Vorfahrtsregel bei kreuzen von Auf- UND Abfahrt?
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Servus an alle,
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Naja... nachdem sich die Auffahrenden in den fließenden Verkehr einreihen wollen denke ich mal das man als Auffahrender auf jeden Fall vorsichiger sein muß und im Falle des Unfalls wohl auch der die Schuld bekommen würde. Zusätzlich zählt bestimmt auch das der die Schuld bekommt der die Spur wechselt. |
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da liegt ja das problem...es wechseln ja beiden die spur. die abfahrenden nach rechts und die auffahrenden nach links.
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naja.. wenn beide gleichzeitig die Spur wechseln, dann wechselt ja noch immer einer aus dem fließenden Verkehr auf die Abfahrt und einer wechselt in den fließenden Verkehr hinein... denke mal das das dann so geklärt wird. |
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habs hier nochmal versucht zu verdeutlichen:
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Eine Kreuzungs- oder Zufahrtssituation gibt es hier nicht, somit auch keine Vorfahrtsregeln im Sinne von "Rechts vor Links".
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Zitat: Wo habe ich geschrieben, dass das Schnellerfahren auf der Beschleunigungsspur ein unzulässiges Rechtsüberholen ist?
Zitat von McClane Das Schnellerfahren auf markierten Beschleunigungsstreifen ist generell zulässig (§ 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO) Jasper hat hier wieder mal unrecht. Die zweispurige Verteilerspur hier im Beispiel ist aber keine Beschleunigungsspur (wie Du sie auch selber richtig betitelst hast) und da ist das übliche "schnell noch rechts vorbei" mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein unzulässiges Rechtsüberholen Gerade Du solltest doch wissen, wie sich unzulässiges Rechtsüberholen von einem zulässigen rechts vorbeifahren unterscheidet. Aber manchmal kann man das ja beflissentlich mal weglassen. Der Zweck heiligt die Mittel. |
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Beschleunigungsspuren gibt es nicht, die heißen Beschleunigungs(fahr)streifen.
Zuletzt geändert 13.04.2008 12:28 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Mann, Mann, ihr zwei...
Zuletzt geändert 13.04.2008 13:23 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal. |
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Das habe ich doch geschrieben. Mußt nur aufmerksam lesen, ne! |
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Zitat: Sie ist eben nicht so einfach und verständlich zu beantworten.
Zitat von gnmpf74 ... , dass auf ne rechtliche Frage, die mit möglichst einfachen und verständlichen Worten zu beantworten ist, ...Es gibt klare Regeln bei Beschleunigungsspuren, aber handelt es sich hier um eine Beschleunigungsspur? Diese "klaren" Regelen beziehen sich auch nur auf den Bereich der Spur, wo beschleunigt wird, aber nicht mehr, wo abgebremst wird und wo ist die Grenze zwischen Beschleunigung und Abbremsen? Wäre das alles so klar, dann würden sich doch nicht so viele vor einem Richter wiedersehen. Anwalt ist immerhin ein Beruf mit der höchsten Irrtumsquote, denn immerhin hat einer von 2 Anwälten dann daneben gelegen. Verschärfend dann auch immer noch, wenn Leute meinen, dass Landesgerichtsurteile auch eine bundesweite Bedeutung hätten, wozu haben wird eine Verfassung und Bundesgerichtsbarkeiten ? Insbesondere wenn man Urteile zitiert, die durch ein Bundegerichts-Urteil schon längst wieder eingeschränkt oder aufgehoben wurde, odr überhaupt keine Rechtskraft haben, weil sie wie rund 7.000 andere OLG-Urteile sich im Widerspruchsverfahren im Stapel des Bundesgerichts liegen. Insbesondere wenn man nur ein Urteil postet, aber vergisst die Tatumstände zu nennen. Ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung, die sich einzig und ausschließlich auf die exakt begangenen Tatumstände bezieht und somit schon niemals eine Allgemeingültigkeit haben kann. Oder wie erklären völlig gegensätzliche Urteile sogar de Bundesgerichtshof zum (vermeindlich) gleichen Thema innerhalb weniger Tage gesprochen, Stichwort ist die PKW-Herstellergarantie. Wie kann man Strafurteile (Ankläger ist der Staatsanwalt, zugehörige Gesetze das StGB und die StPO und beschuldigt der Fahrer) so einfach mal in eine Haftungsgeschichte kopieren, einem Zivilprozess auf Schadensersatz, da gelten BGB, ZPO und es geht gegen den FAhrzeughalter. Es müssen einige ein recht bescheidenes Realleben haben, dass man in einer Forenwelt sich mit derartig mehr als gerenzwertigen Mittel profilieren muss und alles macht,damit "sein Name" ordentlich bleibt. Haarsträubend in dem Zusammenhang, dass man "seinem Namen" zuliebe nicht mal zurückschreckt, andere Forenteilnehmer in eine Kostenfalle reinzuquatschen. Aber ist in Ordnung, hier "gehört" wohl das Forum einigen Leuten, die sich zwanghaft durchsetzen müssen, auch mit Müll, der schön über das irrelevante zitieren von (teilweise auch aufgehobenen) Gerichtsurteilen zwecks Glaubhaftigkeitsnachweis gefüllt werden müssen. Viel Spass weiterhin mit den "Profis" hier. |
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Gabs die Anführungszeichen irgendwo besonders günstig, Jörg??
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