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Hey, mein Vater hat heut morgen mit seinem Fahrrad ein Unfall gehabt und jetzt sind wir uns nicht sicher wer Schuld hat.Zur Sache, er ist mit seinem Fahrrad eine Straße langgefahren wo 30 km/h erlaubt sind.Die ist er auch gefahren aber ein Auto meinte ihn noch überholen zu müssen.Kurz danach bremste er ab, und bog dann laut Aussage von meinem Vater ohne zu blinken links ab.Dabei ist ihm mein Vater in die linke Tür gefahren und hat das Auto beschädigt.Nun das Problem er sagt er hat geblinkt, Aussage gegen Aussage aber er hat definitiv keinen Schulterblick gemacht sonst hätte er das Fahrrad ja sehen müssen.Das Auto stand wohl, und er wollte es überholen so hat es denn geknallt.
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Aussage gegen Aussage!
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Hat keiner weiter gesehen.Aber der Typ kann doch nicht einfach von ner Straße abbiegen ohne wenigstens zu schauen.Ob er nun geblinkt hat weiß nur er und zugeben wird er es sicherlich nicht. |
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Okay danke, das ist ja eine richtig tragische Sache aber hilft uns weiter! |
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Halo,erstmal hoffe ich,dass es keinen Personenschaden gab (ist sehr schnell passiert bei Fahrrad vs. Auto)-interessant wäre noch:Licht und Wettrverhältnisse? War es dunkel,fuhr dein Vater mit Licht?
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hmm wieso sollte ein linksabbieger den hintermann erst durchlassen müssen, der hintermann muss aufpassen was derjenige vor einem macht, also abbiegen usw .... |
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Zum Glück gab es keine körperlichen Schäden, hat nur nen ordentlichen Schreck bekommen.Nur das Auto hat was abbekommen.Also es war gegen halb neun morgens, bei guten Licht- Wetterverhältnissen und die Straße ging bergab, deswegen das hohe Tempo.Ja leider hat es keiner gesehen es gab nur einen Ohrzeugen aber der hat ja auch nichts davon gesehen.Das Problem ist das mein Vater dachte er hält an und denn biegt er aufeinmal links ab. |
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Auch wenns Aussage gegen Aussage ist, evtl. kriegt der Autofahrer nen größeren Teil der Schuld, da dein Vater ja der "schwächere" Verkehrsteilnehmer war. Gegenseitige Rücksichtnahme wäre hier das Stichwort und da der Autofahrer deinen Vater ja vorher überholt hatte, hätte er dies beim Abbiegen eigentlich berücksichtigen müssen. |
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So sehe ich das auch, der Autofahrer wußte ja das da gleich ein Fahrrad angefahren kommt. |
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Nur, wie gesagt, dein Vater wird vlt. auch nen Teil abbekommen, man muss ja schließlich auch immer ein stückweit mit der Dummheit anderer rechnen. |
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Zitat: Wie soll dass denn gehen?
Zitat von laguna driver Hey, mein Vater hat heut morgen mit seinem Fahrrad ein Unfall gehabt und jetzt sind wir uns nicht sicher wer Schuld hat.Zur Sache, er ist mit seinem Fahrrad eine Straße langgefahren wo 30 km/h erlaubt sind.Die ist er auch gefahren aber ein Auto meinte ihn noch überholen zu müssen.Kurz danach bremste er ab, und bog dann laut Aussage von meinem Vater ohne zu blinken links ab.Dabei ist ihm mein Vater in die linke Tür gefahren und hat das Auto beschädigt.Nun das Problem er sagt er hat geblinkt, Aussage gegen Aussage aber er hat definitiv keinen Schulterblick gemacht sonst hätte er das Fahrrad ja sehen müssen.Das Auto stand wohl, und er wollte es überholen so hat es denn geknallt.
Die Polizei ist auch gekommen und hat alles augeschrieben. Weiß einer wer die Hauptschuld trägt? Gegen die linke Tür? Fuhr Dein Vater entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Fahrbahnseite?? |
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Zitat: So einfach ist das nicht.
Zitat von zickenbaster1 Eine Bekannte von mir hat auf die selbe weise einen Motorad fahrer tot gefaren ! Sie wollte links abbiegen und der Motoradfahrer kamm von hinten an gefahren und wollte an ihr vorbei fahren ! Sie hat schuld bekommen weil sie sich vergewissern musste das niemand von hinten oder links kommt !
Da müßen noch andere Sachen eine Rolle gespielt haben! Der § 5 StVO sagt dazu, dass eine unklare Verkehrslage vorliegt, wenn nach allgemeiner Verkehrserfahrung gefahrbringende Entwicklungen des Verkehrsgeschehens im Verlauf des Überholens möglich sind. Das ist z. B. der Fall – wenn der Vorausfahrende links anzeigt, sich aber nicht einordnet – wenn der Vorausfahrende den Eindruck erweckt, er wolle links abbiegen, ohne aber anzuzeigen (OLG Köln in VRS 84, 330), - wenn die Verkehrslage Zweifel nahe legt, ob der Überholvorgang gefahrlos beendet werden kann, wobei eine bloße abstrakte Gefährdung nicht ausreicht (OLG Düsseldorf in NZV 1996, 119), – wenn ein Kraftfahrer aus der Fahrweise eines vorausfahrenden Fahrzeuges schließt, dessen Fahrer suche einen Parkplatz, und ein solcher in Sicht kommt, auch wenn der Vorausfahrende nicht links blinkt (OLG Köln in NZV 1999, 333), – wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden; dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte und dem nachfolgenden überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren – ohne Gefahrenbremsung – möglich war. Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG v. 7. 10. 2002 in DAR 2002, 557). Wird ein nach links abbiegendes Kfz vorschriftswidrig von einem Krad links überholt, so kann eine Haftungsverteilung des Kfz ausgeschlossen sein, wenn dessen Fahrer rechtzeitig den Blinker gesetzt und seine Rückschaupflicht beachtet hat (OLG Düsseldorf in VRS 94, 30 und BGH – VI ZR 26/97). Jetzt Du wieder. |
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so jetzt mal angenommen ihr fahr mit nem auto über eine strasse. Der vordermann fährt langsamer und ihr setzt zum überholen an dann schert er aus. Problem wird sein das euch das gericht dazu verdonnert das ihr zu schnell unterwegs wart.
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Er wäre dann nicht SCHULD sondern VERURSACHER.
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