Änderung bei Kurzzeitkennzeichen - Seite 1

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  • | 08.09.2008 13:23

Gemäß eines Erlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.August 2008 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur bei konkretem Bedarf ausgegeben werden. Dieser Bedarf muss vom Halter nachgewiesen werden. Für Sie bedeutet das: Ab sofort müssen Sie bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichens Ihren Bedarf an den Kennzeichen anhand der Fahrzeugpapiere des zu befördernden Fahrzeugs oder eines entsprechenden Kaufvertrages über den Ankauf des Fahrzeugs nachweisen.

Fahrzeugpapiere oder Kaufvertrag müssen im Original vorgelegt werden, wird ein Kaufvertrag vorgelegt muss daraus die FIN (Fahrzeug-identifizierungs-Nummer) entnommen werden können. Die FIN wird nun in den roten Fahrzeugschein eingedruckt.

Ob das nun nur in NRW gilt oder auch in anderen Bundesländern kann ich nicht sagen. Wer weiter Bundesländer kennt wo das jetzt so gehandhabt wird bitte hier posten.


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  • | 08.09.2008 13:39

was für ein scheiss mal wieder. wenn ich irgendwo hin fahre um ein auto zu kaufen, wie soll ich dann schon vorher den kaufvertrag oder die papieren haben? da wurde mal wieder völlig an der realität vorbei geplant. hautpsache dem bürger werden immer mehr schwellen vor die beine geworfen :boese:


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  • | 08.09.2008 15:40

Was ist das denn bitte für eine schwachsinnige Regelung???
Wie oben schon erwähnt... wie soll ich denn an die Fahrzeugpapiere oder den Kaufvertrag kommen, wenn ich mir ein FZ an einem entfernteren Ort erstmal anschauen möchte und die Entscheidung vor Ort treffen möchte, ob ich es kaufe oder nicht??? Soll ich da jetzt 2mal hinfahren oder was?

Absoluter Blödsinn! Aber das sind ja unsere gloreichen Beamten/Politiker mal wieder... wenns ans Denken gehen soll, dann kommt da nur Unsinn bei rum.

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  • | 08.09.2008 16:32

Typisch Deutschland! :hut:


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  • | 08.09.2008 17:05

schwachsinn !! ist hier aber noch nicht der fall hatte gerade erst noch welche


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  • | 08.09.2008 17:07

also habe heut (nrw) welche gekriegt ohne irgendwelchen kaufverträge zu zeigen

aber echt was für ein schwachsinn,


Zuletzt geändert 08.09.2008 17:08 von esp262. Insgesamt 1 mal.


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  • | 08.09.2008 17:34

totaler schwachfug!!!


mfg


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  • | 08.09.2008 18:14

Zitat:
Zitat von ChrisCross
wie soll ich denn an die Fahrzeugpapiere oder den Kaufvertrag kommen, wenn ich mir ein FZ an einem entfernteren Ort erstmal anschauen möchte und die Entscheidung vor Ort treffen möchte, ob ich es kaufe oder nicht??? Soll ich da jetzt 2mal hinfahren oder was?

Das isT ja nicht das grösste Problem! KK´s müssen ja nicht am Wohnsitz beantragt werden. Man kriegt Sie ja bei jeder deutschen Zulassungsstelle.

Zitat:
Zitat von esp262

also habe heut (nrw) welche gekriegt ohne irgendwelchen kaufverträge zu zeigen

aber echt was für ein schwachsinn,

Das ist auch gut möglich, Aktuell der erlass ist noch sehr neu.
Aktuell sicher ist das es in Düsseldorf, Neuss, und Gelsenkirchen schon so ist. Und mit ziemlicher Sicherheit auch in Dortmund.

Gelsenkirchen sind die einzigen wo das auch schon auf der Website nachzulesen ist: http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtu..kennzeichen.asp

Inwieweit und ab wann sich die einzelne Zulassungsstellen ist abzuwarten.

Es geht in dem Erlass darum das die Zulassungsstellen eigenverantwortlich die Bedarfsprüfung dürführen können.

Ich hoffe mal das das jetzt klappt. Wenn es klappt müsste hier die Info vom SVA zu sehen sein.

Name: ErlDdorf.jpg Größe: 2550x3509 Dateigröße: 8745758 Bytes


Zuletzt geändert 08.09.2008 18:24 von zulassungsfuchs. Insgesamt 1 mal.


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  • | 08.09.2008 18:41

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Zitat:
Zitat von ChrisCross
wie soll ich denn an die Fahrzeugpapiere oder den Kaufvertrag kommen, wenn ich mir ein FZ an einem entfernteren Ort erstmal anschauen möchte und die Entscheidung vor Ort treffen möchte, ob ich es kaufe oder nicht??? Soll ich da jetzt 2mal hinfahren oder was?

Das isT ja nicht das grösste Problem! KK´s müssen ja nicht am Wohnsitz beantragt werden. Man kriegt Sie ja bei jeder deutschen Zulassungsstelle.

Wollen wir uns mal über Öffnungszeiten von deutschen Behörden unterhalten? ;) Samstags nachmittags und sonntags haben die schonmal nicht auf, wenn ich einen Wagen am Weekend abholen möchte. Und da vor Ort erstmal zur nächsten Behörde hindackeln, Zettel ziehen und warten... ey das ist doch nicht dein Ernst, oder?


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  • | 08.09.2008 19:19

Nein über die Öffnugszeiten braucht man da nicht zu diskutieren! das ist richtig, Es ist schon schlimm genug das am Samstag nur ganz wenige Zulassungsstellen überhaupt geöffnet haben.

Zitat:
Zitat von ChrisCross

wenn ich mir ein FZ an einem entfernteren Ort erstmal anschauen möchte und die Entscheidung vor Ort treffen möchte, ob ich es kaufe oder nicht??? Soll ich da jetzt 2mal hinfahren oder was?


Aber dabei ist die Gefahr groß das die Kohle fürs vorher besorgte
KK wenn man das Fahrzeug nicht kauft ungenutzt abläuft und zumindest Die Gebühr fürs KK beim SVA und die Kosten für die Schilder futsch ist. Sind immerhin auch in der Regel 20,00 bis 25,00 € je nach ortsüblichen Schilderverkaufspreis. Mach das drei mal ist uch nicht so schön oder?

Obwohl Du mit der feststellung das das Schwachsinn ist schon Recht hast.

Aber im Endeffekt ist das wie mit der roten Oldienummer mit der Erhöhung von 20 auf 30 Jahre. zu viele meinten damit alte Rostlauben damit im Alltag oder nicvht nur für die vorgesehenen Fahrten nutzen zu müssen. Hier ist es halt eben so das zuviele leute den Fz-Schein nicht ausgefüllt haben gedacht haben zahl ich eben 15,00 € und verwende die Nummer an mehreren Fahrzeugen.

Ein weiterer Grund hierfür ist das es ja seit kurzem zu den Kurzzeitkennzeichen eine grüne Versicherungkarten für Fahrten im Ausland gibt. Das aber nur wenn Fahrzeuge Deuschland verlassen, Aber nicht für Fahrzeuge die im Ausland gekauft wurden sich im Ausland befinden und diese mit D-Kurzzeitkennzeichen nach D zu überführen. Das ist nicht erlaubt Fernzulassung. So und wer nun bei der Zulassung z.B. einen Niederländischen KV vorlegt kann schon in Erklärungsnot geraten.

Wie gesagt ich bin von der neuen Reglung auch nicht begeistert. Aber was ich damit sagen möchte ist. Wir sollten den Beamten und Behörden nicht immer so viel Futter liefern irgendwo ne´n Riegel vorzuschieben.


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  • | 09.09.2008 02:39

und wie is das dann wenn ich in deutschland ein fahrzeug kaufe das noch keine deutschen papiere hat?


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  • | 09.09.2008 10:02

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Zitat:
Zitat von ChrisCross

wenn ich mir ein FZ an einem entfernteren Ort erstmal anschauen möchte und die Entscheidung vor Ort treffen möchte, ob ich es kaufe oder nicht??? Soll ich da jetzt 2mal hinfahren oder was?


Aber dabei ist die Gefahr groß das die Kohle fürs vorher besorgte
KK wenn man das Fahrzeug nicht kauft ungenutzt abläuft und zumindest Die Gebühr fürs KK beim SVA und die Kosten für die Schilder futsch ist. Sind immerhin auch in der Regel 20,00 bis 25,00 € je nach ortsüblichen Schilderverkaufspreis. Mach das drei mal ist uch nicht so schön oder?

Ich zahl lieber einmal 20 Euro umsonst, anstatt zweimal einen sehr weiten Weg zurückzulegen. Sprit ist ja auch nichtmehr sooo günstig, nech. ;) (Ok, bei mir schon :engel: )
Außerdem haben die Schilder eine Gültigkeit von 5 Tagen und ich kann sie ja bei nichtgekauftem Fahrzeug fürs nächste potentielle Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen nutzen.


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  • | 09.09.2008 11:42

Zitat:
Zitat von bandit7_2
und wie is das dann wenn ich in deutschland ein fahrzeug kaufe das noch keine deutschen papiere hat?

Kaufvertrag!

@ChrisCross Es sind ja nicht nur die 20,00 € allein die sind hier aber ziemlich einfach als ca. Summe zu verdeutlichen. Sobald das KK angemeldet ist wird die Versicherungsprämie fällig, vollkommen egal ob nun tatsäclich verwendet oder nicht. und das geht dann so ab 45,00 € los, und kann auch da dann keine Anschlussversicherung stattfindet schonmal 80,00 - 90,00 € Kosten.


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  • | 09.09.2008 16:40

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
@ChrisCross Es sind ja nicht nur die 20,00 € allein die sind hier aber ziemlich einfach als ca. Summe zu verdeutlichen. Sobald das KK angemeldet ist wird die Versicherungsprämie fällig, vollkommen egal ob nun tatsäclich verwendet oder nicht. und das geht dann so ab 45,00 € los, und kann auch da dann keine Anschlussversicherung stattfindet schonmal 80,00 - 90,00 € Kosten.

KANN! ;)

Also eigentlich sollte man schon einen Versicherer haben, der einem bei einem direkten Anschlussvertrag keine Rechnung für die KK stellt. ;) Und es gibt auch Versicherer, die kulanterweise auch nichts berechnen, wenn kein Anschlussvertrag stattgefunden hat (solange man nicht zu einem anderen Versicherer gegangen ist und dort den Anschlussvertrag abgeschlossen hat).

Unterm Strich sind wir uns ja schonmal einig, dass das alles Schwachsinn ist! ;) :ok:


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  • | 09.09.2008 20:13

Na ob die Versicherer da immer so kulant sind. wenn kein Anschlussvertrag zustande kommt. Was ja nicht geht wenn kein Fahrzeug gekauft wurde!

Na wie auch immer, Es ist wieder malö so eine typische Sommerlch-
entscheidung.

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