Zulässige Gesamtmasse


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  • | 19.07.2010 20:56

hi hab ne frage an euch ...

ich wollte mit vier freunden mit nem wohnmobil nach frankrecih, haben alle klasse B und wir kommen grade so mit gepäck auf ne zulässige gesamtmasse von knapp unter 3,5 t - jetzt haben wir bei der polizei nachgefragt ob das gewicht der insassen auch mit in die zulässige gesamtmasse eingerechet werden , und die frau am telefon meinte schon, stimmt das oder hat sich die politesse einfach nur vertan? wenn das aber stimmen sollte liegen wir nunmal bei 3,8 -.-

danke schon mal


Zuletzt geändert 19.07.2010 20:58 von Raggi696. Insgesamt 1 mal.

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  • | 19.07.2010 22:15

Nein Die Dame hat recht.

Die zul. Gesamtmasse ist alles inkl. Vollem Tank allen Mitfahrern und Gepäck.

Wenn Ihr nur die FS Klasse B habt würde aber folgendes gehen:

Wohnmobil nehmen alle Leute rein und das Gepäck auf einen 750 Kg Anhänger. Alles andere würde teuer, da überladen (Bis 1% sagt keiner was das währen bei 3,5 to = 35 KG)....->

Als Beispiel:
3500 kg zulässige gesamtmasse
3800 kg Fahrbereit
= 300 Kg überladen entspricht einer Überschreitung von ca. 8,5% macht
Für
den Fahrer ab 5% 80 € 1 Pkt
den Halter 140 € 1 Pkt


Zuletzt geändert 19.07.2010 22:17 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.07.2010 07:18

wenn ich mich nicht irre bringt dir das mit dem anhänger aber auch nicht viel! es geht da ja nicht nur ums überladen, sondern darum das der führerschein auch ausreicht! dies is meiner meinung bei einem womo bis 3,5 to plus anhänger nicht mehr der fall! aber kann mich da auch täuschen.

ich persönlich würd zusehen das ich sachen wie getränke und lebensmittel vor ort kaufe! leider ist es bei womo`s eh der fall das die zuladung relativ gering ist.


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  • | 20.07.2010 09:11

Die Sache mit dem Anhänger würde ich mir ganz schnell wieder aus dem Kopf schlagen. Ganz schlechte Idee! Hab das ganze auch schon durch. Führerschein Klasse B, Ford Transit+Anhänger. Wir kamen gerade aus Frankreich. Ich muss dazu sagen Transporter und Hänger waren bis auf mich und Beifahrer leer. Aber da kams nicht drauf an. Ich hätte ja theoretisch mehr wie 3,5t laden können. Hat mich damals über 200 Euronen gekostet. Das ist schon 4 Jahre her und bis heute bestimmt nicht billiger geworden.

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  • | 20.07.2010 13:08

@Candy
@kodeks

Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.

(Gesetzestext/ Auszug aus Fahrerlaubnis Verordnung)

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Wer sich immer noch nicht sicher ist einfach mal eben bei einer Fahrschule vorbei gehen und nachfragen :D
MFG Chris


Zuletzt geändert 20.07.2010 13:09 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.07.2010 16:55

Zitat:
Zitat von Seatquäler
Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.
Vorsicht: Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich ausgedrückt.

Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (ZugFzg + Anh.) darf 3500kg insgesamt nicht überschreiten.

Für das o.a. Beispiel ist die Klasse BE erforderlich.
Der Tipp, einen Teil der Ladung auf den Anhänger auszulagern ist so also nicht möglich!
Das hat @Candy schon ganz richtig erkannt ;)


Zuletzt geändert 20.07.2010 17:01 von mille007. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.07.2010 17:10

Zitat:
Zitat von mille007
Zitat:
Zitat von Seatquäler
Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.
Vorsicht: Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich ausgedrückt.

Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (ZugFzg + Anh.) darf 3500kg insgesamt nicht überschreiten.

Für das o.a. Beispiel ist die Klasse BE erforderlich.
Der Tipp, einen Teil der Ladung auf den Anhänger auszulagern ist so also nicht möglich!
Das hat @Candy schon ganz richtig erkannt ;)

Also mir hat man inner Fahrschule beigebracht, Zugfahrzeug darf 3500kg haben und dann darf ich zusätzlich 750KG auf nem Hänger fahren.

Also insgesamt darf ich mit Klasse B bis zu 4250kg fahren.


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  • | 20.07.2010 17:23

Zitat:
Zitat von Seatquäler
@Candy
@kodeks

Mit der FS klasse B darf man fahren = PKW oder LKW bis 3,5 to zul. Gesamtmasse + Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse.

(Gesetzestext/ Auszug aus Fahrerlaubnis Verordnung)

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Wer sich immer noch nicht sicher ist einfach mal eben bei einer Fahrschule vorbei gehen und nachfragen :D
MFG Chris

ich denk mal der von mir fett gemachte satz sagt eigentlich alles aus, so kenne ich das auch.
eine weitere wichtige frage wäre ja auch wann der führerschein gemacht wurde, bzw ob ein anhängerführerschein vorhanden ist.


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  • | 20.07.2010 17:42

So, nach dem Beitrag von @elite habe ich mich noch mal schlau gelesen (und muss zugeben, dass ich nicht ganz richtig lag (Asche auf mein Haupt)):

Das Ergebnis :lehrer:

Klasse B reicht aus
1. wenn die Gesamtmasse des Hängers kleiner/gleich 750kg ist und die Gesamtmasse des ZugFzg kleiner/gleich 3500kg ist. Dann darf auch die Gesamtmasse der Kombination bis maximal 4250kg betragen.

2. wenn die Gesamtmasse des Hängers größer als 750kg (und kleiner der Leermasse des ZugFzg) und die Kombination nur eine maximale Gesamtmasse von 3500kg hat.

Nun sollte es hoffentlich klar sein :)


Zuletzt geändert 20.07.2010 17:48 von mille007. Insgesamt 2 mal.

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