|
Das Auto hat 128.000 km.
|
|
|
|
Zitat: Völlig richtig, allerdings ist die andere Möglichkeit auch vorstellbar und genau deshalb läuft das alles unter "strittig" und ganz sicher nicht mehr unter "eindeutig ohne jeden Zweifel", also wirklich nur "anwaltfreundlich".
Zitat von rtjs985 ...könnt mir das wohl vorstellen das das mal so hoppla hopp kauputt geht...
|
|
|
|
Komme gerade vom Anwalt zurück. Er meinte, dass das ziemlich sicher ist - sieht recht gut für uns aus. Jedoch genau die Problematik: Ansichtssache des Richters.
|
|
|
|
Zitat: Reparatur nur dann, wenn es ein Mangel wäre, denn nur dann ist man zur Reparatur (Mängelbeseitigung) verpflichtet. Da aber die Mängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen wurde, kommt auch nichts über Reparatur.
Zitat von dansev Hat zufällig jemand eine Ahnung, was im schlimmsten Fall passieren kann? Reparatur oder nur Rückgabe?
(es sei denn, beide Vertragsparteien wären mit einverstanden und es kommt darüber zu einer Einigung) Bleibt der andere Weg über die nicht vorhandenen Eigenschaften (auch indirekte) und damit wird der Kaufvertrag ungültig und muss "rückabgewickelt" werden, also Rücknahme des Fahrzeugs gegen Rückzahlung der Kaufsumme. Wenn der Käufer jetzt nervt, einfach an den beauftragten Anwalt verweisen (Namen und Adresse sagen und dass sämtliche Dinge doch bitte ausschließlich nur noch über den laufen sollen. Mal schauen, ob dann nicht komplett ruhe ist, denn wenn "der Andere" auf einen mit der Sache beauftragten Anwalt plötzlich verweist, dann platzen Seifenblasen und Käufer, die nur hoch gezockt haben werden auch mal schnell ganz leise und man hört auf einmal gar nichts mehr von ihnen. |
|
|
|
Danke für die Hilfe.
|
|
|
|
Hallo,
|
|
|
|
Lass es drauf ankommen ... Ich hoffe, du hast keine bindenden Formulierungen in deinem Vertrag stehen |
|
|
|
Was meinst du mit bindende Formulierung?
|
|
|
|
da steht normalerweise auch die Formulierung "gekauft wie gesehen" drin ... und wenn du nicht bewusst ne Falschaussage gemacht hast, kann dir als Privatverkäufer nix passieren |
|
|
|
Da ist der Gewährleistungsausschluss drin und ich hab zudem nochmal geschrieben gekauft wie gesehen.
|
|
|
|
Das kann man dir bei nem Auto nicht in die Schuhe schieben ... Also bleib ruhig |
|
|
|
Ui ui ui. Nun hat er Strafanzeige gestellt und will Zivilrechtlich gegen mich vorgehen. Das Fahrzeug will er verkaufen. Was kommt jetzt auf mich zu? |
|
|
|
Viel Stress, das in jedem Falle. Und dann, abhängig von den ganzen Angaben im Kaufvertrag, mehr oder weniger freundliche Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Partei und auch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Zuletzt geändert 07.11.2008 09:02 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
|
|
|
ich wollte ja nur wissen, wie lang es dauert von stellung der anzeige bis das ich post von der staatsanwaltsschaft bekomme. mein anwalt sagte, das es von stellung bis vorladung 3 wochen dauert. wenn ich danach nichts höre, dann wurde anzeige abgelehnt. |
|
|