It's a classic... Der Mittelfinger...


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  • | 13.12.2009 05:58

Hallo Gemeinde,

ich bräuchte mal einen Rat von euch. Folgende Situtation:

Gestern Nachmittag, 12.12.09 ca. 15.45h, bin ich von der A2 kommend in die Bielefelder Innenstadt reingefahren. Da die Hauptverkehrsader, die Detmolder Straße, wegen Baustelle gesperrt ist, bin ich brav der Umleitung gefolgt.
Die zweispurige Fahrbahn wurde auf eine Fahrbahn verengt. Ein schwarzer Audi A3 (Kennzeichen BI-** ***) drängelte sich noch vor mir rein, habe ich noch ignoriert, da ja das Reißverschlußverfahren gilt. Dazu sei gesagt, dass ich unter Zeitdruck stand, leicht gereizt war und ein hohes Verkehrsaufkommen war. Nachdem die Ampel für die Umleitung (Rechtsabbieger) auf Grün geschaltet hatte, fuhr der Audi vor mit nicht los. Nachdem der Abstand zu seinem Vordermann bestimmt 40m betrug, hupte ich kurz, woraufhin er sich in Bewegung setzte. Durch seine Scheiben war klar ersichtlich, dass der/die Fahrer(in) vermutlich mit einem Kind auf der Rücksitzbank beschäftigt war und die Aufmerksamkeit klar nicht auf den Straßenverkehr gerichtet war.
Keine Minute später wurde eine zweispurige Straße wieder auf eine Straße verjüngt - und erneut trat die Situtation auf, dass der A3 vor mir nicht losfuhr. Der Abstand zum Vordermann betrug diesmal mindestens 70-80m. Dadurch, dass ich ein bisschen unter Zeitdruck stand, hupte ich für ca. 2-3 Sekunden, weil es mich wirklich genervt hat, dass die Person vor mir einfach nicht aufgepasst hat.
Daraufhin ging das Fahrerfenster runter, ein Arm wurde rausgestreckt und ein schöner, linker Mittelfinger wurde mir präsentiert. Der Audi bog an der nächsten Kreunzung ab, wahrscheinlich aus Feigheit.

Ich finde, dass soetwas eine bodenlose Frechheit ist und würde gerne rechtlich gegen den Fahrer vorgehen. Allerdings besteht das Problem, dass ich alleine in meinem Fahrzeug gesessen habe und auch sonst keine Zeugen benennen kann. Somit ist es doch quasi schwachsinnig, überhaupt Anzeige zu erstatten, oder?

Über ein paar Tipps und Erfahrungen von euch wäre ich sehr froh. Ich bin in der Regel sehr tolerant, jedoch stört mich soetwas enorm! Danke im Vorraus für jegliche Hilfestellungen!


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  • | 13.12.2009 06:12

Hm, ich hab folgendes rausgesucht:

Während die Hupe laut StVO ausschließlich dazu dienen soll, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen, wird sie auch zu folgenden Zwecken eingesetzt:

1)„Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.
2)Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat
3)Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares
4)Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße
5)Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft

Diese Verwendungen stellen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von 10 Euro vorgesehen ist.


Also ich würd mir das mit der Anzeige sparen...es hat schließlich jeder mal nen schlechten Tag. ;)


Liebe Grüße, Jule

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