Benutzung Standstreifen nachweisbar?


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  • | 05.08.2010 14:04

Servus,
grade folgende Situation gehabt:
Durch eine Tages-Baustelle auf der A5 gab es vor der Ausfahrt einen Rückstau. Alle zwischen 0-30km/h unterwegs. Ich auf der rechten Spur hinter nem LKW kurz vor der Ausfahrt. Ich blinke rechts und fahr auf den Standstreifen um am LKW vorbeizusehen wann die Ausfahrt genau kommt und ob es sich da auch staut. Durch ne Linkskurve habe ich erst dann gesehen, dass da ein Baustellenfahrzeug stand, welches die Fahrbahnverengung der Baustelle angekündigt hat. Der stand kurz vor der 300m-Barke. Ich also wieder Links geblinkt und hinterm LKW eingeordnet. Der Typ neben dem baustellenauto zeigt auf mich, macht mit der Hand das "Geld"-Zeichen (Finger reiben) und schreibt sich was auf...also wahrscheinlich mein Kennzeichen.
Frage: kann der mir was? Ich meine selbst wenn ich rechts überholt hätte...das wäre doch Aussage gegen Aussage, oder? Und dass das 50€ 2 Punkte und gebür kosten würde ist mir klar....

Da Du jetzt an der Situation nichtsmehr ändern kannst, musst Du halt abwarten, ob er Dich anzeigt oder nicht. Dann, also wenn was kommt und wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ab zum Anwalt. Dann wirst Du auch sehen, ob er Zeugen hat, oder eben nicht. Sollte es vor Gericht kommen, zählt die Glaubwürdigkeit (falls Aussage gegen Aussage steht). Aber da kümmert sich dann dein Anwalt drum (oder wie es mir mein Anwalt sagte: "Lehnen sie sich entspannt zurück, den Rest machen wir"; geht aber auch um was anderes). Falls Aussage gegen Aussage steht, kann es auch passieren, dass das Verfahren einfach eingestellt wird (was wohl am wahrscheinlichsten ist).


Zuletzt geändert 05.08.2010 14:12 von 0spr3y. Insgesamt 2 mal.

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