Länge der Wiederbeschaffungsdauer


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  • | 05.03.2009 12:50

Moin ich hab mal eben eine Frage,


mir ist in mein Auto einer reingefahrn,,.....


Ich hab mal eben eine frage, in dem gutachten steht eine wiederbeschaffungsdauer von 12 tagen, ab wann wird die gerechnet???


Weil ich hab im moment nicht die kohle vorzustrecken weil ich gerad umgezogen bin um mir nen neuen a3 zu kaufen, das kann ich erst wenn ich das geld von der versicherung habe.

daher meine frage beginnt der wiederbeschaffungszeitraum am tag des unfalles?
oder ab dem tag wenn ich die kohle von der versicherung habe???


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  • | 06.03.2009 08:33

Ab Tag des Unfalls bzw der Erstellung des Gutachtens ABER am besten ist, wenn Du die Versicherung anruft und persönlich alles regelst! Versicherungen sind wie Banken, wenns um Geldauszahlungen geht können die S E H R lamgsam sein. TIP - bleib dahinter und lass es nicht schleifen ! ! ! !

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