Nur ein Reifenhersteller laut Teilegutachten zulässig?


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  • | 14.06.2009 10:33

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen, ich google mich gerade zu tode kann aber keine genaue Antwort finden.

Ich habe neue Felgen für meinen Golf 4 gekauft. Diese haben auch ein Teilegutachten und die Eintragung sollte kein Problem sein.

Nun ist einer der hinteren Reifen jedoch defekt(nagel zu weit außen) ich muss also diesen Reifen ersetzen. Die Marke gibt es jedoch nicht mehr oder läuft aus.

Nun kann man ja im Normalfall hinten zwei neue Reifen(eines Herstellers) aufziehen und gut ist.(Wäre meine Lösung bei Serienfelgen)

Leider sind die Felgen noch nicht eingetragen und im Teilegutachten steht folgender Satz:

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M + S Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltypes zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

Soll das bedeuten ich muss alle 4 Reifen ersetzen? Das kann doch nicht sein.

Kann ich nicht Achsweise den Hersteller selber wählen(Eignungsbescheinigung des Herstellers vorausgesetzt)?

Hat jemand Erfahrung zu dieser Situation? Kann jemand seine Aussagen mit Quellen belegen? So das ich dem TÜV Gutachter etwas vorlegen kann, falls er ärger macht?

Danke für jede Hilfreiche Antwort.


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  • | 14.06.2009 10:56

war neulich beim tüv


vorne kumho hinten toyo prüfer hat kein wort gesagt!


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  • | 14.06.2009 11:00

Zitat:
Zitat von dark_reserved
war neulich beim tüv


vorne kumho hinten toyo prüfer hat kein wort gesagt!

War das eine Neueintragung der Felgen? Da wird ja bekanntlich genauer hingeschaut als nur bei der AU/HU.

Steht der Satz auch bei dir im Teilegutachten?


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  • | 14.06.2009 11:03

ne war au/hu

die reifen hersteler in den gutachten sind meist auch nur empfhelungen mit denen die felgen gestet wurden vom hersteller aber nicht zwagsläufig vorgeschrieben


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  • | 14.06.2009 11:12

Zitat:
Zitat von dark_reserved
ne war au/hu

die reifen hersteler in den gutachten sind meist auch nur empfhelungen mit denen die felgen gestet wurden vom hersteller aber nicht zwagsläufig vorgeschrieben

Ich glaube du interpretierst den Eintrag falsch, im Gutachten ist kein Hersteller vorgeschrieben(Das wurde irgendwann mal abgeschaft)

Sondern es ist vorgeschrieben das nur ein Hersteller auf allen 2 Achsen verwendet werden darf und jeweils auf einer Achse nur das selbe Profil.

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