Gutachten zur ABE


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  • | 17.04.2010 11:55

Hallo Leute,

Ich habe mal eine dumme Frage... was bedeutet Gutachten zur ABE. ABE steht ja für allgemeine Betriebs Erlaubniss und würde ja heissen das eintragungsfrei wäre.

So ich möchte bei mir Reifen aufziehen 225/45 R17 auf 8J x 17 H2 ET35 die auch im Schein schon eingetragen sind ( Felgengröße ). Nur nicht mit diesen Reifen. Für diese Reifen habe ich eine Reifenfreigabe vom Hersteller der Reifen.
Von Audi selber habe ich auch eine Anfrage gestellt, wegen einer UBB für diese Kombi...( Antwort steht noch aus )

Muss ich diese Kombi nochmal eintragen und den Schein berichtigen lassen ??


Zuletzt geändert 17.04.2010 11:59 von wavekid169. Insgesamt 3 mal.


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  • | 17.04.2010 12:25

Ein Gutachten zur ABE wird erstellt, um den Verwendungsbereich zu erweitern. Angenommen, ein Felgenhersteller lässt sich eine ABE erstellen, die die Verwendung der Räder für eine Reihe von Fahrzeugen genehmigt.

Bringt ein Fahrzeughersteller nun neue Modelle oder Varianten eines Typs auf den Markt, so gilt die ABE für diese ja nicht.

Nun kann der Felgenhersteller die Verwendung seiner Felgen für diese neuen Typen prüfen und ein Gutachten dazu erstellen lassen, welches sich auf die ursprüngliche ABE bezieht.

Somit kannst du das Gutachten zur ABE als eine nachträgliche Ergänzung oder Erweiterung der ursprünglichen ABE ansehen.

Ob die Felgen "eintragungsfrei" sind. oder eine Abnahme erforderlich ist, kann man in jedem Fall erst sagen, wenn man die ABE bzw. das Ergänzungsgutachten gelesen hat. Bei nicht serienmäßigen Reifendimensionen ist eine Änderungsabnahme erforderlich, egal ob sie sich auf die ursprüngliche ABE oder das Ergänzungsgutachten bezieht.


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  • | 17.04.2010 13:21

Also die Größe 8J x 17 H2 ist in meinen Papieren eingetragen mit der Reifengröße 245/40 R17 nur der Felgenhersteller ( RIAL in meinem Fall ) ist nicht angegeben. Das ist die Original Eintragung in meinem Fahrzeug.

Statt den 245/40 R17 werden aber 225/45 R 17 aufgezogen. Hat so eine Reifenfreigabe des Herstellers nichts zu sagen ??

Wenn Ich Dich also richtig verstehe muss auf jeden Fall eingetragen werden...

Nehmen wir mal an, ich bekomme von Audi eine UBB für die Kombi... muß ich dann auch noch eintragen lassen ??


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  • | 17.04.2010 15:01

Felgenhersteller Rial --> Sonderräder. Einzig maßgelblich ist das Prüfzeugnis des Felgenherstellers. Da steht dann auch drin, welche Reifengröße in Verbindung mit deinem Fahrzeug zulässig ist und welche Auflagen zu beachten sind.

Audi kann schließlich keine Produkte eines Fremdherstellers freigeben.


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  • | 17.04.2010 16:12

Also da steht drin..

A01 Der Vorschriftsmässige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich annerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ist oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder ein Angestellten der Nr. 4 der Auflage VIIIb zur STVZO auf Nachweiß entsprechend den im Beispielkatalog zu §19 STVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Soll heissen... Eintragen lassen...SUPER :boese:

Diese Bürokratie regt mich langsam wirklich auf.... Sorry das ich so direkt bin.
Ich könnte es ja verstehen, wenn ich besondere Felgen ohne Gutachten eintragen lassen müsste, aber das ist doch wieder typisch Deutscher Bürokratenapperat. So ein Satz kann nur ein Bürokrat verfassen.

Die Felgen wurden doch schon mal auf meinem Modell geprüft... für mich ist das wirklich ABZOCKE !!


Wenn ich jetzt 245/40 R17 genommen hätte... hätte ich das auch gemusst. Da ich ja Fremdhersteller fahre mit Identischen Daten und Bereifung ??


Zuletzt geändert 17.04.2010 16:14 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.04.2010 17:16

Zitat:
Zitat von wavekid169
Wenn ich jetzt 245/40 R17 genommen hätte... hätte ich das auch gemusst. Da ich ja Fremdhersteller fahre mit Identischen Daten und Bereifung ??

Lies doch einfach die ABE, da steht alles drin.

Ob eine Abnahme erforderlich ist, legt der Technische Dienst fest, also Ingenieure und keine Bürokraten...


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  • | 17.04.2010 18:58

Das heisst, diese Eintragung bezieht sich auf Original Audi Felgen, wenn kein Hersteller dabei steht.
Wenn ich also mit meinen Rial Felgen in der Größe und mit der Bereifung ankomme könnte es sein, das ich die nochmal eintragen lassen muss... oder wie ?

In der ABE von meinem Hersteller stehen diese Größen drin. Laut dem Rial Gutachten 225/45R17, 225/45R17, 235/40R17.
Auflagen und Hinweise...
A01,A02,A04,A05,A08,A09,A12,A14,A21,B37,K49,K50,K56,L13,M01,V17,S01

Ich weiß jetzt nicht, ob diese Abkürzungen genormt sind, oder ob die jeder Hersteller selber festlegt. Ich werde jetzt nicht schreiben, was da im Gutachten dahinter steht, denn sonst wird dsa ein sehr langer Text und ich werde erst morgen fertig damit sein :D


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  • | 17.04.2010 19:07

Was heißt nochmal eintragen ?

Du hast Sonderräder und eine ABE dabei. Lies die ABE, da steht alles drin, was du wissen musst. Auflage A01 heißt immer Änderungsabnahme erforderlich, alles andere kannst du nachlesen.

Was ist denn daran nun so schwer, dass man ständig nachfragen muss ?


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  • | 17.04.2010 19:14

Ich glaube Du verwechselst da was...

Ich habe grad von meiner vorhandenen Eintragung gesprochen....Würde ich nun diese Felgen ( sind ja auch 8J x 17 H2 ) nehmen und mit 245/40R17 bestücken hätte ich ja die schon eingetragen im Schein...fehlt nur, das der Hersteller drin steht.

Eingetragen: 8J x 17 H2 mit 245/40R17 ( ohne Hersteller da vom Werk her ).


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  • | 18.04.2010 08:48

Siehe mein obiger (und nun auch letzter) Beitrag zu diesem Thema


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  • | 18.04.2010 08:56

Ist schon OK...

Ich werd hier nichts mehr fragen..... :angry:

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