Gutachten zur ABE
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Hallo Leute,
Zuletzt geändert 17.04.2010 11:59 von wavekid169. Insgesamt 3 mal. |
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Ein Gutachten zur ABE wird erstellt, um den Verwendungsbereich zu erweitern. Angenommen, ein Felgenhersteller lässt sich eine ABE erstellen, die die Verwendung der Räder für eine Reihe von Fahrzeugen genehmigt.
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Also die Größe 8J x 17 H2 ist in meinen Papieren eingetragen mit der Reifengröße 245/40 R17 nur der Felgenhersteller ( RIAL in meinem Fall ) ist nicht angegeben. Das ist die Original Eintragung in meinem Fahrzeug.
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Felgenhersteller Rial --> Sonderräder. Einzig maßgelblich ist das Prüfzeugnis des Felgenherstellers. Da steht dann auch drin, welche Reifengröße in Verbindung mit deinem Fahrzeug zulässig ist und welche Auflagen zu beachten sind.
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Also da steht drin..
Zuletzt geändert 17.04.2010 16:14 von wavekid169. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat:
Zitat von wavekid169 Wenn ich jetzt 245/40 R17 genommen hätte... hätte ich das auch gemusst. Da ich ja Fremdhersteller fahre mit Identischen Daten und Bereifung ??
Lies doch einfach die ABE, da steht alles drin. Ob eine Abnahme erforderlich ist, legt der Technische Dienst fest, also Ingenieure und keine Bürokraten... |
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Das heisst, diese Eintragung bezieht sich auf Original Audi Felgen, wenn kein Hersteller dabei steht.
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Was heißt nochmal eintragen ?
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Ich glaube Du verwechselst da was...
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Siehe mein obiger (und nun auch letzter) Beitrag zu diesem Thema |
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Ist schon OK...
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