Rechts überholt

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  • | 27.05.2008 21:03

Hi hab mal wieder eine Rechtsfrage:

Und zwar war mein Kumpel heute auf der Autobahn unterwegs.
Jetzt wurde er heute Abend von der Polizei besucht, jemand hätte sich dort beschwert er hätte rechts überholt.
Allerdings kann er sich das nicht erklären, er ist den Tränen nahe, da er echt baff ist und nix weiß. Er hat nur die Vermutung das bei der Autobahnauffahrt etwas eng wurde, da dort eine Baustelle war auf die er nicht vorbereitet war und er noch in letzter Sekunde sag ich mal rauf ist. Aber auch wohl nicht Aufregenswert. Polizei meinte zu ihm er soll warten bis Post kommt usw. aber er hat Angst um seinen Führerschein oder sonstiges. Von möglichen Zeugen war keine Rede.

Jetzt die Frage, wie kann er das beweisen und was könnte passieren.


Zuletzt geändert 27.05.2008 21:06 von geloescht_gast. Insgesamt 3 mal.


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  • | 27.05.2008 21:20

Zitat:
Wer beim unerlaubten Rechtsüberholen auf der Autobahn erwischt wird, dem drohen 50 Euro und drei Punkte in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), bei mehrfachen Verstößen sogar ein Fahrverbot.

Quelle: http://www.himmelreich-dr.de/html/r..uberholen_.html

mfg

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  • | 27.05.2008 21:26

Aber er weiß halt nix davon das er rechts überholt hat, nur die Sche mit dem Beschleunigungsstreifen.
Wenn ich mich auch recht erinnere an eine Prüfungsfrage, ist es doch erlaubt rechts auf dem Beschleunigunsstreifen vorbei zufahren, wenn man schneller ist.


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  • | 27.05.2008 21:27

Er hat nichts zu befürchten....

Er muss gar nix beweisen.....Der Geschädigte muss es tun.
Und ohne Zeugen geht da nix..Aussage gegen Aussage.

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  • | 27.05.2008 21:29

Zitat:
Zitat von cherry
Er hat nichts zu befürchten....

Er muss gar nix beweisen.....Der Geschädigte muss es tun.
Und ohne Zeugen geht da nix..Aussage gegen Aussage.

Also wenn er schreibt ihm ist die Sache nicht bewusst, bleibt er auf der sicheren Seite?
Es sei denn der geschädigte hat einen Zeugen?


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  • | 27.05.2008 21:29

richtig.....


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  • | 27.05.2008 21:33

meistens wird man doch gezwungen rechts zu überholen wenn die linke spur total verstopft ist und rechts frei ist soweit das auge reicht... ich überhole so ganze kolonnen eigentlich ständig rechts. wenn ich denn mal erwischt werde zahle ich auch gerne, das ist mir die gewonnene zeit und das nicht hinter der kolonne hergurken wert.

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  • | 27.05.2008 21:37

Ich glaube ihm das auch, weil er ist echt ein Vorschriftsmäßiger Autofahrer sonst und war auch erstaunt als ich das gerade mit anhören musste.

Klingt auch wieder alles so nach Renter oder Lehrer, die in der Freizeit Langeweile haben und aus son scheiß ne Riesen Welle treten wollen.



Bild 4 sagt auch einiges: http://www.fahrtipps.de/frage/recht..-ueberholen.php


Zuletzt geändert 27.05.2008 21:39 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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  • | 28.05.2008 08:05

Davon abgesehen:
Für die an BAB-Anschlussstellen auf der Verteilerfahrbahn stattfindenden Spurwechsel Ausfahrender (von links nach rechts) und Einfahrender (von rechts nach links) gilt weder § 18 Abs. 3 noch die vorliegende Vorschrift, sondern nur § 1 Abs. 2 (OLG Düsseldorf in VRS 77, 300).

Sonderwege und Seitenstreifen (Erl. zu § 2 Abs. 1) gehören nicht zur Fahrbahn. Wer von ihnen her in die Fahrbahn einfahren will, unterliegt § 10

Ein Rechtsüberholen ist somit nicht möglich, weil es rein rechtlich keines ist!

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  • | 28.05.2008 17:23

Bin echt mal gespannt, was davon kommen wird.

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  • | 26.06.2008 14:41

Mein Kumpel hat gestern Brief zu der Sache bekommmen, dort steht drin, dass es eine Zeugin gibt.
Was kann er am besten machen?

Mit dem Anhörungsbogen zum Anwalt gehen oder ausfüllen wie es war und abwarten was weiter passiert?


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  • | 26.06.2008 15:53

Also ich hatte das auch mal. Hatte dann angegeben, dass die linke Spur blockiert war und um den nachfolgenden Verkehr nicht zu sehr zu gefährden, bin ich auf die Spur rechts daneben gewechselt. Hatte dann noch angegeben nach einigen 100 Metern wieder nach links gewechselt zu sein, da dann die Spur dort frei war. Hatte glaub auch irgendwie das Rechtsfahrgebot noch mit eingebaut.

Hat wunderbar geklappt. Wurde weder zur Kasse gebeten, noch gab es Punkte.


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  • | 26.06.2008 16:03

dsa ist eigentlich aussage gegen aussage. um im zweifel immer für den angeklagten. das soll die zeugin erstmal beweisen das er es gemacht hat. und das kann sie wohl nicht. da könntea theoretisch jeder kommen....

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