Wird man stets aufgeklärt?


  • Nickpage von PureFranky anzeigen PureFranky



    Schiermeier Camper


    598 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von PureFranky anzeigen PureFranky



    Schiermeier Camper


    598 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 21.09.2010 01:39

Hey Leute, kurz und Bündig:
Wenn ich angehalten werde mit dem guten alten "Allgemeine Verkehrskontrolle" und von den Polizisten direkt vorher zu schnell gemessen wurde, werde ich dann direkt drüber aufgeklärt, dass man mich erwischt hat? Hab da nämlich grad nen IMHO recht grenzwertigen Fall, wurde auch angehalten, aber ausser der Frage nach den Papieren und Alkoholgenuss kam da nix.

Danke für Antworten
PureFranky


  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF

  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF
  • | 21.09.2010 10:41

Sie müssen dir eine Verkehrswidrigkeit vorwerfen. Sagen wie nix, war auch nix


  • Nickpage von PureFranky anzeigen PureFranky



    Schiermeier Camper


    598 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von PureFranky anzeigen PureFranky



    Schiermeier Camper


    598 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 21.09.2010 18:06

Gut, dann ist ihnen ihr eigenes Fehlverhalten wohl auch aufgefallen.
Jagen mit ca 75 Sachen durchn Ort und wundern sich, wenn der jenige, den Sie dann bedrängen versucht, sein Heck durch Beschleunigen einer Beule zu entziehen.
Vielleicht hätte ich die Frage nach Alkohol oder Drogen mal erwiedern sollen.... :rolleyes:
Aber immerhin, bei der Kontrolle war`n se freundlich, is ja auch wat. ;)


  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 21.09.2010 18:35

Will mich da jetzt nicht (rechtlich) festlegen, aber wenn die dir direkt beim Anhalten nix vorwerfen, dann muss es nicht heissen, dass da nix mehr kommt. Wenn du "abgeschossen" wirst und die Rennleitung dir vor Ort direkt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, dann kommt das einer Anhörung gleich. Wird diese vor Ort versäumt, könnte sie u.U. aber noch per Anhörungsbogen nachgeholt werden. Da gibts aber, glaub ich, ne Frist für (ist halt nicht direkt mein Amt ;) ) Wenn da nix mehr kommt: Glück gehabt :D


  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF

  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF
  • | 21.09.2010 21:13

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Wenn du "abgeschossen"


Und genau da liegt der Hund begraben. Von Abschießen hat Franky nüscht gesagt ;)

Ich selbst hatte mal die Erfahrung gemacht das die Jungs auf der B-Straße vor mir mit 80 fuhren, ich drehte fast durch und überholte sie mitt 100, also korrektem Geschwindigkeitsüberschuß und nicht zu schnell. Freunde gehen davon aus, wenn ich nichts gemacht hätte, hätten die mich rausgezogen weil ich evtl was zu verbergen hätte. Aber so habe die mich in ruhe gelassen und fuhren dann auch mit 100 weiter. :D Sind schon seltsame Geschöpfe und deren Denkverhalten ist für uns wahrlich nicht nachvollziehbar.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 21.09.2010 21:34

Öhm, du meinst, die Polizei nötigt dich zum Überholen und wenn du es nicht tust, hast du was z verbergen ? Da dichtest du mit Sicherheit zu viel hinein.

Im Übrigen, warum sollte man jemanden direkt "darüber aufklären, dass man ihn erwischt hat" ?

Bei Lasermessungen und Hinterherfahren üblich, sonst nicht. Der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit geschieht mit dem Bußgeldbescheid. Da hat man dann auch alle Möglichkeiten, sich zu äußern oder zu widersprechen. Aus der Tatsache, dass dem TE bei der Kontrolle nichts gesagt wurde, kann man doch noch lange nicht herleiten, dass sie ihn nicht gemessen haben.


  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF

  • Nickpage von cherry anzeigen cherry



    Strafzettelsammler


    6329 Beiträge
    Kennzeichen: SLF
  • | 21.09.2010 21:41

woher nehmen sie dann aber die Beweise hinterher?


  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 21.09.2010 22:23

Bei Lasermessung wirste im Normalfall angehalten und die zeigen dir direkt die gemessene Geschwindigkeit am Gerät, du kannst dich dazu äußern, musst aber nicht. Die protokollieren, dass du angehört wurdest, Bußgeldbescheid kommt und fertig is die Laube. Bei Radarmessung oder Videowagen gibts auswertbares (Film)Material, das kann man dir bzw. deinem Anwalt bei Aktenansicht auch noch im Nachhinein vorlegen. Ist wie mit den Knöllchen beim Falschparken. Das, was du hinterm Scheibenwischer klemmen hast, ist ein freundlicher Service der Kommune, aber keine Pflicht. Offiziell ist dann erst der Anhörungsbogen.

Deinen Freunden empfehlen