Wird man stets aufgeklärt?
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Hey Leute, kurz und Bündig:
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Sie müssen dir eine Verkehrswidrigkeit vorwerfen. Sagen wie nix, war auch nix |
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Gut, dann ist ihnen ihr eigenes Fehlverhalten wohl auch aufgefallen.
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Will mich da jetzt nicht (rechtlich) festlegen, aber wenn die dir direkt beim Anhalten nix vorwerfen, dann muss es nicht heissen, dass da nix mehr kommt. Wenn du "abgeschossen" wirst und die Rennleitung dir vor Ort direkt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, dann kommt das einer Anhörung gleich. Wird diese vor Ort versäumt, könnte sie u.U. aber noch per Anhörungsbogen nachgeholt werden. Da gibts aber, glaub ich, ne Frist für (ist halt nicht direkt mein Amt ) Wenn da nix mehr kommt: Glück gehabt |
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Zitat:
Zitat von gnmpf74 Wenn du "abgeschossen"
Und genau da liegt der Hund begraben. Von Abschießen hat Franky nüscht gesagt Ich selbst hatte mal die Erfahrung gemacht das die Jungs auf der B-Straße vor mir mit 80 fuhren, ich drehte fast durch und überholte sie mitt 100, also korrektem Geschwindigkeitsüberschuß und nicht zu schnell. Freunde gehen davon aus, wenn ich nichts gemacht hätte, hätten die mich rausgezogen weil ich evtl was zu verbergen hätte. Aber so habe die mich in ruhe gelassen und fuhren dann auch mit 100 weiter. Sind schon seltsame Geschöpfe und deren Denkverhalten ist für uns wahrlich nicht nachvollziehbar. |
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Öhm, du meinst, die Polizei nötigt dich zum Überholen und wenn du es nicht tust, hast du was z verbergen ? Da dichtest du mit Sicherheit zu viel hinein.
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woher nehmen sie dann aber die Beweise hinterher? |
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Bei Lasermessung wirste im Normalfall angehalten und die zeigen dir direkt die gemessene Geschwindigkeit am Gerät, du kannst dich dazu äußern, musst aber nicht. Die protokollieren, dass du angehört wurdest, Bußgeldbescheid kommt und fertig is die Laube. Bei Radarmessung oder Videowagen gibts auswertbares (Film)Material, das kann man dir bzw. deinem Anwalt bei Aktenansicht auch noch im Nachhinein vorlegen. Ist wie mit den Knöllchen beim Falschparken. Das, was du hinterm Scheibenwischer klemmen hast, ist ein freundlicher Service der Kommune, aber keine Pflicht. Offiziell ist dann erst der Anhörungsbogen. |
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