Kennzeichen vorne:Welche position ist erlaubt
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Hallo..
Zuletzt geändert 05.05.2008 13:10 von Corrado G60. Insgesamt 1 mal. |
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also von der höhe das stimmt und die position ist eig. auch legal. nur vorne rechts sollte man es nicht haben.
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ist ja auch beim Evo so
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Hier die STVO dazu, besonders interessant Abschnitt 2.
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Zitat:
Zitat von Lux_Deluxe Hier die STVO dazu, besonders interessant Abschnitt 2.
http://strafzettel.de/content/1148.htm mfg da steht auch nix über höhe oder wo es sitzen muss. der hat das auch nur bemängelt weil er sonst nix gefunden hat am auto ist ja auch alles eingetragen weiss einer sonst noch ne seite oder so?? |
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Zitat:
Zitat von Corrado G60
da steht auch nix über höhe oder wo es sitzen muss. der hat das auch nur bemängelt weil er sonst nix gefunden hat am auto ist ja auch alles eingetragen weiss einer sonst noch ne seite oder so?? Habe es mal Raus kopiert (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. mfg Zuletzt geändert 05.05.2008 19:00 von Lux_Deluxe. Insgesamt 1 mal. |
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ohh hatte ich nicht gefunden
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