Aus fahrendem Auto geblitzt! Heckscheibe [Arnsberg]
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War heute Nachmittag mit meinem bmw auf dem Weg von Arnsberg Richtung Dortmund.
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Wenn es echte Beamte gewesen wären, hätten sie Dich rausgewunken und Deine Personalien aufgenommen.
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hallo,
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"BLITZEN" aus nem fahrenden PKW ist nicht möglich, da es ja dann zwei bewegliche Komponenten gibt ... und nur mit einem Fahrer an Bord schon gar nicht |
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Zitat:
Zitat von Ascona-B-Cabrio "BLITZEN" aus nem fahrenden PKW ist nicht möglich, da es ja dann zwei bewegliche Komponenten gibt ... und nur mit einem Fahrer an Bord schon gar nicht
ABC google mal "moving radar" bitte möchte keine externe links hier einfügen..... Zuletzt geändert 25.03.2010 21:44 von Mickfan. Insgesamt 1 mal. |
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trotzdem wird das nicht anerkannt, weil die messgeräte nicht genau sind. |
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Ui ... nu wird mir grad schlecht ... wundert micht, das sowas zugelassen ist ... Wegelagerer, mistige |
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Es gibt in Deutschland eine handvoll Autos der Polizei, die während der Fahrt und auch nur wenn sie überholt werden, nach hinten raus "blitzen", diese sind auch zugelassen. Es gab auch schon diverse Beiträge dazu im TV. Zuletzt geändert 25.03.2010 21:59 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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müsste ich nicht bei dem "moving radar", den Radarwagen überholen,
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Zitat:
Zitat von Ascona-B-Cabrio "BLITZEN" aus nem fahrenden PKW ist nicht möglich, da es ja dann zwei bewegliche Komponenten gibt ... und nur mit einem Fahrer an Bord schon gar nicht
Zitat:
trotzdem wird das nicht anerkannt, weil die messgeräte nicht genau sind.
Nö. Das Multanova 6FM z.B. hat eine gültige PTB-Zulassung. Die geeichte Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeugs geht da mit ein. Allerdings ist es tatsächlich so, dass das Messfahrzeug auf der rechten Spur fährt und sich vom zu messenden Fahrzeug überholen lässt. |
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Zitat:
Zitat von 16V-Corsa und wenn jemand ein bild von dir gemacht hat weil du zu weit aufgefahren bist, bringt das auch nichts, weil sowas wird als beweismittel nicht anerkannt, weil ohne deine einstimmung darf er keins machen, die polizei hat da wieder sonderrechte, aber keine privatperson.
Das wiederum ist nicht ganz richtig Zum Artikel Zuletzt geändert 26.03.2010 16:03 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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Ich glaube weniger das es hier um Geschwindigkeitsmessung ging, sondern eher um den Sicherheitsabestand .. sowas hatte ich schonmal und durfte gut blechen dafür.. da du ihm auf die "Pelle" gerückt bist, auch wenn du "NUR" überholen wolltest.. heißt das im rechtlichen Fall "NÖTIGUNG".. die wird böse bestraft, da schnell aus einer Nötigung ein Folgenschwerer Verkehrsunfall stattfinden kann. Bestes Beispiel der verklagte Testfahrer von Mercedes der eine Frau und ihr Kind auf dem Gewissen hatte, weil er wie in Begaster angerast kam und die Frau einfach vor Schrecken verzogen hatte. |
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Ok, bin heut die Strecke wieder gefahren und es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzug, also wirds wahrscheinlich wie joshi schon sagt um den Sicherheitsabstand gehen. |
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