Zulässige Gesamtmasse
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hi hab ne frage an euch ...
Zuletzt geändert 19.07.2010 20:58 von Raggi696. Insgesamt 1 mal. |
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Nein Die Dame hat recht.
Zuletzt geändert 19.07.2010 22:17 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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wenn ich mich nicht irre bringt dir das mit dem anhänger aber auch nicht viel! es geht da ja nicht nur ums überladen, sondern darum das der führerschein auch ausreicht! dies is meiner meinung bei einem womo bis 3,5 to plus anhänger nicht mehr der fall! aber kann mich da auch täuschen.
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Die Sache mit dem Anhänger würde ich mir ganz schnell wieder aus dem Kopf schlagen. Ganz schlechte Idee! Hab das ganze auch schon durch. Führerschein Klasse B, Ford Transit+Anhänger. Wir kamen gerade aus Frankreich. Ich muss dazu sagen Transporter und Hänger waren bis auf mich und Beifahrer leer. Aber da kams nicht drauf an. Ich hätte ja theoretisch mehr wie 3,5t laden können. Hat mich damals über 200 Euronen gekostet. Das ist schon 4 Jahre her und bis heute bestimmt nicht billiger geworden. |
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@Candy
Zuletzt geändert 20.07.2010 13:09 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat: Vorsicht: Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich ausgedrückt.
Zitat von Seatquäler Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.
Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (ZugFzg + Anh.) darf 3500kg insgesamt nicht überschreiten. Für das o.a. Beispiel ist die Klasse BE erforderlich. Der Tipp, einen Teil der Ladung auf den Anhänger auszulagern ist so also nicht möglich! Das hat @Candy schon ganz richtig erkannt Zuletzt geändert 20.07.2010 17:01 von mille007. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von mille007 Zitat: Vorsicht: Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich ausgedrückt.
Zitat von Seatquäler Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.
Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (ZugFzg + Anh.) darf 3500kg insgesamt nicht überschreiten. Für das o.a. Beispiel ist die Klasse BE erforderlich. Der Tipp, einen Teil der Ladung auf den Anhänger auszulagern ist so also nicht möglich! Das hat @Candy schon ganz richtig erkannt Also mir hat man inner Fahrschule beigebracht, Zugfahrzeug darf 3500kg haben und dann darf ich zusätzlich 750KG auf nem Hänger fahren. Also insgesamt darf ich mit Klasse B bis zu 4250kg fahren. |
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Zitat:
Zitat von Seatquäler @Candy
@kodeks Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse. (Gesetzestext/ Auszug aus Fahrerlaubnis Verordnung) Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Wer sich immer noch nicht sicher ist einfach mal eben bei einer Fahrschule vorbei gehen und nachfragen MFG Chris ich denk mal der von mir fett gemachte satz sagt eigentlich alles aus, so kenne ich das auch. eine weitere wichtige frage wäre ja auch wann der führerschein gemacht wurde, bzw ob ein anhängerführerschein vorhanden ist. |
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So, nach dem Beitrag von @elite habe ich mich noch mal schlau gelesen (und muss zugeben, dass ich nicht ganz richtig lag (Asche auf mein Haupt)):
Zuletzt geändert 20.07.2010 17:48 von mille007. Insgesamt 2 mal. |
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