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hallo,
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meines wissens schon hinten ist erlaubt vorne net. |
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wäre gut wenn es hinten so ist,
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das mit der anhängelast hab ich auch schonma irgendwo gelesen ist dan sicherlich als einzelabnahme zu verbuchen und wird wohl um die 40 kosten .....
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Ja wie gesagt irgentwie liegt mir da noch was vor bei der letzten HU meinte der Prüfer auch nur "Keine Abschleppöse hinten ? Naja mit dem Motor brauchste auch nix ziehn ) "und damit war das auch erledigt |
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hehe gute aussage von ihm :-D
Zuletzt geändert 12.09.2008 22:47 von dark_reserved. Insgesamt 1 mal. |
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ich habe auch keine mehr.habe sie abgeflext da ich meine stoßstabge clean gemacht habe.der tüv hat nix gesagt dazu...
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An meine Abschleppöse komm ich auch nicht mehr dran.
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sieht gut bei euch aus
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§43(2) StvZO:
Zitat:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn,
Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. Wenn hinten eine Anhängekupplung montiert ist und diese die Aufgabe der hinteren Abschleppeinrichtung übernehmen kann, darf diese entfallen. |
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ne hab keine anhängerkuplung
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Zitat:
Zitat von dark_reserved
jagut also trag ich die anhängelast aus dan darf die öse weg!? Nö. |
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grml
Zuletzt geändert 13.09.2008 17:28 von dark_reserved. Insgesamt 1 mal. |
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Frag doch mal, ob dein TÜV dir die Abschleppöse austrägt.
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