Probezeitverlängerung
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hi an alle,
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Zitat:
Mit der mündlichen Verwarnung erfolgt auch kein Eintrag in das Verkehrszentralregister und damit auch keine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a StVG.
Selbst eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. € 35 wäre nicht registerpflichtig (vgl. § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG) und hätte folglich keine Auswirkungen für einen Fahrerlaubnisinhaber auf Probe. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, dann gibt normalerweise dieses 35€ Ticket oder die mündl. Verwarnung. Solange keiner verletzt wurde und sich der Sachschaden in Grenzen hält, passiert wohl nichts. Wenn doch, gibts erstmal nen Aufbau Seminar. http://www.verkehrsportal.de/board/..?showtopic=3063 http://www.rechtstipps.net/pub/331/..hrerschein.html Zuletzt geändert 30.10.2008 22:55 von Benzer. Insgesamt 2 mal. |
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ist es nicht so, wennn man punkte bekommt, das eine probezeitverlängerung auf einen zukommt? bin mir aber nicht sicher damit. |
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Aber Du bekommst doch dafür keine Punkte. Ich versteh die Frage nicht. |
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Wenn du in der Probezeit einen Punkt bekommst, gibts die Verlängerung und die Nachschulung. |
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Zitat:
Zitat von Benzer Wenn du in der Probezeit einen Punkt bekommst, gibts die Verlängerung und die Nachschulung.
Dann müsste ich die aber schon bekommen haben... habe einen Punkt bekommen wegen telefon am Ohr... |
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Nee also ich musse damals eine Nachschulung machen erst AB 4 punkten.. ist aber auch schon länger her.. wie das heute geregelt wird weis ich nicht, war aber nicht immer das
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Bei 4 Punkten - garantiert nicht. 3 reichen da vollkommen aus.
Zuletzt geändert 08.11.2008 09:34 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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-.- das mein ich doch damit du dödel.. hatte 2 punkte, blitz = +2 points = nachschulung |
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Dann schreib das auch, Torfkopf. |
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Siehste ! |
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