Rotes 07er ohne TÜV? - Seite 2

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  • | 17.10.2008 14:17

wie willst du ihn den nutzen ?
und was hast du mit ihm noch vor ?. tüv mußt du ihn deinem fall bei beiden sachen hin da er kein tüv hat und aus den usa kommt .


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  • | 17.10.2008 14:20

ich habe gerade mit dem lokalen tüv gesprochen, der sagte das sei erst seit ein paar monaten hier so dass man für das 07er das gutachten braucht. vorher hätte die zulassungsstelle das noch so akzeptiert. also kann man auch direkt ein h kennzeichen nehmen nach der ganzen prozedur...


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  • | 17.10.2008 14:24

wie willst du ihn nutzen . ??

mit h zulassung darfst du immer fahren !
mit 07er nicht !! nur bestimmte fahrten ;)

h muß :lehrer: original bleiben !
und 07er kann zeitgemäß geändert werden , oder sicherheits bedingt !


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  • | 17.10.2008 14:31

so viele fragen :D natürlich würde ich mit dem 07er nur sinnvolle fahrten machen :rolleyes: als alltagsauto auf keinen fall, also nur zu treffen, werkstatt- und "überprüfungsfahrten". also wäre nach wie vor das 07er mein favorit, da die anforderungen wie ans h nicht ganz so hoch und teuer sind.

na mal abwarten, muss ich das wochenende erstmal einen drüber trinken. hat ja noch zeit...


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  • | 17.10.2008 14:34

dann sind 07er sinnvoller und mit nem steuergrät oder einem ü kabel hinterm sitz . ist es immer ne probefahrt . wegen der gebrauchsfähigkeit :engel: ;)

schau mal hier . die kann ich dir nur hahe legen . für die geschichte . habe meine 07er und die h zulassung auch da .
http://www.oldiecarcover.de/ . kannst es über die vgh machen , oder direkt bei http://www.oldiecarcover.de/ alle andern stelllen sich sehr an . ;)


Zuletzt geändert 17.10.2008 14:36 von rs-turbo-s1. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2008 14:43

In NRW (Tecklenburg) ist es so (war es so) das ich (der Halter) :über 23 Jahre alt sein mußte, ein Führungszeugnis vorlegen mußte, was keine negativen Eintragungen aufweißt und ich ein gültiger Führerschein habe muß/mußte.
Dann mußte ich eine Versicherung haben die 20 Jahre alte youngtimer versichert und mir eine Doppelkarte ausstellt für das jeweilige Kfz.
Beim Auto mußte der Tag der ersten Zulassung min. 20 J. hersein, das Auto min. noch 3 Monate TÜV haben.
Zusätzlich muß ich ein Fahrtenbuch über die Fahrten des jeweiligen Autos führen.
Es darf mit dem Auto zu Werkstädten, zu treffen und zu Probefahrtden gefahren werden.
Nicht ist es erlaubt das KFZ für normale Fahrten zu benutzen zb zur Arbeit, zum einkaufen oder für die Sonntägliche Spazierfahrten zum Kaffee trinken und Kuchen essen nach Oma oder Schwiegermütter.
Das Auto muß auch verkehrssicher sein, zu jederzeit.
Also mit ner Rostglaube die keine bremsen mer hat und zusätzliche Rostlöcher die groß genug sind um sie als einstig zu nutzen, das läuft auch nicht.
:lehrer: :hut: :rolleyes:


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  • | 17.10.2008 14:46

dein wissen ist aber leicht veraltet... das ist auf jeden fall nicht mehr so mit den 20 jahren.


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  • | 17.10.2008 14:50

Zitat:
Zitat von dokbandy
In NRW (Tecklenburg) ist es so (war es so) das ich (der Halter) :über 23 Jahre alt sein mußte, ein Führungszeugnis vorlegen mußte, was keine negativen Eintragungen aufweißt und ich ein gültiger Führerschein habe muß/mußte.
Dann mußte ich eine Versicherung haben die 20 Jahre alte youngtimer versichert und mir eine Doppelkarte ausstellt für das jeweilige Kfz.
Beim Auto mußte der Tag der ersten Zulassung min. 20 J. hersein, das Auto min. noch 3 Monate TÜV haben.
Zusätzlich muß ich ein Fahrtenbuch über die Fahrten des jeweiligen Autos führen.
Es darf mit dem Auto zu Werkstädten, zu treffen und zu Probefahrtden gefahren werden.
Nicht ist es erlaubt das KFZ für normale Fahrten zu benutzen zb zur Arbeit, zum einkaufen oder für die Sonntägliche Spazierfahrten zum Kaffee trinken und Kuchen essen nach Oma oder Schwiegermütter.
Das Auto muß auch verkehrssicher sein, zu jederzeit.
Also mit ner Rostglaube die keine bremsen mer hat und zusätzliche Rostlöcher die groß genug sind um sie als einstig zu nutzen, das läuft auch nicht.
:lehrer: :hut: :rolleyes:

und unter 6 punkten haben
hier mal noch was zum lesen was an kosten kommen und welche genauen fahrten du fahren darfst
Rote Kennzeichen für Oldtimer (07er-Kennzeichen)
Muster rotes Oldtimerkennzeichen

Sie benötigen die folgenden Unterlagen/Formulare:

* Reisepass oder Personalausweis
* Fahrzeugbrief(e) bzw. Zulassunngebescheinigung(en) Teil II
* Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
* Führungszeugnis - Belegart O -
* Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Externes Angebot

Die Gebühren betragen:

* für den Antrag: 50 €
* für die Zuteilung des Kennzeichens und Ausstellung des Fahrzeugscheinhefts: 43,20 €
* für ein Führungszeugnis (bitte bei einer Meldestelle beantragen): 15,30 €

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Jahressteuer beträgt derzeit

* bei Krafträdern: 46 €
* bei übrigen Fahrzeugen: 191 €

Können Sie nicht persönlich bei uns vorbeikommen, so können Sie jemand anderen schriftlich bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Vertreter bei uns ausweisen kann.



Das sollten Sie wissen:

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.

Die Definition gilt sowohl für Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen führen wollen, als auch für Fahrzeuge die ein Oldtimerkennzeichen führen.

Für die Einstufung als Oldtimer ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs vorgeschrieben § 23 StVZO Externes Angebot.

Rote Oldtimerkennzeichen berechtigen zu Fahrten ohne Zulassung und Betriebserlaubnis. Die Bau- und Betriebsvorschriften sind aber einzuhalten. Im Einzelnen sind folgende Fahrten zulässig:

* Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, sowie die damit zusammenhängende An- und Abfahrt.
* Probefahrten
* Überführungsfahrten
* Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung

Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die es ausgegeben wurde.

HINWEIS:
Es ist vorgeschrieben, dass für jedes Fahrzeug eine Seite im aktuellen Fahrzeugscheinheft zu verwenden ist.
Wenn mit dem gleichen Fahrzeug später erneut Fahrten ausgeführt werden, ist kein weiterer Eintrag erforderlich.

Außerdem sind für jede Prüfung-, Probe- oder Überführungsfahrt fortlaufende Aufzeichnungen zu führen (Fahrtenbuch), aus denen

* das Datum der Fahrt
* deren Beginn und Ende
* der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
* die Fahrzeugklasse und der -hersteller
* die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
* und die Fahrtstrecke

ersichtlich sind.

Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.

_____________________________________________


Zitat:
Zitat von Nachtmahr
dein wissen ist aber leicht veraltet... das ist auf jeden fall nicht mehr so mit den 20 jahren.

doch das stimmt was dok sagt es gibt versicherungen die es nicht machen . schon aber du zahlst es teuer .zu teuer deswegen hatte ich dir die occ versichung gezeigt . die lvm macht es nur ich zahle normalen satz . ohne sinn deswegen . auch mit dem h wieder zur occ . bei occ zahle ich 210 euro vollkasko . im jahr für das h . und die lvm wollte 380 euro nur haftpflicht haben im jahr . und ich hätte ihn nur zu der reglung eines 07 er fahren können das ist bei der occ nicht so . nur so als tipp


Zuletzt geändert 17.10.2008 15:02 von rs-turbo-s1. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2008 16:31

umbauten darfst du bei nem H-Kennzeichen auch haben,die müssen nur zeitgenösich sein und max 10 jahre nach erstzulassung erfolgt sein. wobei:bei nem ami wissen die prüfer auch nich immer was original is :D

ich würd den auf H anmelden,dann kannste ohne einschränkungen fahren und brauchst kein fahrtenbuch führen


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  • | 17.10.2008 17:01

Hab da mal ne kurze frage, da ich vor kurzem gerade bei unser zulassungsstelle war und wegen den 07ern gefragt habe, wegen meinem Golf & Derby, sagte mir der gute Mann, man bekommt keine mehr, es haben nur die bestandschutz die eins haben, es werden keine neuen ausgegeben, weil damit wohl früher viel shitt passiert ist...also bleibt wohl nur noch das gute H kennzeichen...


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  • | 17.10.2008 17:03

es werden schon noch 07 ausgegeben,aber das auto muss jetzt mindestens 30 jahre alt sein. es sei denn das hat schon ne 07 nr,die hat dann bestandschutz und bleibt auch wenn der noch nich 30 is


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  • | 17.10.2008 17:06

bandit7_2 und goldi .

stimmt beides ;)

Zitat:
Zitat von rs-turbo-s1
bandit7_2 und goldi .

stimmt beides ;)

... oder auch nicht ;)
Fakt ist, das grad bei der Zuteilung von 07er KZ eigentlich fast alles im Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle liegt.
Einige geben wirklich keine (absolut keine) KZ mehr aus, einige erkennen die Wiederanmeldung von vorher in anderen Gebieten auf 07er zugelassenen Youngtimern an, andere nicht ...
Alles in allem extrem von dem Goodwill des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig :rolleyes:
Genau wie die Sache mit dem TÜV ... auch da macht jeder was er will ...


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  • | 01.03.2009 12:45

Gibt es eine einheitliche Regelung, wie es mit Fahrzeugen aussieht, die schonmal das 07er hatten und abgemeldet wurden??

Gilt da der Bestandschutz weiter??

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