Probezeitverlängerung


  • Nickpage von audi80kompi anzeigen audi80kompi


    Radler


    1 Beiträge
    Kennzeichen: U
  • | 30.10.2008 22:36

hi an alle,
hab mal eine frage!
hatte am montag einen auffahrunfall!!!
und ich war schuld, es waren insgesamt 4 autos mit beteiligt.
natürlich war auch die polizei da!!!!

wie siet es jetzt mit meiner probezeit aus, bekomm ich verlängerung????
und stimmt es das man 3 punkte, geldstrafe und ein aufbauseminar bekommt!!

bitte meldet euch wenn ihr was wist!!

javascript:void(0);aufdi80kompi


  • Nickpage von Benzer anzeigen Benzer



    Zufahrtdichtparker


    1036 Beiträge
    Kennzeichen: VIE

  • Nickpage von Benzer anzeigen Benzer



    Zufahrtdichtparker


    1036 Beiträge
    Kennzeichen: VIE
  • | 30.10.2008 22:51

Zitat:
Mit der mündlichen Verwarnung erfolgt auch kein Eintrag in das Verkehrszentralregister und damit auch keine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a StVG.

Selbst eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. € 35 wäre nicht registerpflichtig (vgl. § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG) und hätte folglich keine Auswirkungen für einen Fahrerlaubnisinhaber auf Probe.

Wenn die Polizei zum Unfall kommt, dann gibt normalerweise dieses 35€ Ticket oder die mündl. Verwarnung.
Solange keiner verletzt wurde und sich der Sachschaden in Grenzen hält, passiert wohl nichts.

Wenn doch, gibts erstmal nen Aufbau Seminar.


http://www.verkehrsportal.de/board/..?showtopic=3063

http://www.rechtstipps.net/pub/331/..hrerschein.html


Zuletzt geändert 30.10.2008 22:55 von Benzer. Insgesamt 2 mal.


  • Nickpage von haxel anzeigen haxel



    Pagen-Freak


    327 Beiträge

  • Nickpage von haxel anzeigen haxel



    Pagen-Freak


    327 Beiträge
  • | 31.10.2008 17:09

ist es nicht so, wennn man punkte bekommt, das eine probezeitverlängerung auf einen zukommt? bin mir aber nicht sicher damit.

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 07.11.2008 18:28

Aber Du bekommst doch dafür keine Punkte. Ich versteh die Frage nicht.


  • Nickpage von Benzer anzeigen Benzer



    Zufahrtdichtparker


    1036 Beiträge
    Kennzeichen: VIE

  • Nickpage von Benzer anzeigen Benzer



    Zufahrtdichtparker


    1036 Beiträge
    Kennzeichen: VIE
  • | 07.11.2008 20:40

Wenn du in der Probezeit einen Punkt bekommst, gibts die Verlängerung und die Nachschulung.


  • Nickpage von cornhulio anzeigen cornhulio



    Zufahrtdichtparker


    1230 Beiträge
    Kennzeichen: HD

  • Nickpage von cornhulio anzeigen cornhulio



    Zufahrtdichtparker


    1230 Beiträge
    Kennzeichen: HD
  • | 08.11.2008 00:29

Zitat:
Zitat von Benzer
Wenn du in der Probezeit einen Punkt bekommst, gibts die Verlängerung und die Nachschulung.

Dann müsste ich die aber schon bekommen haben... habe einen Punkt bekommen wegen telefon am Ohr...


  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL

  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL
  • | 08.11.2008 07:37

Nee also ich musse damals eine Nachschulung machen erst AB 4 punkten.. ist aber auch schon länger her.. wie das heute geregelt wird weis ich nicht, war aber nicht immer das :engel:

Hatte damals schon so rund 11 punkte oder so.. meist zuschnell unterwegs ;)

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 08.11.2008 09:22

Bei 4 Punkten - garantiert nicht. 3 reichen da vollkommen aus.

Die Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe sahen bislang folgende Maßnahmen vor, wenn ein Fahranfänger Verkehrsstraftaten oder ‐ordnungswidrigkeiten begeht:
– ein Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstöße der Kategorie B: Nachschulung,
– erneuter Verstoß der Kategorie A nach erfolgter Nachschulung oder erneut zwei Verstöße der Kategorie B nach erfolgter Nachschulung: Wiederholung der Fahrerlaubnisprüfung,
– an Nachschulung nicht teilgenommen oder die erneute Fahrerlaubnisprüfung zum zweiten Mal nicht bestanden: Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die zweite Schwelle – Wiederholung der Fahrerlaubnisprüfung – wird nur von äußerst wenigen Fahranfängern erreicht. Von ca. 1,8 Mio. Personen, die 1994 eine Fahrerlaubnis auf Probe hatten, mussten ca. 19 000 die Befähigungsprüfung wiederholen. Davon bestanden 59, das entspricht 0,31 %, die Prüfung auch nach einmaliger Wiederholung nicht.
Dies legt die Vermutung nahe, dass wie bei Mehrfachtätern, die ihre Fahrerlaubnis schon länger besitzen, auch hier die Ursache häufiger Auffälligkeiten weniger in der mangelnden Kenntnis der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften oder in der fehlenden Fahrzeugbeherrschung als vielmehr in der falschen Einstellung zum Straßenverkehr zu suchen ist.
Die Wiederholung der Prüfung soll deshalb wie beim Punktsystem auch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe durch eine Verwarnung und die freiwillige verkehrspsychologische Beratung ersetzt werden.

Begeht der Fahranfänger nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, einer Verwarnung und dem Hinweis auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb der Probezeit nochmals eine schwerwiegende Zuwiderhandlung (bisher Verstoß der Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (bisher Verstöße der Kategorie B), soll die Fahrerlaubnis wie beim Punktsystem aus den dort genannten Gründen auch hier ohne weitere Eignungsüberprüfung entzogen werden.

Die Maßnahmen nach dem Punktsystem und der Fahrerlaubnis auf Probe werden damit angeglichen. Sie setzen beim Fahranfänger jedoch früher ein.

Wie schon deutlich geworden ist, sind Zuwiderhandlungen, die Maßnahmen nach den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe auslösen, bisher in die Kategorien A und B eingeteilt; Abschnitt A enthält die gewichtigeren Zuwiderhandlungen, die bereits bei erstmaliger Begehung zur Anordnung einer Maßnahme führen, während in Abschnitt B alle übrigen Zuwiderhandlungen enthalten sind, die diese Folge erst im Wiederholungsfall haben. Die Liste war bislang in einer Anlage zum Straßenverkehrsgesetz enthalten.

Diese Regelung hat sich insoweit nicht bewährt, als spätere Änderungen bei der Einstufung der Zuwiderhandlungen oder notwendige Anpassungen auf Grund von Änderungen der in der Anlage in Bezug genommenen StVO‐ oder StVZO‐Vorschriften stets einer Änderung des StVG bedürfen. Die Liste der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Fahrerlaubnis auf Probe soll deshalb – ohne grundlegende Änderung bei der Gewichtung der Verstöße – im Interesse einer größeren Flexibilität künftig durch Verordnung festgelegt und geändert werden.

Also denkt dran: Anständig fahren!


Zuletzt geändert 08.11.2008 09:34 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL

  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL
  • | 08.11.2008 12:53

-.- das mein ich doch damit du dödel.. hatte 2 punkte, blitz = +2 points = nachschulung ;)

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 08.11.2008 13:05

Dann schreib das auch, Torfkopf.


  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL

  • Nickpage von Joshi anzeigen Joshi



    Schiermeier Camper


    625 Beiträge
    Kennzeichen: WL
  • | 08.11.2008 13:09

:rofl: :roll: :rofl: :015

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 08.11.2008 13:11

Siehste :lehrer: :D !

Deinen Freunden empfehlen