R32 ausstattung etc. Tüv abzocke ??? Meinung gefragt ! - Seite 2

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  • | 03.08.2008 22:28

Zitat:
Zitat von Cojote16v
Zitat:
Zitat von dark_reserved
für viele original vw teile braucht man ne eintragung z.b. hab ich r32 pedale in meinem corrado EIGENDLICH müste ich das eintragen da es ja kein golf ist (aber ma erlich dazu sagt eigendlich keiner was gab nochnie probs beim tüv) aber wenn man streß vermeiden will trägt mans ein kost ja nich die welt habe r32 sitze umgeschweist damit die im corrado reingehn und kamm mich nur 40 € trotz §21
ja aber pedale icst auch wieder so eine sach ..... die könnten sich ja im teppich verhaken und so .....
das währe ja das gleiche wenn der prüfer sagen würde u darfst kein helles leder haben es könnte blenden :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: (was ein vergleich :roll: )

original vw pedale werden aber mit nem gummi befestigt bzw auf das metal aufgezogen

diese universal pedale hingegen werden meist mit klammern von unten angeschraubt son rotz aus dem baumarkt hat mein onkel ^^


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  • | 04.08.2008 12:42

Unter Umständen müssen R32 Sitze in anderen Modellvarianten doch eingetragen werden. Nur weil VW die in den einen Golf verbaut, heisst das nicht das die auch in nem anderen Golf eintragungsfrei sind.
Da kommt nämlich die Zulassungsnummer ins Spiel. Im Fahrzeugbrief steht ne Genehmigungsnummer für die Betriebsgenehmigung der EU bzw BRD für das Fahrzeug. Wenn der R32 und der Golf wo die Sitze eingebaut wurden ne identische Nummer haben, muss das nicht eingetragen werden. Sind die Nummern unterschiedlich müssen die vom TÜV in die Papiere eingetragen werden, was normal aber völlig problemlos gemacht wird.


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  • | 13.08.2008 12:00

ich nehme an das spielt dan auch ne rolle mit der zulassungsnumemr obs nen 3 oder 5 türer is da der r32 nur als 3türer erhältlich war oder!?


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  • | 15.08.2008 05:26

:lehrer: Da will ich doch mal bei den "Halbwissenden" ein bissel aufräumen:

1. Die Annahme, daß "Originalteile" nicht eingetragen werden müssen, ist schlicht falsch. Entscheidend ist, wie das Fahrzeug typgenehmigt worden ist, also welche Ausstattung der Hersteller seinerzeit bei der genehmigenden Behörde zur Erlangung der EG-Typgenehmigung vorgelegt hatte. Ich will nicht über Sinn und Unsinn diskutieren, es ist halt so.

2. Wenn der Prüfer vorgelegte Prüfzeugnisse eingezogen hat, wird er schon seine Gründe dafür haben. Es mag sein, daß in den Prüfzeugnissen drinsteht, daß der Prüfer sie nach der Erstellung der "Eintragung" , also des 19(3)er bzw. 21er Gutachtens, einzuziehen hat. Gerade bei Teilegutachten ist dieses Procedere nicht unüblich. By the way, der Prüfer findet es nicht geil, etliche ABE's mit sich rumzuschleppen, er hat sicher genug davon!

3. Die Eintragungen nach 19(3), 21 usw. haben lediglich einen "Grundpreis". Wenn der Aufwand höher wird, werden pro angefangene Viertelstunde ca. 23,00 Euronen zusätzlich fällig. Gerade bei komplexen Umbauten kommen da schnell ein paar Euro zusammen, beispielsweise bei Mehrfachänderungen oder Komplettumbauten.

4. Beim zweiten Termin "neue" Mängel finden ist sicher nicht schön und sollte in der Tat nicht sein, aaaaaber: Entscheidend ist immer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung. Man mag den Prüfer nicht leiden mögen, aber ihm immer nur Boshaftigkeit zu unterstellen, ist sicher genauso falsch, als ob man sagen würde, die beim zweiten Mal gefundenen Mängel waren beim ersten Mal noch nicht da. Der Prüfer findet es nicht geil, ein Fahrzeug zwei- oder mehrmals anzuschauen. Die Kohle kann er auch beim ersten Mal schon verdienen, das mit der Nachprüfung muß er sich nicht antun. Ich habe wirklich schon Fahrzeuge gehabt, wo zwischen dem ersten und dem zweiten Termin Änderungen am Fahrwerk durchgeführt wurden. Beim ersten Termin schliffen die Räder halt nicht, aber beim zweiten Mal war es der Fall. Schön, wenn man sich beim ersten Mal die Restgewindelänge heimlich notiert hat ;)
Also, es kann und darf sein, daß der Prüfer bei der Nachprüfung "neue" Mängel findet. Man könnte die Sache ja auch mal andersrum betrachten: Der Mensch, der das Auto umgebaut hat, hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, das Teil vorschriftsgemäß vorzustellen, dann gibt es keinen Schmerz bei der Prüfung. Wenn man jedoch wie häufig zu sehen den Prüfer als "Mängelfindungs-Trottel" benutzen will, frei nach dem Motto, wollen mal sehen, ob er denn was findet, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn es teuer wird.
Im Übrigen gibt das Gesetz den Prüfern das Recht, nach eigenem Sachverstand Entscheidungen zu treffen. Will heißen, wenn einem Prüfer 5mm Abstand ausreichend erscheinen (Rad-Radhaus), mag es beim anderen Prüfer durchaus ein Zentimeter sein.

Aber es ist ein freies Land, man kann ja zu dem Prüfer gehen, wo man will. Und beschweren kann man sich ja auch gern, Adressen sind bekannt. Höchste Instanz ist in jedem Fall die zuständige oberste Landesbehörde, wenn man direkt bei TÜV/ Dekra nicht weiter kommt.

In diesem Sinne weiter frohes Umbauen!


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  • | 15.08.2008 09:47

Das ist soweit alles richtig, bis auf eines. Der Prüfer darf die Prüfzeugnisse nicht einziehen, denn sie sind Eigentum des Kunden.

Auf einigen Prüfzeugnissen steht explizit drauf, dass sie eingezogen werden sollen, aber das ist eindeutig nicht statthaft. Genausowenig wie die Bindung von Teilegutachten an eine bestimmte Fahrgestellnummer.

Dazu gibt es auch eindeutige Weisungen von den technischen Leitern der Überwachungsorganisationen.


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  • | 15.08.2008 09:51

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das ist soweit alles richtig, bis auf eines. Der Prüfer darf die Prüfzeugnisse nicht einziehen, denn sie sind Eigentum des Kunden.

Recht hast Du natürlich!! Dann mach' ich es halt von Zeit zu Zeit falsch, vor allem bei den 21ern behalte ich gern die Papiere, frage aber meistens, ob der Kunde sie noch braucht. Hat sich noch keiner beschwert :D


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  • | 15.08.2008 14:56

ich denke wenn man gefragt wird vom prüfer is das auch was ganz anderes als wenn er sie schlicht und einfach einsteckt und nicht merh rausgeben möchte


den sagen wirs ma so wir brauchen euch und ihr braucht uns, also immer schön easy leute :-D

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