Abgeschleppt, weil Anwohnerparkausweis abgelaufen war.


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  • | 31.08.2010 09:35

Hallo ihr da!

Ich bin total verzweifelt. Als ich vorgestern aus dem Urlaub kam war mein Auto einfach weg. Die Polizei sagte mir , dass es abgeschleppt wurde. Tatsächlich stand es dann gerade mal 2 Straßen weiter auf der Straße. Dort wo ich mein Auto geparkt habe ist das Parken nur mit Anwohnerparkausweis oder mit Parkscheibe (2st.) gestattet. Ich bemerkte dann, dass mein Anwohnerparkausweis seit dem 31.7.10 abgelaufen ist. Ich wäre natürlich bereit dafür das Bußgeld zu zahlen, aber, dass abgeschleppt wurde finde ich total übertrieben, zumal es dort immer freie Parkplätze gibt. Habe dann auf dem Ordnungsamt angerufen und die Dame am Telefon sagte mir, dass das Auto am 24.8. abgeschleppt wurde und die Politesse es wohl schon am 20.8. entdeckt hätte. Am 20.8. war ich jedoch noch zu hause, da ich erst am 21.8. weg gefahren bin. Es hing aber auch keine Mahnung oder sowas am Auto. Hätte das nicht erst mal nen ganz normalen Strafzettel geben müssen?
Sowieso finde ich es von der Relation her gesehen einfach krass. So ein Parkausweis ist 1 Jahr gültig. 20 Tage sind nicht mal 10 % von nem Jahr. Theoretisch müssten die dann jeden, der sich in der Stadt nen Parkschein für ne Stunde holt nach 4-6 Minuten Überschreitung abschleppen...

Jetzt wollen die dafür 180 Euro, was für mich sehr viel Geld ist, das ich nicht einfach so auftreiben kann, bin noch Azubi und leb alleine.

Was meint ihr, kann ich dagegen irgendwie vorgehen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, bin echt fix und fertig deswegen.


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  • | 31.08.2010 12:16

Ich denke, da Du es in diesem Fall mit einer Behörde incl. dazugehörigem Beamten-Apparat zu tun hast, wirst Du nicht viel (eher gar nichts) ausrichten können.

Denn die Beamten haben nur strikt nach Dienstanweisung gehandelt.
Evtl. kannst Du sie darauf hinweisen, dass ein Hinweis darauf, dass dein Parkausweis abgelaufen sei, im Vorfeld nicht schlecht und ein echter Service am Kunden gewesen wäre. So hättest Du noch Zeit gehabt zu reagieren.

Aber ich sag' mal: auch das wird sie nicht beeindrucken.

Also tief Luft holen und in den sauren Apfel beißen :(


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  • | 31.08.2010 12:31

Im Regelfall hast du binnen 4 Wochen seit erhalt des Bescheides mit den Abschleppkosten, zeit dich zu wehren und einen Widerspruch zu schreiben.


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  • | 31.08.2010 21:48

Wenn der Ausweis am 31.7. abläuft, die Politesse das Fahrzeug am 20.8.(!) bemerkt und dein Wagen dann am 24.8. versetzt (nicht abgeschleppt) wurde, dann haste leider Pech gehabt. Statt rechtzeitig nen neuen Parkausweis zu beantragen einfach mal ab in den Urlaub und auch noch der Behörde mangelnden Service zu unterstellen, na ja.. ;)
Es gibt im deutschen Verkehrsrecht etwas, dass nennt sich "Halterpflichten", um manches sollte man sich halt noch selber kümmern..
Nebenbei: es gibt keine Verpflichtung, einen Strafzettel an die Windschutzscheibe zu klemmen, das ist ein Service der Politessen :D

Da dein Ausweis abgelaufen ist, hattest du faktisch, rein nach Gesetzeslage, keine Parkberechtigung mehr für die Anwohnerparkzone. Parkscheibe war ja auch nicht drin. Somit hast du, selbst wenn es dort immer nach deiner subjektiven Einschätzung genug freie Plätze gibt, den Platz mehr als eine Stunde rechtswidrig belegt. Die Umsetzung war also von daher durchaus in Ordnung. Kannst froh sein, dass sie dich nicht abgeschleppt haben und du dein Auto nicht aus der Verwahrung auslösen musstest, sonst wären noch Unterstellkosten dazu gekommen.

Wenn du dagegen angehen möchtest, würd ich es evtl. über die Verhältnismäßigkeit versuchen; da ja niemand gefährdet oder behindert wurde, hätte auch unter Umständen ne Knolle gereicht. Hab selber auch schon ohne Ausweis inner Zone (nachts) geparkt und immer nur ne Knolle bekommen. Allerdings stand mein Auto nicht ein paar Wochen an der gleichen Stelle...

Alles ohne Gewähr und keine Rechtsberatung ;)


Zuletzt geändert 31.08.2010 21:51 von gnmpf74. Insgesamt 2 mal.


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  • | 31.08.2010 23:25

Ich glaube nicht dass die Verhältnismäßigkeit da angewendet werden kann. Dafür reicht ja schon die Aussage dass ein Platz illegal besetzt ist.

3 oder 4 Wochen aus Versehen überziehen kann tatsächlich passieren nur für die Behörde ist es eine andere Ansicht, die gehen davon aus, das, wenn die 2x kontrolliert haben das sich auch in nä. Zeit nicht ändert und vermutlich mutwillig herbeigeführt wird. Über den Sinn und Unsinn solcher Billeten und Vorgänge lässt sich vortrefflich streiten nur wirst Du Pech haben.

Natürlich bin ich der Meinung dass in diesem Fall mit kleineren Maßnahmen gehandhabt werden könnte aber es ist leider legitim.

Eine behördliches Schreiben an den Halter hätte es auch getan mit einer -kurzen- Frist die Plakette zu erneuern oder sich zum Sachverhalt zu äußern - aber sowas ist nicht vorgesehen und desweiteren würde auch da gefragt werden: "was sag ich am Besten" und dieser Weg würde für die Behörde einen höheren Bürokratenaufwand ergeben.

Zu tausenden haben Leute mit Mahnungen, Strafgebühren etc. zu blechen.


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  • | 01.09.2010 11:04

? Hä? Ich verstehe nicht warum ihr da so drauf eingeht?

Sie oder er hat einen Fehler gemacht dafür wurdest du bestraft. Ist doch nicht die aufgabe der Stadt zu schauen ob dein Anwohneraussweiß abgelaufen ist oder nicht. Wenn er ungültig ist wirste abgeschleppt wenn nicht dann nicht.

Wenn du kein Geld hast dann mußte dir was dazuverdienen oder dem abschleppdienst dein Auto zum tausch gegen deren anspruch überreden.

So bevor jetzt hier alle wieder anfangen zu schimpfen. Stellt euch vor der Threat hätte geheißen: Auto mit abgelaufenenden Anwohnerausweiß nimmt mir immer meinen Parkplatz weg.

Dann wäre der erste Beitrag hier gewesen lass ihn abschleppen!

So und nu versteh ich nicht was hier so spekuliert wird.


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  • | 01.09.2010 18:36

@Tiggar: Ob die Widerspruchsbehörde den Einwurf der Verhältnismäßigkeit gelten lässt, steht auf einem anderen Blatt, ich glaub persönlich auch nicht, dass bei der hier geschilderten Sachverhaltslage der Widerspruch erfolgreich wäre, aber wenn sie es trotzdem versuchen will....

@unheimlich: Ich z.B. gehe darauf so ein, weil hier jemand eine Frage gestellt hat und ich (berufsbedingt) ein wenig Ahnung von der Materie habe und ihr sachlich darlegen wollte, welche Möglichkeiten sie hat und welche (warscheinlich) nicht, bevor hier um gefährliches Halbwissen herum spekuliert wird.

Dies kann man in einem sachlichen Ton machen, ohne die Moralkeule zu sehr zu schwingen.

Außerdem solltest du dir die Posts nochmal durchlesen; keiner hat gesagt: "Boar, die blöde Behörde, voll gemein, dich abzuschleppen, wehr dich!!" Lediglich die Möglichkeit des Widerspruchs wurde aufgezeigt, das steht aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung, die sie im Bescheid über die 180 € findet, drin. Wehren kann sie sich, es wird nur nicht von Erfolg gekrönt sein...

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