Abgeschleppt, weil Anwohnerparkausweis abgelaufen war.
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Hallo ihr da!
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Ich denke, da Du es in diesem Fall mit einer Behörde incl. dazugehörigem Beamten-Apparat zu tun hast, wirst Du nicht viel (eher gar nichts) ausrichten können.
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Im Regelfall hast du binnen 4 Wochen seit erhalt des Bescheides mit den Abschleppkosten, zeit dich zu wehren und einen Widerspruch zu schreiben. |
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Wenn der Ausweis am 31.7. abläuft, die Politesse das Fahrzeug am 20.8.(!) bemerkt und dein Wagen dann am 24.8. versetzt (nicht abgeschleppt) wurde, dann haste leider Pech gehabt. Statt rechtzeitig nen neuen Parkausweis zu beantragen einfach mal ab in den Urlaub und auch noch der Behörde mangelnden Service zu unterstellen, na ja..
Zuletzt geändert 31.08.2010 21:51 von gnmpf74. Insgesamt 2 mal. |
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Ich glaube nicht dass die Verhältnismäßigkeit da angewendet werden kann. Dafür reicht ja schon die Aussage dass ein Platz illegal besetzt ist.
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? Hä? Ich verstehe nicht warum ihr da so drauf eingeht?
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@Tiggar: Ob die Widerspruchsbehörde den Einwurf der Verhältnismäßigkeit gelten lässt, steht auf einem anderen Blatt, ich glaub persönlich auch nicht, dass bei der hier geschilderten Sachverhaltslage der Widerspruch erfolgreich wäre, aber wenn sie es trotzdem versuchen will....
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