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Zitat von McClane Was machst Du beruflich? LKW-Fahrer? Kfz-Mechaniker? Ich lese einigen Dummfug anderer Leute, bewerte ihn und kommentiere dann, sowas wird recht ordentlich bezahlt. Zitat: Richtig ´, "der StA" aber nicht die StA, immer ein wenig die Reihenfolge beachten, damit es passt.
Zitat von McClane Weil der Polizeibeamte eine Ermittlungsperson der StA ist. Zitat: und wo steht da die Anforderung an die selbständige rechtssichere Bewertung von konsumierenden/konkurrierenden Tatbeständen.
Zitat von McClane Nachzulesen im § 152 GVG und in der RiStBV. Und demnach gemäß § 163 StPO verpflichtet ist, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zitat: aus genau den von Dir angeführten Gründen und dem Beispiel des Einbruchs.
Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge? Warum soll es das nicht geben? Wir sind hier bei einer Abfolge eines Verkehrsunfalls (hatte ich auch geschrieben), nicht bei der grundsätzlich theoretischen Möglichkeit um die Korrektheit der eigenen oder Falschheit einer gegensätzlichen Aussage nachzuweisen. Zitat: Habe ich doch geschrieben: keine fahrlässige Tötung mit Todesfolge.
Beispiel: A fährt bei Dunkelheit mit überhöhter Geschwindigkeit in eine nicht beleuchtete Baustelle, wodurch sein Beifahrer getötet wird. Neben A ist auch der für die Baustelle verantwortliche Bauführer B für den Tod kausal geworden. Daher Bestrafung von A und B wegen fahrlässiger Tötung! Zitat: "erforderlich" oder wird darauf nur aufgrund allzu platter "logischer" Schlussfolgerung einfach verzichtet.
Trunkenheit am Steuer, Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit, Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, Nichteinhaltung des gebotenen Abstandes auf der Autobahn liegen unter den Ursachen an erster Stelle. Eine Obduktion ist nur selten erforderlich. Nur mal so als Gedankenansatz: Der Todesumstand könnte aufgrund der von Dir selber genannten verschiedensten Gründe eben auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang (Schuld) mit dem Unfall stehen. Aufgrund der nicht erkannten Erfordernis wird auf eine Klärung verzichtet und der Fahrer hat völlig unberechtigt eine "Todesanklage" am Hals. Alles wegen erfahrener Polizeiermittler, die es zwar wissen und hier sogar schreiben, aber im gleichen Absatz zugeben, dass darauf großzügig mal verzichtet wird. Sorgfaltspflichtverletzung bedeutet: Das Maß der Sorgfalt richtet sich nach den Umständen sowie nach den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Täters. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Sorgfalt. as auch für ermittelnde Polizeibeamte mit Blick auf das Ergebnis einer eventuell einseitigen oder zu "logischen" Ermittlung. Zitat: und das ist ohne erforderliche Obduktion auch möglich.
Die Rechtsprechung verlangt dazu die Feststellung, dass der Erfolg (Tod) bei pflichtgemäßem Verhalten vermieden worden wäre (BGH NJW 71, 388). Durch reine in Augenscheinnahme des ermittelnden Polizeibeamten vor Ort. Woher kann er das? Liegt das am viel beschworenen Automatismus einer Verbeamtung ? Was macht ein noch nicht Polizeibeamter in solcher Situation, weil er aufgrund einer anderen Karrierestufung eines anderen Bundeslandes zwar Polizist aber noch kein Beamter ist? Zitat: Naja, "im Zweifel für den Angeklagten" ist eine grundsätzliche Sache in unserem Rechtswesen.
..., da nicht festgestellt werden konnte, dass der Tod des Kindes bei rechtmäßigem Verhalten des Kraftfahrers vermieden worden wäre. les nicht wußtest, habe ich Deinen Geist hier ein zweites Mal erhellt. Zitat:
1. interessant, dass Du weißt, was ich nicht wusste
2. dank für die Erhellung in einem Bereich, der hier überhaupt nicht interessiert, weil er hier aufgrund einer nicht vorhandenen Verbindung nicht zur Anwendung kommt. Zitat: Nun wird es wirr, einfach nochmal lesen, vielleicht wird es dann ja auch verstanden.
*lach* Ach so!Na, dann kann ich mir ja in Zukunft den Unfallerlaß komplett sparen und mich auf Dich beziehen, wenn ich trotz vorliegen einer Hauptunfallursache nur 35 Euro nehme und keine Verkehrsunfallanzeige schreibe. Zitat: Scheint mir auch so
Hopfen und Malz verloren... Zitat: Das der Wagen rot lackiert war, war auch nicht tatnotwendig.
Übrigens, der Fluchtwagen ist nicht tatnotweniges Mittel. Zitat: Da kann man nur zustimmen.In so einem Forum ist es doch immer wieder lustig zu lesen, wer immer meint, estwas zu wissen, wovon er keine Ahnung hat. |
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Ich geb's auf, da Du noch nicht mal willens bist, uns zu erzählen, woher Du denn Dein "Wissen" zu haben scheinst, sondern hier nur Unsinn postest, ist das mein letzter Kommentar in diesem Posting.
Zuletzt geändert 10.04.2008 14:44 von geloescht_gast. Insgesamt 3 mal. |
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Nun wird es ganz wirr, aber auch das liegt komplett daneben.
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Jörg, ich weiß ja, das Du es bist.
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