|
Zitat:
Zitat von Cojote16v Zitat: ja aber pedale icst auch wieder so eine sach ..... die könnten sich ja im teppich verhaken und so .....
Zitat von dark_reserved für viele original vw teile braucht man ne eintragung z.b. hab ich r32 pedale in meinem corrado EIGENDLICH müste ich das eintragen da es ja kein golf ist (aber ma erlich dazu sagt eigendlich keiner was gab nochnie probs beim tüv) aber wenn man streß vermeiden will trägt mans ein kost ja nich die welt habe r32 sitze umgeschweist damit die im corrado reingehn und kamm mich nur 40 € trotz §21
das währe ja das gleiche wenn der prüfer sagen würde u darfst kein helles leder haben es könnte blenden (was ein vergleich ) original vw pedale werden aber mit nem gummi befestigt bzw auf das metal aufgezogen diese universal pedale hingegen werden meist mit klammern von unten angeschraubt son rotz aus dem baumarkt hat mein onkel ^^ |
|
|
|
Unter Umständen müssen R32 Sitze in anderen Modellvarianten doch eingetragen werden. Nur weil VW die in den einen Golf verbaut, heisst das nicht das die auch in nem anderen Golf eintragungsfrei sind.
|
|
|
|
ich nehme an das spielt dan auch ne rolle mit der zulassungsnumemr obs nen 3 oder 5 türer is da der r32 nur als 3türer erhältlich war oder!? |
|
|
|
Da will ich doch mal bei den "Halbwissenden" ein bissel aufräumen:
|
|
|
|
Das ist soweit alles richtig, bis auf eines. Der Prüfer darf die Prüfzeugnisse nicht einziehen, denn sie sind Eigentum des Kunden.
|
|
|
|
Zitat:
Zitat von walpurgis Das ist soweit alles richtig, bis auf eines. Der Prüfer darf die Prüfzeugnisse nicht einziehen, denn sie sind Eigentum des Kunden.
Recht hast Du natürlich!! Dann mach' ich es halt von Zeit zu Zeit falsch, vor allem bei den 21ern behalte ich gern die Papiere, frage aber meistens, ob der Kunde sie noch braucht. Hat sich noch keiner beschwert |
|
|
|
ich denke wenn man gefragt wird vom prüfer is das auch was ganz anderes als wenn er sie schlicht und einfach einsteckt und nicht merh rausgeben möchte
|
|
|