Vorfahrtsfrage Spurwechsel
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Moin an alle,
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Rechts überholen ist auch innerorts nicht erlaubt, schau mal im Bußgeldkatalog nach
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Zitat:
Zitat von DTI Rechts überholen ist auch innerorts nicht erlaubt, schau mal im Bußgeldkatalog nach
stimmt nicht ganz ... wenn sich auf mehrspurigen Strassen die Fahrzeugkolonne auf der rechten Spur schneller bewegt als auf der linken, ist es zulässig rechts "zu überholen" ... dies gilt allerdings nur bei dichtem Verkehr und bis max. 80 km/h |
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War beides gegeben. Ich war bei Tacho 70...außerdem bin ich eh auf die rechte Spur aufgefahren. Hab also nicht einmal nach rechts gewechselt um zu "überholen".
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Grundsätzlich gilt hier das Reißverschlußverfahren. Er hätte dir also die Einfahrt ermöglichen müssen. So ist es eine Nötigung gegen dich gewesen. Haste Kennzeichen? Zeig ihn an. Aber was würde dir das bringen?? Nix.
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War ein Telecom Opel mit einem ca. 50 jährigem Fahrer.
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Zitat:
Zitat von cherry Grundsätzlich gilt hier das Reißverschlußverfahren. Er hätte dir also die Einfahrt ermöglichen müssen. So ist es eine Nötigung gegen dich gewesen. Haste Kennzeichen? Zeig ihn an. Aber was würde dir das bringen?? Nix.
In Zukunft empfehle ich etwas defensiver zu fahren, (rechtzeitiger Einordnen, noch vor beginn der dicken mittleren Linien) nicht so viel gegen unsere älteren Mitbürger Stenkern (Warum ich vom älteren Mitbürger ausgehe? 5sek. Hupen machen nur Ü60)...die haben das vor 40jahren mal anders gelernt als es jetzt ist. Solche "eingefahrenen" Mitbürger besitzen meist einen rieeeesen Dickschädel und geben nich nach und lassen sich nicht belehren. Also lieber schlauer sein und Nachgeben mit dem lächeln auf den Lippen und dem Wissen das du recht hast Hier könnte ich nun mein Lieblingsthema weiterführen (Rentner im Straßenverkehr - Test ab 60?) Aber lassen wir das lieber Da muss ich Dir leider (oder zum Glück?) widersprechen! Ich war ja nun wirklich genug auf Europas Straßen unterwegs und habe da eher etwas andere Erfahrungen gemacht: meiner Meinung nach sind die Faher/innen zwischen etwa 40 und etwa 50 schlimmer. In meinem Alter kommt im Allgemeinen eine gewisse Gelassenheit zum Ausdruck. Der Fahrer um die 60 muss normalerweise weder sich noch Anderen beweisen dass er's kann und läßt sich nicht mehr so schnell provozieren. Normalerweise bist Du heute mit 60 noch nicht so verschlissen wie meinetwegen vor 20 Jahren. Das Problem scheinen mir eher die sogenannten "Besten Jahre" zu sein, da viele dann meinen, sie wären eh' die Kings und gewissermassen das Salz der Erde. Andererseits gibt es Vollpfosten in jedem Alter Außerdem sind durchaus manche in meinem Alter ganz einfach ohne es zu wissen/merken nicht mehr in der Lage, in ausreichendem Masse die Geschehnisse im Straßenverkehr um sie herum wahrzunehmen und bedeutungsmäßig korrekt einzuordnen! Zuletzt geändert 27.10.2010 10:06 von Red-XM. Insgesamt 4 mal. |
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Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO
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Zitat von mille007 Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO
Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO Also: Augen auf beim...ähm...im Verkehr und schon klappt's! |
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Zitat:
Zitat von mille007 Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO
Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO Ah okay... Ja Reißverschluss hätte in meinen Augen auch keinen Sinn gemacht und das ich als derjenige, der die Spur wechselt, aufpassen muss, ist mir auch klar. Ich habe ja auch niemanden gefährdet . Ich hab geblinkt und bin weiter in meiner Spur gefahren, da ich mich sonst in die Lücke hätte "quetschen" müssen. Aber er hatte jetzt keine Vorfahrt, die es ihm erlaubt mit gedrückter Hupe die Lücke so eng zu machen, dass ich definitiv nicht nach Links konnte, oder? Weil ja nach Paragraph 1 "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" zu gelten hat. |
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Zitat:
Zitat von daalig ...
Weil ja nach Paragraph 1 "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" zu gelten hat. Ich glaub das ist der "Gummiparagraph" schlechthin - wenn nix mehr zieht dann das. Aber wird danach jemand belangt?! Wer will da die Verhältnismässigkeit festlegen?! |
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Ja, ist klar...
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Zitat:
Zitat von mille007 Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, da der Fahrstreifen nicht endet oder ein Hindernis vorhanden ist. ->> §7 (4) StVO
Der jenige, der den Fahrstreifen wechseln will, muß eine Gefährdung anderer ausschließen (und notfalls den/die dort fahrenden Fzg passieren lassen) ->> §7 (5) StVO Und von rechts kommend darfst Du in dieser Situation schneller fahren ->> §7a (1) StVO Solch Antworten wünsch ich mir Man lernt eben nie aus |
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