Kennzeichen vorne:Welche position ist erlaubt


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  • | 05.05.2008 13:09

Hallo..
Hatte gestern Probleme mit der Polizei.Die meinten das Nummernschild muss in die Mitte und ca.20cm unterkante vom Boden sein.Das mit der Höhe wusste ich.bin zwar minimal tiefer aber das störte ih nicht so aber das ich das unten links habe störte ihn richtig.
Habe gesagt das der Alfa Romeo es auch da hat,er sagte das wäre so eingetragen.

Meine Frage:Kann man sich im Net irgendwo was ausdrucken wo es steht wo man das Kennzeichen fest machen darf usw.???

Mfg
Benny


Zuletzt geändert 05.05.2008 13:10 von Corrado G60. Insgesamt 1 mal.

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  • | 05.05.2008 13:14

die höhe ab boden wäre mir auch bewusst aber denke kaum dass es mittig sein muss....? da gibts alfas und auch ältere autos wie camaro etc die haben das alle nicht mittig.
mein schild ist UK etwa 10cm über Boden, hat noch nie jemand etwas gesagt


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  • | 05.05.2008 13:15

also von der höhe das stimmt und die position ist eig. auch legal. nur vorne rechts sollte man es nicht haben.

ob man sich da was ausdrucken kann.... keine ahnung :hut:


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  • | 05.05.2008 13:15

ist ja auch beim Evo so

kann mir das echt kaum vorstellen, aber ich bin leider auch nciht vom fach :(

hoffe das wird relativ schnell geklärt

mfg eck


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  • | 05.05.2008 13:26

Hier die STVO dazu, besonders interessant Abschnitt 2.

http://strafzettel.de/content/1148.htm

mfg


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  • | 05.05.2008 18:57

Zitat:
Zitat von Lux_Deluxe
Hier die STVO dazu, besonders interessant Abschnitt 2.

http://strafzettel.de/content/1148.htm

mfg

da steht auch nix über höhe oder wo es sitzen muss.

der hat das auch nur bemängelt weil er sonst nix gefunden hat am auto :D ist ja auch alles eingetragen :dancing:

weiss einer sonst noch ne seite oder so??


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  • | 05.05.2008 19:00

Zitat:
Zitat von Corrado G60

da steht auch nix über höhe oder wo es sitzen muss.

der hat das auch nur bemängelt weil er sonst nix gefunden hat am auto :D ist ja auch alles eingetragen :dancing:

weiss einer sonst noch ne seite oder so??

Habe es mal Raus kopiert ;)

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

mfg


Zuletzt geändert 05.05.2008 19:00 von Lux_Deluxe. Insgesamt 1 mal.


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  • | 05.05.2008 19:38

ohh hatte ich nicht gefunden :staunen:

danke :hut:

denke das sollte reichen wenn sie mich nochmal anhalten...

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