geblitz wichtig - Seite 1

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  • gericom-ford
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  • | 29.04.2008 21:30

hallo alle zusammen,

ich wurde mit 81 in einer 50iger zone geblitz.

das heist 31kmh zu schnell.

na paragraf 24stvg

ich habe das foto und jetzt steht auf der rück seite 2 fragen die mir nicht so klar sind und zwar ist der bulli auf die firma zugelassen.

1 frage: waren sie der verantwortliche fahrzeugführer?

ja das ver stehe ich nicht ich war net im fartenbuch eingetragen.
bzweise keiner an diesen tag.

2 wird der verstoß zugegeben? ja ok das verstehe ich


was soll ich machen kann mir einer von euch tipps geben oder so was ich machen könnte???? oder kann???


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  • | 29.04.2008 21:31

deine schreibweise is ja grauenhaft...aber zur ersten Frage: entweder du bist der fahrer, der geblitzt worden ist oder nicht...

  • gericom-ford
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  • | 29.04.2008 21:33

ja ich ware es


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  • | 29.04.2008 21:33

dann haste die fragen meiner meinung auch beantwortet :D

  • gericom-ford
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  • | 29.04.2008 21:37

aha joo kann ich denn noch was gegen machen das ich nicht so dtragisch ausfellt??


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  • | 29.04.2008 21:41

ehm... höchstens lügen und sagen das du es nicht warst... aber dann kommt dein cheffe dran - da firmenwagen. das hat alles nen langen rattenschwanz.. lieber die punkte kassieren...

  • gericom-ford
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  • | 29.04.2008 21:53

ja bina auf probe zeit mich erwartet dann 3 punkte 1 monat fahr verbot und nachschulung


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  • | 29.04.2008 22:03

Das Leben ist kein Ponyhof


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  • | 29.04.2008 22:03

Außerhalb der Ortschat? Ich bekam letztens für 37 zu viel "nur" die Punkte und 75 Euro Bußgeld, kein Fahrverbot. Ich bezweifel, dass man in der Probezeit andere Strafen erhält für eine identische Tat, die obligatorische Nachschulung mal ausgeschlossen.


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  • | 29.04.2008 22:09

Zitat:
Zitat von KingofBohmte
Außerhalb der Ortschat? Ich bekam letztens für 37 zu viel "nur" die Punkte und 75 Euro Bußgeld, kein Fahrverbot. Ich bezweifel, dass man in der Probezeit andere Strafen erhält für eine identische Tat, die obligatorische Nachschulung mal ausgeschlossen.

naja 50er zonen findet man meistens innerhalb einer ortschaft...(außer ich hab grad was überlesen).
und da gibts schon ab 21km/h drüber in der probezeit das aufbauseminar und ab 31 noch nen monat die kostenlose fußgänger-experience.
aber zur frage:
ich würde es zugeben. wirste eh nicht drum herumkommen. musste in den sauren apfel beissen...
Gruß

  • gericom-ford
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  • | 29.04.2008 22:09

innerorts.... war es bei dir auch so ???


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  • | 29.04.2008 22:16

Nene, ich war in freier Wildbahn unterwegs, allerdings derweil auch in ern 50er :-/ Hab des allet zugegeben, zumal ich nicht der Halter war. Kommt vor, kleine Sünden halt ;)


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  • | 29.04.2008 22:21

bei wem jetzt? mir?

ich hatte das glück bisher immer die blitzer vorher zu sehn und so trotz meines fahrstils die letzten 80.000km nicht geblitzt worden zu sein.

hatte nur mal in ner 30er zone knapp tacho 60 drauf (ja anfänger-dummheit). da hab ich mich damals eben informirt und gehofft, dass es nur 20 drüber waren, da ab 21 das aufbauseminar und die probezeitverlängerung dazugekommen wäre.
zum glück kam da nie was.
(und ab 31 wäre dann noch das fahrverbot dazugekommen)
aber wenn die dir sogar das foto geschickt haben, dann ist es wohl etwas schwer sich da rauszureden. vorallem wenns ein firmenauto war...da wird das wohl keiner auf seine kappe nehmen. außerdem wird auch ab und zu überprüft, ob die angaben stimmen.
sorry, aber das wirste wohl selbst ausbaden müssen.
mfg


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  • | 30.04.2008 00:48

zur Bußgeldfrage

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

  • McClane
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  • | 30.04.2008 16:56

Ich stelle immer wieder mit Schrecken fest, dass Pisa wohl doch nicht lügt :hut: ...

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