Bei welchen Schaden wird man hochgestuft ?


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  • | 10.12.2008 10:37

Hi Leute,

Mich würde mal interresieren, wann eine Versicherung jemand hochstuft. Nur bei Unfällen, oder auch wenn man Sie bei einer neuen Scheibe in Anspruch nimmt ?

Ich habe Haftpflicht + Teilkasko !!


Zuletzt geändert 10.12.2008 10:37 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.


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  • | 10.12.2008 11:02

Hallo,

also bei Teilkasko Schäden brauchst du keine Höherstufung zu befürchten!
Nur bei Schäden die über die Haftpflicht oder die Vollkasko abgewickelt werden kann es zu einer Rückstufung kommen.
EVTL hat deine Versicherung einen Rabattretter im Tarif vereibart.
Dieses müsste man aber direkt beim Vertreter klären.


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  • | 10.12.2008 11:05

Achso... deshalb hat die Teilkasko keine Schadensfreiheitsklasse :lehrer: :) :rolleyes:


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  • | 10.12.2008 11:09

genau :rofl: SMILE


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  • | 10.12.2008 11:20

Ah, jetzt verstehe ich das :dancing: Danke für die Info :applaus: :applaus:


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  • | 10.12.2008 13:12

Zitat:
Zitat von Ghettogirl
Hallo,

also bei Teilkasko Schäden brauchst du keine Höherstufung zu befürchten!
Nur bei Schäden die über die Haftpflicht oder die Vollkasko abgewickelt werden kann es zu einer Rückstufung kommen.
EVTL hat deine Versicherung einen Rabattretter im Tarif vereibart.
Dieses müsste man aber direkt beim Vertreter klären.

Genau richtig! :ok:



Wenn du natürlich selbst keine Schuld am Schaden hast, sondern der Gegner, dann haste auch nichts mit Hochstufungen zu tun. Das läuft dann alles über die Versicherung des Unfallgegners.


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