Benutzung Standstreifen nachweisbar?
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Servus,
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Da Du jetzt an der Situation nichtsmehr ändern kannst, musst Du halt abwarten, ob er Dich anzeigt oder nicht. Dann, also wenn was kommt und wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ab zum Anwalt. Dann wirst Du auch sehen, ob er Zeugen hat, oder eben nicht. Sollte es vor Gericht kommen, zählt die Glaubwürdigkeit (falls Aussage gegen Aussage steht). Aber da kümmert sich dann dein Anwalt drum (oder wie es mir mein Anwalt sagte: "Lehnen sie sich entspannt zurück, den Rest machen wir"; geht aber auch um was anderes). Falls Aussage gegen Aussage steht, kann es auch passieren, dass das Verfahren einfach eingestellt wird (was wohl am wahrscheinlichsten ist). Zuletzt geändert 05.08.2010 14:12 von 0spr3y. Insgesamt 2 mal. |
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