Karosseriefestigkeits (oder-steifigkeits)gutachten


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  • | 03.08.2009 12:21

Wer weiss es genau ?

Gerüchten zu folge sollen nur noch bis max. 40% Leistungssteigerung ohne ein solches Gutachten eingetragen werden .

Anfragen beim VdTÜV Verband der TÜV e.V. bringen nichts wirklich brauchbares , die winden sich wie die Aale um eine brauchbare Antwort herum , Zitat :

"Ohne Angabe der "Größe der Leistungssteigerung" und fahrzeugspezifischen FIN-Nr. können wir Ihre Frage zum Karosseriefestigkeits (oder-steifigkeits)gutachten nicht beantworten. Tuningmaßnahmen sind immer Einzelfallabhängig, außer in den Fällen, in denen die Tuning-Firma für Ihre Maßnahme eine ABE-Genehmigung eingeholt hat."

Das ist zwar absolut einleuchtend ,lässt aber in meinen Augen die Wahrscheinlichkeit das es eine verbindliche 40%-Regel gibt wieder schrumpfen !

Gruß Uli

P.S.:Ich hab die Suchfunktion bemüht und nichts gefunden , falls doch bitte verschieben !


Zuletzt geändert 03.08.2009 12:23 von Kutscher-Uli. Insgesamt 1 mal.

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