KFZ-Verkauf gewerblich oder nicht?!
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Hallo,
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Kommt immer drauf an wie deine eltern den waen abgesetzt haben. Wenn der "Rausgeschrieben" ist können deine eltern das so machen.
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hm, du meinst, ich kauf meinen Eltern den Wagen für sagen wir mal 100 EURO ab mit Rechnung und Mehrwertsteuer und die bringen das zum Finanzamt? Und das geht so einfach? Ich mein, wer soll denn bitteschön glauben, dass das Auto nur 100 EUR gebracht hat und dann auch noch an den eigenen Sohn?
Zuletzt geändert 01.07.2008 19:49 von Plasma. Insgesamt 1 mal. |
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nein es geht doch darum. Deine eltern haben eine geschäftsauflösung wenn ich das richtig gesehen habe. Wenn das fahrzeug über die Firma schon abgeschrieben ist d.h wenn es ein älteres Fahrzeug ist was aus den Büchern schon raus ist. Dann kannst du das so machen. Wenn das allerdings ein Auto istwas ein jahr alt ist geht das natürlich nicht. Mußte deine eltern mal fragen.
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Das Auto ist 8 Jahre alt. Sie haben ihn auch schon gebraucht gekauft. Ist also abgeschrieben.
Zuletzt geändert 01.07.2008 20:31 von Plasma. Insgesamt 1 mal. |
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ja bis auf den letzten satz ist das richtig. Ich glaube man muss dann extra im kaufvertrag vermerken das das ein Bastlerfahrzueg ist damit die Garantie beim Privatverkauf erlischt. Wenn ich mich nicht irre müssen nämlich auch Privatverkäufer ne garantie geben. Aber schlagt mich nicht wenn es nicht so ist. |
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Also soweit ich weiß, kann ein Privatverkäufer keine Garantie geben. Höchstens eine Gewährleistung. Da gibt es schon einen Unterschied.
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ja kommt wohl hin. Aber so würd ichs machen. |
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