Meilentacho zulässig?
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Kann es beim TÜV eigentlich Probleme geben, wenn man einen Meilentacho verbaut hat? Also nicht mit reiner mph Skala, sondern mit einer kleineren km/h Skala darin, sodass auch jederzeit die km/h problemlos abzulesen sind.
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der hat doch 2 angaben oder ??
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Soweit ich weiß, ist der zulässig, weil der auch die km/h Einteilung hat. |
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Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1 der hat doch 2 angaben oder ??
mph und kmh oder sehe ich das falsch Ja, ist richtig. Außen herum in groß die mph Einteilung und innen etwas kleiner die km/h Skala. |
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dann hast du keine probleme , werden die nicht beanstanden weil ich habe es auch so in meinem escort mk1 . und da sagten sie nur ist ok kein problem |
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Die StVZO schreibt hierzu in § 57 vor:
Zitat:
Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.
Und weiter: Zitat:
Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Im o.g. Anhang wird auf die entsprechende EG-Richtlinie verwiesen: Zitat:
Ein Geschwindigkeitsmesser ist erforderlich, der sich im Sichtfeld des Fahrersbefindet, bei Tag und Nacht erkennbar ist und die Höchstgeschwindigkeit desFz abdeckt.Davon ausgenommen sind Fz, die serienmäßig mit einem EG-Kontrollgerätausgestattet sind.Wenn keine Digitalanzeige vorhanden ist, sind die Geschwindigkeitswerte alsVielfaches von 20 km/h auf der Skala anzugeben.Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen liegen. Diezulässige Anzeigeabweichung beträgt: v/10 + 4 km/h (v = tatsächlicheGeschwindigkeit).
Sofern die Km/h-Skala deutlich ablesbar ist, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Zuletzt geändert 28.11.2008 12:15 von walpurgis. Insgesamt 1 mal. |
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Na, das klingt doch gut. Danke für die Antworten |
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genau so , allso geht es . alles andere hätte mich auch sehr gewundert |
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