Wer kann mir helfen ?
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Hallo , ich habe mich hier heute extra regestriert , in der Hoffnung hier kann mir einer helfen .
Zuletzt geändert 10.04.2008 14:58 von Manuela_01. Insgesamt 1 mal. |
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Ach ja , ich habe nun 7 Tage Zeit , also nächste Woche Mittwoch.
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Ja,
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Zitat:
Zitat von crazypink Lichtaustrittsunterkante min. 50cm zum Boden....könntest Du ja schonmal grob nachmessen.
war da nicht auch noch was, mit 8cm bodenfreiheit zu tragenden teilen?? ansonsten werde ich mal versuchen dir zu helfen, allerdings ohne gewähr. 1) ich habe z.b. für meine rad/reifen- und fahwerkabnahme (begutachtung) 75,-€ bezahlt (wenn mich nicht alles täuscht) 2) dann hatten die polizisten recht. nachträgliche veränderungen ohne eintragung sind natürlich nicht zulässig. 3) ich denke fast nicht. wie siehts denn mit dem kaufvertrag aus?? 4) kann ich so gar nichts zu sagen... 5) sicher kannst du das. hilft dir aber vorerst nicht weiter. dadurch ändert sich der sachverhalt ja nicht, dass es zum dem genannten zeitpunkt alles so gewesen ist. 6) gibts bestimmt. gibt auch genug bekloppte, die damit weiterfahren würden ohne was zu ändern...no risk, no fun... 7) gibt es auch. in östlicheren gefilden wie auch in afrika wird über den zustand eines wagens gern hinweggesehen, solange er fährt. also ich würde den wagen beim tüv vorführen und eine expertenmeinung einholen, was gemacht werden muss. danach kannst du immernoch weitersehen. solltest dich mal per pm an nightwish und/oder walpurgis wenden. die sind auf den gebieten doch ganz ordentlich bewandert. |
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Erst mal besten Dank an Euch . Das mit dem nachmessen ist ne gute Sache , wird erledigt
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hört sich irgendwie so an als wären nur die räder beanstandet worden.
Zuletzt geändert 10.04.2008 20:17 von iral. Insgesamt 1 mal. |
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Zitat: Vergleich mal die Nummern die hinter LM-Rad stehen mit denen auf Deinen Felgen bzw mit dem was in dem ATS-Gutachten steht...befürchte fast das LM für Leichtmetall steht . Also wär da da doch alles in Butter sogar die Reifen darfst Du nach Deiner auflistung fahren. Die Distanzscheiben mußt Du ja sogar drauf haben. Schau noch nach, ob die eingetragenen Daten mit denen auf Deinen Federn übereinstimmen.
Zitat von Manuela_01
Drauf sind z.B 195/50R15 82H auf ATS Felgen (mit Distanzscheiben ) Eingetragen sind aber 195/50R 82H auf LM-Rad 7Jx15H2 ET 50 auch genehm 195/45R15 In dem Gutachten von 2003 steht: Daten f.Fahrzeugbrief / BE Pedalauflagenset , M.Luftfilter Kit -Hersteller Racimex Abmessung 90/125/115mm Kennz.57-0011.Verb.m Original Dämmatte FZ.Tieferlegung um ca.50mm Durch Federn , Hersteller Autotechnics . 195/45R15 82 H auf LM Rad 7Jx15H 2 ET 50 Dazu stehen sämtliche Nummern Nur zulässig mit Distanzscheibe 25mm Hersteller RH , Kennzeichen 25224641 und hinten A.LM Rad 8Jx15H2 ET 45 dann wieder sämtliche Nummern Nur zulässig mit Serienkotflügel Verbreiterung So nun zu der Mängelkarte schwarze Rückleuchten o.Reflektoren ( ok, das ist das kleinste übel , die kann man schnell nachkaufen ) 195/50R15 auf LM Rad 7Jx15h 2 ATS 7056 und Distanzscheiben und tieferlegung und Sonderlenkrad Victor 33 nicht eingetragen . Erlöschen der BE . Das Lenkrad wirst Du aber auf jedenfall eintragen lassen müssen, weil mit Änderung der serienmäßigen Rad/Reifenkombination die ABE dafür erlischt. Naja...und die Reflektoren müssen dran. Wenn ich ehrlich bin und das hier so lese von Dir, gehe ich davon aus, das Du an einen *Klugsch....* geraten bist. Würd Dir ja gern persönlich helfen...aber die Strecke is mir etwas zu weit Achja und wenn alles...zumindest was die beanstandet haben doch wiederzufinden ist. Dann ist die Anzeige eher nicht rechtens. Die nicht legale Unterbodenbeleuchtung solltest Du aber entfernen...wundert mich das die nicht aufgelistet wurden. Wenn der Cop feststellen wollte ob das Eingetragene Fahrwerk vorhanden ist hätte er doch halb unters Auto gemußt. Wenn Du im Rechtsschutz bist...informier Deinen Anwalt schonmal. Und wenn alles in Butteeeeer ist, merk Dir, wo in Deinen Papieren jede Eintragung steht...da kannst Du in der nächsten Kontrolle mit punkten... Gruß, Sven Zuletzt geändert 11.04.2008 12:33 von crazypink. Insgesamt 1 mal. |
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Die Mängelkarte ist völlig berechtigt und damit leider korrekt
Zitat: Durch die fehlenden Reflektoren ist die BE des Fahrzeugs erloschen, egal wie klein man dieses Übel betrachtet. Es handelt sich um eine unzulässige lichttechnische Veränderung und damit geht immer die BE flöten.
Zitat von Manuela_01 So nun zu der Mängelkarte
schwarze Rückleuchten o.Reflektoren ( ok, das ist das kleinste übel , die kann man schnell nachkaufen ) Reflektoren kaufen, an die vorgeschriebenen Stellen anbauen oder kleben und gut. Vom TÜV den Anbau der Reflektoren zum Nachweis bestätigen lassen oder bei der Polizei vorzeigen und den Punkt der Mängelkarte von denen abstempeln lassen. Zitat: Für die jeweiligen Einzelteile mögen ja Erlaubnisse vorliegen, aber hier alles mit einem "und" aufgelistet und somit auch schriftlich die Verbindung (gegenseitige Beeinflussung) genannt.
Zitat von Manuela_01 195/50R15 auf LM Rad 7Jx15h 2 ATS 7056 und Distanzscheiben und tieferlegung und Sonderlenkrad Victor 33 nicht eingetragen .Dieses "und" ist kein "Aufzählungszeichen" von verschiedenen einzelnen Mängeln, sondern die Auflistung von Teilen, die etwas miteinander zu tun haben, sich gegenseitig beeinflussen und eigentlich mit dem Zusatz "... zulässig in Verbindung mit ..." eingetragen sein sollten. Für das Lenkrad mag zwar eine ABE vorhanden sein, aber eine ABE gilt nur für ein ansonsten im betreffenden Bereich serienmäßiges Fahrzeug. Hier ist der Wagen aber nicht mehr serienmäßig, sondern hat im gleichen "technischen Bereich" wo das Lenkrad zugehört auch Veränderungen und somit ist die ABE des Sonderlenkrads erloschen, nicht mehr gültig. Das Lenkrad muss in Verbindung mit den anderen beeinflussenden Veränderungen abgenommen und eingetragen werden. Hier nicht geschehen, somit auch ein Erlöschen der BE. Also Lenkrad eintragen lassen. |
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Morgen ,
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Zitat: Eher nicht.
Zitat von Manuela_01 Ich habe halt nur Angst das der Wagen nach 2003 nochmal baulich verändert wurde , und das da wohl Möglich garnix mehr stimmt
Dann stehe ich auf einem Mega Kostenberg .Kann ich z.Zt garnicht brauchen . Was bemängelt wurde, steht auf dem Mängelschein und nur das muss korrigiert werden, somit alles in relativ kleinem Rahmen. Zitat: Völlig richtig.
Zitat von Manuela_01 Was ich nur nicht verstehe , der von der GTÜ meine er dürfte so eine Abnahme nicht machen .?!( Wobei ich bisher mit jedem Auto das so gemacht habe , der alte Prüfer ist aber leider nicht mehr da )
Er meinte mein Wagen bräuchte ne 21 ger Abnahme. Jeder Sachverständige darf eine Abnahme nach §19.3 StVZO also mit gültigem und vollständig erfülltem Teilegutachten machen. Hier allerdings ist das Teilegutachten überhaupt nicht mehr gültig, denn hier sind weitere Veränderungen vorgenommen, die das Teilegutachten erlöschen lassen. Somit eine Abnahme nach §21 / §19.2 StVZO, auch als Einzel- oder Sonderabnahme bekannt und derartige Abnahmen dürfen ausschließlich besondere Sachverständige (besondere Weiterbildngen müssen die haben) einer vom KBA akkreditierten (zugelassenen) Hauptprüfstelle und das sind in den alten Bundesländern ausschließlich die Hauptprüfstellen des TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin ausschließlich die Hauptprüfstellen der DEKRA. Alle anderen sind dann schon rein erlaubnisrechtlich komplett raus, auch wenn die es rein wissensmäßig könnten, dürfen sie es nicht. Würden sie es trotzdem machen, dann hätte die Abnahme / Eintragung keine rechtliche Zulässigkeit, wäre nicht besser wie ein Bundstift-Eintrag von der kleinen Tochter des Nachbarn. |
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Möchte Euch nicht vorenthalten das mein Auto wieder auf Deutschlandsstrassen fährt
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Das wichtigste vergessen .
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