uber rot gefahren kein formular bekomen nur meine ausage unterschrieben kommt da was noch
|
bitte hilfe |
|
|
|
Ähm... Ja Erzähl mal bissel was |
|
|
|
wenn die nen foto haben dann kommt da noch was und wenn du nur die aussage unterschrieben hast dann kommt drauf an was du gesagt hast. wenn dus zugegeben hast dann kommt da auch noch was wenn die allerdings nichts haben dann kommt da auch nichts weil die keine beweise haben.
|
|
|
|
ne ich habe nicht zugegeben |
|
|
|
ich bin an der anpel gestanden und meine meinung nach hat die ampel auf grun umgeschaltet dan bin ich loss gefahren es war kein auto an der kreuzung auser die grünen und ich und nach 70 meter sind die hinter mir her mit blaue licht ich dachte normale kontrolle dan kamm er mir das ich uber rot gefahren bin ob ich das zu gib ich habe nein gesagt dan hat er zu mir gesakt ob ich bereit were um ein alkohol test zu machen habe ich gesagt ja dan war es 0.00 pro mile der hat meine ausage geschrieben ich habe nur das unterschrieben und dorfte gehen ohne formular ohne nichts das war es |
|
|
|
Dann mach dich mal evtl. auf einen Bußgeldbescheid gefasst. Deinen (schwer lesbaren) Äusserungen zufolge hat die Anhörung ja schon direkt nach der "Tat" stattgefunden. So dass du direkt mit nem entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde rechnen musst. Ist zwar alles noch im konjunktiv, kann ja auch sein, dass da nicht mehr kommt, aber ich würde erstmal vom "worst case" ausgehen.
Zuletzt geändert 09.10.2008 17:01 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
Mach dich auf Post vom Staat gefasst! |
|
|
|
warum dafür bräuchten die nen foto oder irgendein beweis und den haben sie nich also wird da nichts von kommen
|
|
|
|
Das gibt 3 Punkte. Das Bußgeld weiß ich jetzt nicht mehr.
|
|
|
|
Bußgeld für nen Rotlichtverstoß >1 sec = 125 Euro soweit ich weiß..
|
|
|
|
Zitat:
Zitat von noldinho warum dafür bräuchten die nen foto oder irgendein beweis und den haben sie nich also wird da nichts von kommen
Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid berechtigterweise begründeten Einspruch einlegen. Was wird, entscheidet dann wohl das Amtsgericht. |
|
|