Fahrverbot zuende, darf ich fahren ???
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Ich hatte jetzt einen Monat Fahrverbot. Dieses endet morgen (am 4.7. um 24 Uhr, wie im Brief den ich vom Ordnungsamt bekommen habe).
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Wie? haben die dir den schein nicht zugeschickt? also ich hab den bisher immer drei tage vor ablauf per post bekommen. oder hattest du noch den alten schein? also nicht dieses ec.karten format?
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@maho: hattest du das schon öfters? |
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Haxel du darfst net fahren
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Darf ja auch nicht nach der Führerscheinprüfung zur Führerscheinstelle fahren(selbst mit Auto) und den abholen. Hast ja den Führerschein noch nicht. |
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also laut den Antworten hier stehts jetzt 2:2...
Zuletzt geändert 03.07.2008 23:26 von haxel. Insgesamt 3 mal. |
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Also ich würde mal sagen, du darfst fahren, wird aber wohl auch auf die Laune der Polizeistreife ankommen...
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Zitat:
Zitat von Krie6hofv Also ich würde mal sagen, du darfst fahren, wird aber wohl auch auf die Laune der Polizeistreife ankommen...
Sonst ruf doch einfach eben beim Ordungsamt oder bei der Polizei an und frag nach. Ist ja wohl kein Aufwand. Würde ich auch machen, weil Du den Schein eigentlich schon ein paar Tage vor der Aufhebung wiederbekommst mit dem Hinweis, ab wann Du wieder fahren darfst. -Würd mir auch Stress ersparen und eben durchrufen |
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Google-Suche Bei einem Fahrverbot wird die FE nicht entzogen. Es muss lediglich der FS abgegeben werden und man darf während der Dauer des FV nicht fahren (eigener Tatbestand im § 21 StVG). Ist das FV abgelaufen (Fristablauf), darf - auch ohne den FS in Händen - wieder gefahren werden, ohne dass ein Verstoß gegen § 21 StVG begangen wird. Es liegt in diesem Fall keine Straftat, sondern lediglich eine OWi wegen Nichtmitführens des FS vor.
MfG Dako |
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Im Zweifelsfall immer:
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hab den Lappen heute morgen abgeholt und hab mich fahren lassen so konnte nix passieren |
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Zitat:
Zitat von Russak Haxel du darfst net fahren
kenn ich an einem Guten beispiel von uns hier. Und zwar wurde auch einem der Führerschein entzogen als er dann schließlich mit dem Brief den er gekriegt hat zum Ordnungsamtgefahren ist um seinen schein abzuholen. Wurde er dort gefragt wie der dahingekommen ist und er hat sich nichts dabei gedacht und sagte bin gefahren darauf hin hat der ne fette Strafe bekommen. Oh mein Gott, was für ein Halbwissen!!! Natürlich durftest Du wieder fahren, Du hattest ein FAHRVERBOT und keine ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS! Russak, rede nicht von Dingen, die Du nicht verstehst. Bei einem Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis lediglich für die Zeit des Verbotes, der Verwaltungsakt Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Bei einer Entziehung ist die Erlaubnis zum Führen von Kfz wieder ENTZOGEN, der Verwaltungsakt nicht mehr existent, daher darf mann nach Ablauf der Sperrfrist NICHT fahren, sondern muß eine Neuerteilung der FE beantragen. |
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