • | 26.10.2010 19:54

Moin an alle,

Name: Vorfahrt.jpg Größe: 673x483 Dateigröße: 975714 Bytes

Gegebenheiten:
-alles 60er Zone
-innerorts
-rechter Fahrbahnstreifen mit "dickeren" Fahrbahnmakierungen von den beiden linken Streifen getrennt.

Folgende Situation:
Ich habe in relativ dichtem Verkehr auf der rechten der 3 Fahrbahnen einige Autos überholt. Nun musste ich aber um eine Spur nach links, weil ich Richtung Autobahn wollte und nicht dahin, wo die rechte Spur hinführt.
Ich blinke also ca. 200m vor der auf dem Bild gezeigten Gabelung nach links. Anstatt, dass der Wagen links hinter mir etwas mehr Abstand hält und mich in die Lücke reinfahren lässt, fährt er sie zu und hupt (ca.5s lang^^).
Ich ihn also vorbeigelassen und nach links gewechselt und er fuhr direkt vor mir in die neu entstehende 4. Fahrspur (also so als würde das weiße Auto auf dem Bild noch nach rechts abbiegen).
Das Ganze war halt etwas knapp.

Meine Frage:
Hat er in irgend einer Art und Weise Vorfahrt?
Oder auch nicht, weil er ja quasi im letzten Moment erst nach rechts wechselt.
Ich gehe davon aus, dass er mir eigentlich den Spurwechsel hätte ermöglichen müssen, da ja überall 60km/h und keine durchgezogene Linie ist.
Mir ist schon klar, dass der Kleingeist angepisst war, dass ich ihn rechts überholt habe- was ich ja auch an der Stelle durfte.
Aber würde mich trotzdem mal interessieren.

Gruß


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  • | 27.10.2010 07:24

Rechts überholen ist auch innerorts nicht erlaubt, schau mal im Bußgeldkatalog nach ;)
Abgesehen davon hätte er dich reinlassen müssen, sprich die lücke vergrössern.

Zitat:
Zitat von DTI
Rechts überholen ist auch innerorts nicht erlaubt, schau mal im Bußgeldkatalog nach ;)

stimmt nicht ganz ... wenn sich auf mehrspurigen Strassen die Fahrzeugkolonne auf der rechten Spur schneller bewegt als auf der linken, ist es zulässig rechts "zu überholen" ... dies gilt allerdings nur bei dichtem Verkehr und bis max. 80 km/h


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  • | 27.10.2010 08:21

War beides gegeben. Ich war bei Tacho 70...außerdem bin ich eh auf die rechte Spur aufgefahren. Hab also nicht einmal nach rechts gewechselt um zu "überholen".
Desweiteren habe ich im Hinterkopf, dass man bei den "dicken" Fahrbahnmarkierungen (z.B. An Autobahnkreuzen" ohnehin zwei getrennte Spuren hat und rechts schneller gefahren werden darf als Links?!

Aber nochmal grundsätzlich: er hätte meinen deutlich angezeigten und rechtzeitig eingeleiteten Spurwechsel zulassen müssen, da er keine Vorfahrt hatte?!

Gruß und danke schonmal für die ersten antworten.


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  • | 27.10.2010 09:14

Grundsätzlich gilt hier das Reißverschlußverfahren. Er hätte dir also die Einfahrt ermöglichen müssen. So ist es eine Nötigung gegen dich gewesen. Haste Kennzeichen? Zeig ihn an. Aber was würde dir das bringen?? Nix.

In Zukunft empfehle ich etwas defensiver zu fahren, (rechtzeitiger Einordnen, noch vor beginn der dicken mittleren Linien) nicht so viel gegen unsere älteren Mitbürger Stenkern (Warum ich vom älteren Mitbürger ausgehe? 5sek. Hupen machen nur Ü60)...die haben das vor 40jahren mal anders gelernt als es jetzt ist. Solche "eingefahrenen" Mitbürger besitzen meist einen rieeeesen Dickschädel und geben nich nach und lassen sich nicht belehren. Also lieber schlauer sein und Nachgeben mit dem lächeln auf den Lippen und dem Wissen das du recht hast ;)

Hier könnte ich nun mein Lieblingsthema weiterführen (Rentner im Straßenverkehr - Test ab 60?) Aber lassen wir das lieber :D


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  • | 27.10.2010 09:26

War ein Telecom Opel mit einem ca. 50 jährigem Fahrer.
Ich will den nicht anzeigen, ich hab mich da drüber ja noch nicht mal aufgeregt.
Wenn ich bei sowas ausrasten würde, könnte ich ja alle 5km jemanden anzeigen...;)
Mich hat die Frage nur mal interessiert, weil mein Beifahrer meinte, dass der andere Vorfahrt gehabt hätte und ich das nicht geglaubt habe.

Danke für die Antworten


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  • | 27.10.2010 10:03

Zitat:
Zitat von cherry
Grundsätzlich gilt hier das Reißverschlußverfahren. Er hätte dir also die Einfahrt ermöglichen müssen. So ist es eine Nötigung gegen dich gewesen. Haste Kennzeichen? Zeig ihn an. Aber was würde dir das bringen?? Nix.

In Zukunft empfehle ich etwas defensiver zu fahren, (rechtzeitiger Einordnen, noch vor beginn der dicken mittleren Linien) nicht so viel gegen unsere älteren Mitbürger Stenkern (Warum ich vom älteren Mitbürger ausgehe? 5sek. Hupen machen nur Ü60)...die haben das vor 40jahren mal anders gelernt als es jetzt ist. Solche "eingefahrenen" Mitbürger besitzen meist einen rieeeesen Dickschädel und geben nich nach und lassen sich nicht belehren. Also lieber schlauer sein und Nachgeben mit dem lächeln auf den Lippen und dem Wissen das du recht hast ;)

Hier könnte ich nun mein Lieblingsthema weiterführen (Rentner im Straßenverkehr - Test ab 60?) Aber lassen wir das lieber :D

Da muss ich Dir leider (oder zum Glück?) widersprechen! Ich war ja nun wirklich genug auf Europas Straßen unterwegs und habe da eher etwas andere Erfahrungen gemacht: meiner Meinung nach sind die Faher/innen zwischen etwa 40 und etwa 50 schlimmer. In meinem Alter kommt im Allgemeinen eine gewisse Gelassenheit zum Ausdruck. Der Fahrer um die 60 muss normalerweise weder sich noch Anderen beweisen dass er's kann und läßt sich nicht mehr so schnell provozieren. Normalerweise bist Du heute mit 60 noch nicht so verschlissen wie meinetwegen vor 20 Jahren. Das Problem scheinen mir eher die sogenannten "Besten Jahre" zu sein, da viele dann meinen, sie wären eh' die Kings und gewissermassen das Salz der Erde. Andererseits gibt es Vollpfosten in jedem Alter :D
Außerdem sind durchaus manche in meinem Alter ganz einfach ohne es zu wissen/merken nicht mehr in der Lage, in ausreichendem Masse die Geschehnisse im Straßenverkehr um sie herum wahrzunehmen und bedeutungsmäßig korrekt einzuordnen!


Zuletzt geändert 27.10.2010 10:06 von Red-XM. Insgesamt 4 mal.


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  • | 27.10.2010 11:33

Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO

Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO

Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO


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  • | 27.10.2010 13:45

Zitat:
Zitat von mille007
Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO

Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO

Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO

Also: Augen auf beim...ähm...im Verkehr und schon klappt's! :D


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  • | 27.10.2010 14:01

Zitat:
Zitat von mille007
Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO

Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO

Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO

Ah okay... Ja Reißverschluss hätte in meinen Augen auch keinen Sinn gemacht und das ich als derjenige, der die Spur wechselt, aufpassen muss, ist mir auch klar. Ich habe ja auch niemanden gefährdet . Ich hab geblinkt und bin weiter in meiner Spur gefahren, da ich mich sonst in die Lücke hätte "quetschen" müssen.
Aber er hatte jetzt keine Vorfahrt, die es ihm erlaubt mit gedrückter Hupe die Lücke so eng zu machen, dass ich definitiv nicht nach Links konnte, oder?
Weil ja nach Paragraph 1 "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" zu gelten hat.


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  • | 27.10.2010 16:59

Zitat:
Zitat von daalig
...
Weil ja nach Paragraph 1 "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" zu gelten hat.

Ich glaub das ist der "Gummiparagraph" schlechthin - wenn nix mehr zieht dann das. Aber wird danach jemand belangt?! Wer will da die Verhältnismässigkeit festlegen?!


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  • | 27.10.2010 17:07

Ja, ist klar...
Will ihn ja auch wie gesagt nicht anzeigen oder sonst was.
Für mich hat sich jetzt geklärt, dass er etwas sehr kleingeistig agiert hat und das ich kein Vorfahrtsrecht missachtet habe.

Danke an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. :hut:


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  • | 27.10.2010 21:45

Zitat:
Zitat von mille007
Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO

Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO

Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO

Solch Antworten wünsch ich mir :ok:

Man lernt eben nie aus :D

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