unschuld beweisen-fahrerflucht


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  • | 19.03.2010 20:47

Mal angenommen B behauptet. dass A sein PKW beim Parken beschädigt hat. B war am Ort des Geschehens wo angeblich A dessen Auto beschädigt haben soll, nicht dabei sondern hat es erst am nächsten Tag vom X,Y und Z mitbekommen, die es angeblich gesehen haben sollen. Am nächsten Tag bringt B sein Auto ohne zur Polizei zu gehen zur Werkstatt und behauptet einfach,A solle die Reparaturkosten zahlen. A wußte weder wie das Auto das B ausschaut noch wo überhaupt /wie groß ein Schaden entstanden haben soll.
A ist sich 100% sicher, dass er den PKW des B´s nicht beschädigt hat. Auch sind am PKW des A keinerlei Spuren die aufweisen, dass er ein anderes Auto berührt hat.

Wie sieht dieser folgender fiktiver Fall aus?B droht mit Polizei.verzichtet jedoch zunächst darauf.

Welche Rechte hat man allgemein als Unschuldiger in diesem ausgedachten Sachverhalt? Wie kann man einen in diesen angenommenen ausgedachten Beispiel sich absichern und die unschuld des A beweisen?


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    pagenGrillmeister


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  • | 19.03.2010 20:56

In D muss man die Schuld beweisen, nicht die Unschuld :rolleyes:

  • kleinepolomaus
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  • | 19.03.2010 21:00

mh mir persönlich wird zu oft "ausgedachter sachverhalt" oder ähnliches erwähnt :D


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  • | 19.03.2010 21:28

Also: Da das ja ausgedacht ist :rofl: , zahle nicht denn du du bist nicht in der Beweispflicht. Die liegt in diesem "angenommenen" :rofl: Fall beim Geschädigten. Außerdem kann er seinen Wagen nichtg einfach in die Werkstatt bringen und dir die Rechnung zusenden. Dann bring ich meinen auch zum Lacker. Dann mach ich das Telefonbuch auf und suche nach zufallsprinzip einen NAmen mit Adresse und der bekommt dann die Rechnung. Wird keine seriöse Werkstatt machen. Denn du warst nie da und hast einen Auftrag erteilt. Ohne erteilung, keine Reparatur. Derjenige der den Auftrag erteilt zahlt. Feierabend.

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