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Hey Seat!
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Soooo liebe Leute, ich habe gerade interessehalber mit unserem zuständigen Strassenverkehrsamt telefoniert, und die sagen klipp und klar das auf verlangen einer berechtigten Person (z.B. Polizei) ein GÜLTIGER Nachweis über das Abgasverhalten eines Kraftfahrzeuges vorzulegen ist, völlig unabhängig davon ob zum Zeitpunkt der HU die AU schon Bestandteil der HU war oder nicht.
Zuletzt geändert 02.03.2010 14:54 von Chevyman. Insgesamt 2 mal. |
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Sag mal, Müsst ihr denn keine Schulungen o.ä. besuchen, wo das erklärt wird ?
Zitat:
Ab dem 1. Januar 2010 stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet. Die AU-Plaketten werden spätestens nach dem 31. Dezember 2012 (an PKW) aus dem Straßenbild verschwinden. Außerdem: Der Nachweis über das Abgasverhalten, welchen die Werkstätten ausdrucken, dient einzig und alleine zur Vorlage bei der HU innerhalb eines Monats. Der Zettel alleine ist völlig nutzlos. Zuletzt geändert 04.03.2010 09:32 von walpurgis. Insgesamt 2 mal. |
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Natürlich müssen wir Schulungen besuchen wo das geklärt wird. Mein Aufbauseminar war im November 2009, und da wurde es uns so erklärt wie oben von mir beschrieben.
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Doch ganz genau. Er muss dann wieder vorfahren, wenn seine HU das nächste mal fällig ist. Ist doch nicht so schwer, oder ?
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Hallo,
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naja ich kannn es schlecht beurteilen, aber walpurgis hat nicht ohne grund ein dekra logo als avatar.
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Naja, ist ja Alles gut und schön. Nur, dann kann ich echt nicht nachvollziehen, warum dann hier alle bis aufs Messer rumstreiten, wenn es doch "so sonnenklar" ist.
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Wie gesagt, ich kann, wie walpurgis schon richtig sagt, nur das weitergeben was mir beigebracht wurde und was mir von anderen Leuten gesagt wird.
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Zitat meiner Kollegin im Straßenverkehrsamt: Wenn er die AU-Plakette sauber runterkriegt, kann er die runterkratzen." Also Pro Walpurgis!
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Das die Zulassungsstellen kein Nachweis über das Abgasverhalten mehr benötigt ist klar, wurde mir auch von allen Seiten so bestätigt.
Zuletzt geändert 04.03.2010 23:07 von Chevyman. Insgesamt 2 mal. |
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Hier auch nochmal schön zusammengefasst.
Zitat:
Für eine Übergangsfrist kommt es nun vor, dass die Abgasuntersuchung schon fällig ist, die Hauptuntersuchung aber noch Zeit hat. Diese Fälle wurden geregelt:
Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU muss durchgeführt werden, wenn die nächste HU fällig ist. Dies trifft auch zu, wenn die „alte AU“ nach § 47 a StVZO vor oder nach Fälligkeit der nächsten HU ungültig werden sollte. Es kommt somit zu einer „Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung“. Beispiel 1: Die AU-Plakette weist die Fälligkeit 02/2010 aus. Die HU-Prüfplakette weist die Fälligkeit 03/2011 aus. Auch wenn die AU-Plakette schon vorher ungültig geworden ist, muss die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU erst bei Fälligkeit der HU-Prüfplakette durchgeführt werden. Also AU Plakette abgelaufen? keine Panik !! Zur nächsten Hauptuntersuchung muss die Untersuchung durchgeführt werden, ein Knöllchen gibt es nicht, auch dann nicht, wenn die AU schon in 2009 fällig war! |
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Bin ich froh, dass ich scho immer AU und HU in einem Abwasch habe erledigen lassen, weil ich keine Lust darauf hatte, zweimal loszueiern!
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Zitat:
Zitat von walpurgis Hier auch nochmal schön zusammengefasst.
Zitat: Für eine Übergangsfrist kommt es nun vor, dass die Abgasuntersuchung schon fällig ist, die Hauptuntersuchung aber noch Zeit hat. Diese Fälle wurden geregelt:
Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU muss durchgeführt werden, wenn die nächste HU fällig ist. Dies trifft auch zu, wenn die „alte AU“ nach § 47 a StVZO vor oder nach Fälligkeit der nächsten HU ungültig werden sollte. Es kommt somit zu einer „Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung“. Beispiel 1: Die AU-Plakette weist die Fälligkeit 02/2010 aus. Die HU-Prüfplakette weist die Fälligkeit 03/2011 aus. Auch wenn die AU-Plakette schon vorher ungültig geworden ist, muss die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU erst bei Fälligkeit der HU-Prüfplakette durchgeführt werden. Also AU Plakette abgelaufen? keine Panik !! Zur nächsten Hauptuntersuchung muss die Untersuchung durchgeführt werden, ein Knöllchen gibt es nicht, auch dann nicht, wenn die AU schon in 2009 fällig war! Auch wenn es schon etwas her ist mit dem hier Gesagten zur AU. Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung heißt das meine HU dann an der Frist der Abgasuntersuchung letzten AU angepasst wird und ich 7 Monate Laufzeit Verkürzung Der HU vom TÜV Akzeptieren soll. Meine AU lag schon immer zu der Hauptunterschung 7 Monate auseinander, so hab ich den Wagen Gekauft. Fälligkeit der AU war Eigentlich der März 2011 und die Fälligkeit der HU ist Oktober 2011 Gruß Joe |
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