KFZ-Steuer Rückstand?
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Hallo Forum, bin mit google nicht schlau geworden:
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Überfällige KFZ-Steuern sind erst im Zulassungssystem hinterlegt, wenn das Finanzamt diese auch als solche übermittelt hat. Wenn das Finanzamt die Steuer für dein mittlerweile abgemeldetes Fahrzeug noch nicht abgebucht hat, dann bist du auch nicht im Rückstand. Es sei denn, die Lastschrift wurde von deiner Bank mangels Kontodeckung nicht eingelöst , was ich ja mal nicht hoffe . Der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs dürfte also nix im Wege stehen.
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Ok danke
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Gilt das eigentlich Personen- oder auch Wagenbezogen?
Zuletzt geändert 25.04.2010 21:40 von campino89. Insgesamt 1 mal. |
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Das sollte i.d.R. eigentlich personenbezogen sein, da kannst du ja nix für, wenn der Vorbesitzer nicht bezahlt hat. Vorgehen in solchen Fällen ist aber auch wohl von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich Also an der Steuer kanns dann trotzdem eher nicht gelegen haben... |
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Nee nicht Vorbesitzer, MEIN alter Wagen, von dem wurde die Steuer noch nicht eingezogen |
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Ich meinte Campino89 |
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Ups hatte ich übersehen Sry
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