Nötigung, Beleidigung, Geldangebot vom Anwalt


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  • | 10.12.2008 08:57

Hallo

Aktuelle Frage

Ich wurde auf einer zweispurigen Bundesstrasse abgedrängt und an der nächsten roten Ampel steigt der Typ vor mir stehend aus und beschimpft mich als Wichser, ich solle aussteigen er haut mir nun auf die Fresse und ich solle rechts ran fahren er raucht mich nun auf. Auch mein Kopfschütteln über den Kerl beruhigte ihn nicht, er beleidigt meine Frau und fordert meinen Stiefsohn zu einer Schlägerei auf. Das ganze dauerte 2 Grünphasen an der Kreuzung, als meine Frau die Polizei am Telefon hat haut er dann ab.
Anzeige erstattet und nun Termin zur Gerichtsverhandlung erhalten.

Jetzt kommt die Frage::::::

Ruft mich gestern dem sein Anwalt an und bietet mir 400 Euro Bargfeld wenn ich die Anzeige zurückziehe.
Soweit so gut, ich denke allerdings das jemand der ein Auto mit über 300 ps. fährt das deutlich über 100.000 Euro kostet sollte für solch ein Verhalten ein wenig mehr zahlen, zumal ein solches Angebot ja nicht kommt wenn man mit weniger rechnet.

Was meint nun die Allgemeinheit dazu??

Gruß Ralf


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  • | 10.12.2008 09:07

das was der anwalt anbietet nicht annehmen

wichtig ist das du das alles schriftlich vorliegen hast was der anwalt für eingebot gemacht hat

dies kannst du schön beim gericht vorlegen als bewiemittel das da nicht ws stimmt bei dem typen
Der Anwalt will damit der typ keine strafe bekommt

allso lass dich nicht darauf ein das sind so maschen von Anwälten was auch nix neues ist

Ich kenne mich da schon sehr gut mit aus..


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  • | 10.12.2008 09:13

ich würde abwarten was beim gericht raus kommt ...das sein anwalt dir sowas anbietet zeigt ja mal deutlich das er sich der schuld seines mandanten bewusst ist und ich denk mal du bekommst mit sicherheit mehr wenn du alles sienen korrekten weg gehen lässt ...halt uns mal auf dem laufenden was bei raus gekommen ist bitte würd mich mal interessieren :)


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  • | 10.12.2008 09:20

Na das verhält sich ja ganz komisch, Verhandlung hin oder her, was habe ich davon?
Bestrafung des Beleidigers ok, aber der zahlt dann an eine gemeinnützige Einrichtung und bekommt eventuell ein Fahrverbot und gut ist es.
Anders sieht es natürlich aus wenn da schon mal etwas war in der Richtung, dann könnte es für den Angeklagten natürlich eine etwas brenzliger Situation werden, was auch ein solches Angebot seines Anwaltes erklären würde.

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  • | 10.12.2008 10:12

ne steig bloss nicht darauf ein!
der wird seine guten gründe haben.
hat er dich wirklich tätlich angeriffen oder nur gesagt er werde dich verhauen? stark beleidigt? kannste ihn ja deswegen vor gericht einklagen.

falls es dir nur im kohle geht bist du mit dem angebot eventuell sogar besser drann, falls du aber gerechtigkeit willst würde ich überhaupt nicht darauf einsteigen!

PS: kam die Polizei nicht nach dem Telefonat und hat den Typen ausfindig gemacht?


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  • | 10.12.2008 10:31

Nein Angegriffen nicht, er stand nur laut schreiend und wild gestikullierend am Fenster der Fahrerseite, was allerdings passsiert wäre wenn ich ausgestiegen wäre möchte ich nicht sagen.
Die Polizei kam nicht, er ist ja geflüchtet als wir die am Telefon hatten, laut deren Aussage sollten wir sofort zur Wache kommen und Anzeige erstatten, was wir auch taten, wir waren zu fünft im Auto, also auch genügend Zeugen.
Er war laut Polizei dort zur Aussage und hat nichts gegenteiliges von mir berichtet, ich war von seinem Verhalten auch ehrlich gesagt so überrascht das es mir die Sprache verschlug.


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  • | 10.12.2008 10:33

ps. die Strafe sollte schon so ausfallen das er über sein Verhalten nachdenkt. Mir drängt sich nur der Gedanke auf das er bei 400 Euro nicht nachdenkt, eher wird er darüber lachen.
Ist das mit dessen Anwalt Verhandlungssache??
hmmm


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Zuletzt geändert 10.12.2008 23:17 von campino89. Insgesamt 1 mal.


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  • | 10.12.2008 21:02

Davon völlig abgesehen, wieviel Dir der Anwalt bietet, kannst Du eine Anzeige sowieso nicht zurückziehen.

Du kannst bestenfalls einen evtl gestellten Strafantrag zurückziehen. Ob das Verfahren deshalb jedoch eingestellt wird, oder ob die Staatsanwaltschaft trotzdem Anlass zu Verfolgung sieht, liegt nicht in Deiner Macht.

Unabhängig von Ausgang des Verfahrens könntest Du, Deine Frau oder wer sonst nocht beleidigt oder angegangen wurde natürlich Schmerzensgeldanspruche geltend machen.


Zuletzt geändert 10.12.2008 21:03 von mille007. Insgesamt 1 mal.


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  • | 10.12.2008 23:20

Der Anwalt bietet doch alleine kein Geld.

Der Klient des gegenüberstehenden Anwalt bietet diese Möglichkeit der Option an um aus dem Verfahren herauszukommen.

Ich würde heutzutage auf jedenfall weiterhin auf die Anzeige bestehen. Jemand der, sofern Deine Angaben stimmen, solch ein Verhalten an den Tag legt hat es nicht anders verdient. Und mit Deine 4 Zeugen scheint dass sehr ungemütliche Aussichten für seine Autofahrerkarriere haben zu können.

*Mal kurz durchfantasier*

Würdest Du das Geld annhemen kommt die Situation wieder vor da das Problem für Ihn ja schnell zu beseitigen ist, und mit dem Nächsten würde er sich dann richtig schlagen...

Ganz schon krass wie einer alleine 5 Leute in einem Auto beschimpft...

BESSER SO dass nix passiert ist.


Zuletzt geändert 10.12.2008 23:25 von Tiggar. Insgesamt 4 mal.


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  • | 11.12.2008 13:20

Finde deine Überlegung genau so fragwürdig wie sein Verhalten.

Du zeigst jmd an weil du dich durch ihn angeriffen, persönlich beleidigt und genötigt fühlst. Weil das für dich alles so schrecklich war möchtest du für die Person eine Strafe erwirken. Jetzt bietet dir der Anwalt 400 € an und schon denkst du drüber nach alles fallen zu lassen?
Deine Beweggründe zur Anzeige waren wohl doch nicht so stark wie bei der Strafanzeige dargestellt oder?

Klar war sein verhalten nicht ok, aber warum regte der Typ sich denn so stark auf? Bestimmt nicht nur weil er dich abgedrängt hat und du vorher und nachher ganz normal dahergefahren bist, oder doch? Sind diese typischen Autofahrerspielchen möchte ich mal behaupten...
Warum bleibst du da 2 Grünphasen stehen und fährst nicht weg, wenn du solche angst hattest?

Ich hatte so eine Situation selbst schonmal, genau das gleich wie bei dir. Nur waren es bei mir 2 Typen denen ich ungerne außerhalb des Autos begegnet wäre.
Als wir an einer roten Ampel standen und die beiden aus dem Auto stürmten bin ich über die rote Ampel gefahren und gut wars.
Anzeige habe ich auch nicht erstattet weil a) im Grunde nichts passiert ist und b) weil ich, wenn auch zu geringeren Teilen als die Typen an der Situation nicht ganz unbeteiligt war :D

Hab langsam das Gefühl in Deutschland wird man von jedem, wegen jeden Kleinigkeitn sofort angezeigt und Strafrechtlich verfolgt. Wenn man nicht zuerst anzeigt steht man blöd als Beklagter da.

Zitat:
Zitat von rabitter
...aber der zahlt dann an eine gemeinnützige Einrichtung und bekommt eventuell ein Fahrverbot und gut ist es...

Ja, weil es darum geht den Mann zu bestrafen/erziehen und nicht um dich persönlich zu bereichern.


Zuletzt geändert 11.12.2008 13:26 von Krie6hofv. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.12.2008 17:34

Zitat:
Zitat von Krie6hofv
Finde deine Überlegung genau so fragwürdig wie sein Verhalten.

Du zeigst jmd an weil du dich durch ihn angeriffen, persönlich beleidigt und genötigt fühlst. Weil das für dich alles so schrecklich war möchtest du für die Person eine Strafe erwirken. Jetzt bietet dir der Anwalt 400 € an und schon denkst du drüber nach alles fallen zu lassen?
Deine Beweggründe zur Anzeige waren wohl doch nicht so stark wie bei der Strafanzeige dargestellt oder?

Klar war sein verhalten nicht ok, aber warum regte der Typ sich denn so stark auf? Bestimmt nicht nur weil er dich abgedrängt hat und du vorher und nachher ganz normal dahergefahren bist, oder doch? Sind diese typischen Autofahrerspielchen möchte ich mal behaupten...
Warum bleibst du da 2 Grünphasen stehen und fährst nicht weg, wenn du solche angst hattest?

Ich hatte so eine Situation selbst schonmal, genau das gleich wie bei dir. Nur waren es bei mir 2 Typen denen ich ungerne außerhalb des Autos begegnet wäre.
Als wir an einer roten Ampel standen und die beiden aus dem Auto stürmten bin ich über die rote Ampel gefahren und gut wars.
Anzeige habe ich auch nicht erstattet weil a) im Grunde nichts passiert ist und b) weil ich, wenn auch zu geringeren Teilen als die Typen an der Situation nicht ganz unbeteiligt war :D

Hab langsam das Gefühl in Deutschland wird man von jedem, wegen jeden Kleinigkeitn sofort angezeigt und Strafrechtlich verfolgt. Wenn man nicht zuerst anzeigt steht man blöd als Beklagter da.

Zitat:
Zitat von rabitter
...aber der zahlt dann an eine gemeinnützige Einrichtung und bekommt eventuell ein Fahrverbot und gut ist es...

Ja, weil es darum geht den Mann zu bestrafen/erziehen und nicht um dich persönlich zu bereichern.

Erstens kam ich nicht weg, ich stand auf der linken Spur, der Typ mit seinem PKW vor mir, der fließende Verkehr fuhr rechts an uns vorbei, das Wort Angst ist mir eigentlich unbekannt, nur wollte ich den nicht provozieren, klar hätte ich aussteigen können und es wäre vielleicht auch eine handfeste Keilerei draus geworden.
Ich weiß nicht warum ich nicht ausgestiegen bin, vielleicht weil es mir die Sprache verschlagen hatte über den sein Verhalten, da herschte bei mir erstmal Verwunderung.
So du Schlaumeier, wie sich heute rausstellte war es wohl auch besser nicht auszusteigen, beim Termin mit seinem Anwalt stellte sich heraus das ebend dieser Typ bereits 18 Einträge im Bundes Zentralregister hat, hauptsächlich wegen Beleidigungen und auch anschließenden Körperverletzungen, also wer es bis dahin nicht gelernt hat.....TZTZTZ
Nun sei noch gesagt das ich an der Situation völlig unbeteiligt war. Er hat seinem Anwalt gegenüber geäußert das er ein Hitzkopf ist und in solchen Situationen nicht drüber nachdenkt was er tut.
Da läuft zudem noch ein Strafverfahern gegen den, das Meinige ist dagegen eine Lapalie und laut deutscher Rechtssprechung kann meines Eingestellt werden, da ja eh eine höhere Bestrafung erfolgt.
Er hat sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches in aller Form bei mir entschuldigt und gesagt das er den Vorfall außerordentlich bedauert.
Er zahlte mir nun 400 Euro, (Schmerzensgeld) und hat sich nach §470 Satz 2 StPO bereit erklärt die Verfahrenskosten zu übernehmen und gut ist.
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Zuletzt geändert 11.12.2008 17:53 von rabitter. Insgesamt 1 mal.


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  • | 11.12.2008 18:21

Na dann sind doch alle glücklich :dancing:
Versteh zwar nicht warum ich nen Schlaumeier sein soll, aber Hauptsache im 5 Post ... naja egal.


Zuletzt geändert 11.12.2008 18:32 von Krie6hofv. Insgesamt 1 mal.

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  • | 18.02.2009 09:01

Zitat:
Zitat von rabitter
So du Schlaumeier, wie sich heute rausstellte war es wohl auch besser nicht auszusteigen, beim Termin mit seinem Anwalt stellte sich heraus das ebend dieser Typ bereits 18 Einträge im Bundes Zentralregister hat, hauptsächlich wegen Beleidigungen und auch anschließenden Körperverletzungen, also wer es bis dahin nicht gelernt hat.....TZTZTZ
Nun sei noch gesagt das ich an der Situation völlig unbeteiligt war. Er hat seinem Anwalt gegenüber geäußert das er ein Hitzkopf ist und in solchen Situationen nicht drüber nachdenkt was er tut.
Da läuft zudem noch ein Strafverfahern gegen den, das Meinige ist dagegen eine Lapalie und laut deutscher Rechtssprechung kann meines Eingestellt werden, da ja eh eine höhere Bestrafung erfolgt.
Er hat sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches in aller Form bei mir entschuldigt und gesagt das er den Vorfall außerordentlich bedauert.
Er zahlte mir nun 400 Euro, (Schmerzensgeld) und hat sich nach §470 Satz 2 StPO bereit erklärt die Verfahrenskosten zu übernehmen und gut ist.
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Glaubst Du noch an das gute im Menschen? Der T/O- Ausgleich hätte Dir eh zugestanden.
So ein Wixxer hat auf der Strasse nichts verloren.
Klar hat er sein Verhalten bedauert, es ging schließlich um seinen Lappen, da kann man schon mal etwas Heucheln.
Der Typ ist charakterlich sowas von ungeeignet und ich hoffe stark, dass entweder DU oder Dein Anwalt die zuständige FE- Behörde von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt haben, damit ihm die FE auf verwaltungsrechtlichen Wege entzogen werden kann.

Solche Typen gehören von der Strasse.

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