Unfallauto oder nicht?


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  • | 01.09.2008 22:15

ich verkaufe gerade ein fahrzeug dass nach einem kleinen rempler für 1500 repariert wurde (frontschürze, kotflügel, radhausschale, felge und reifen, blinker, scheinwerfer, kleinteile). beim ausparken ist jemand mit schwung in das stehende fahrzeug gefahren und hat so benannte teile damals zerstört. ist das jetzt ein unfallauto oder geht das noch als bagatellschaden durch? die karosse ist nicht verzogen oder so, das waren auch alles plastikteile. das heißt spaltmaße sind alle perfekt.


Zuletzt geändert 01.09.2008 22:16 von Nachtmahr. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.09.2008 22:41

Ich bin da jetzt kein Fachmann für, aber mein gesunder Verstand sagt mir:

es handelt sich um ein Unfallfahrzeug.

Lackierung an Front und Kotflügel sind schließlich nachträglich, weisen also unterschiedliche Dicken im Lackauftrag (und evtl. der Farbe) gegenüber der restlichen Karosserie auf, denke ich.

Wenn jemand Dir das nachweist und Dich drauf ansprichst kannst Du kaum sagen: Unfallfrei.

Zumal bei Dir noch Scheinwerfer und Blinker neu ( beide Seiten? einer könnte schon stumpf sein ), Felge samt Reifen hinzukamen sieht das weniger aus wie ein Parkrempler.

Lg


Zuletzt geändert 01.09.2008 22:44 von Tiggar. Insgesamt 2 mal.


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  • | 01.09.2008 22:45

naja die teile wurden ja gegen neue ausgetauscht, wenn ich aus lust und laune eine andere frontschürze anbaue ist das ja nichts anderes, egal ob die alte jemand zerkratzt hat. die träger der schürze oder der kotflügel wurden nicht beschädigt.

nein, nur an einer seite. der ist mit schwung vorne schräg reingefahren, mit seinem heck in unseren vorderen kotflügel. deswegen war dort nur ein scheinwerferglas kaputt, der blinker begrochen, und eben die schürze verkratzt. seine endrohre hat der "gegner" dann in den reifen und die felge geschoben, deswegen waren die auch hin. da es aber über versicherung ging hat die schlaue werkstatt direkt neuteile verbaut anstelle nur die verkratzten zu reparieren.


Zuletzt geändert 01.09.2008 22:48 von Nachtmahr. Insgesamt 2 mal.


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  • | 01.09.2008 22:48

Schau mal hier ist nen Link:

Link 1
http://www.wer-weiss-was.de/theme10..cle2647882.html

Link 2
http://209.85.135.104/search?q=cache:x2YK7yEqCbIJ:www.opel-problemforum.de/f19-talkline-and-alles-andere-%253B/t81882-definition-unfallwagen.html+definition+unfallwagen&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de

da steht was interessantes

besonders diesen Satz vom zweiten Link fand ich interessant:

Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden...

Bremsschäden sind keine Unfallschäden??? Verschleiß an der Bremse? Eine Kollision ist damit wohl nicht gemeint.


Ich würde beim Verkauf auf jedenfall darauf bestehen, dass keine Wertminderung auf Grund der geringe - und ordnungsmäßigen Behebung - des Schaden KEIN Wertverlust anzusehen ist (hast Du Nachweise? ). Würde ich den Käufer nach Hause schicken wenn er das nicht akzeptiert. Ein einzelner getauschter Scheinwerfer kann aber vom anderen her anders scheinen


Zuletzt geändert 01.09.2008 23:06 von Tiggar. Insgesamt 6 mal.

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