Problem mit Kennzeichen
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Guden,
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Erst mal die Theorie
Zitat:
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß du eine Stafe von 25 - 35 Tagessätzen + Gerichtskosten zu erwarten hast. (1 TS = 1/30 Monatseinkommen. Bei Personen ohne eigenes/festes Einkommen wird oft 5 EUR angesetzt. Gerichtskosten bei unter 180 tagessätzen beträgt die Gebühr 60 EUR zuzüglich Zustellungsauslagen) Aber alles ohne Gewähr und als sehr grober Anhalt. |
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Soweit ich weiß dürfen Jugendliche kein Geld bezahlen, da es keine Taschengeldpflicht gibt und ich noch nicht arbeitne gehen darf und kann.
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