Gebrauchtwagenverkauf! - Seite 2

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  • | 04.04.2008 10:08

Das Auto hat 128.000 km.
Er ist am Kauftag damit 100 km zu sich nach Hause gefahren und am Abend war, wie gesagt, Alles bestens. Alles kein Problem. Am nächsten Tag ging es dann erst los.


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  • | 04.04.2008 10:38

Zitat:
Zitat von rtjs985
...könnt mir das wohl vorstellen das das mal so hoppla hopp kauputt geht...
Völlig richtig, allerdings ist die andere Möglichkeit auch vorstellbar und genau deshalb läuft das alles unter "strittig" und ganz sicher nicht mehr unter "eindeutig ohne jeden Zweifel", also wirklich nur "anwaltfreundlich".


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  • | 04.04.2008 11:54

Komme gerade vom Anwalt zurück. Er meinte, dass das ziemlich sicher ist - sieht recht gut für uns aus. Jedoch genau die Problematik: Ansichtssache des Richters.

Schauen wir mal. Mittlerweile klingtelt fast alle 5 Minuten das Telefon und er will das Auto zurückgeben und und und...
Sehe schon keinen anderen Weg mehr als den Anwalt.
Hat zufällig jemand eine Ahnung, was im schlimmsten Fall passieren kann? Reparatur oder nur Rückgabe?


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  • | 04.04.2008 12:12

Zitat:
Zitat von dansev
Hat zufällig jemand eine Ahnung, was im schlimmsten Fall passieren kann? Reparatur oder nur Rückgabe?
Reparatur nur dann, wenn es ein Mangel wäre, denn nur dann ist man zur Reparatur (Mängelbeseitigung) verpflichtet. Da aber die Mängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen wurde, kommt auch nichts über Reparatur.

(es sei denn, beide Vertragsparteien wären mit einverstanden und es kommt darüber zu einer Einigung)

Bleibt der andere Weg über die nicht vorhandenen Eigenschaften (auch indirekte) und damit wird der Kaufvertrag ungültig und muss "rückabgewickelt" werden, also Rücknahme des Fahrzeugs gegen Rückzahlung der Kaufsumme.

Wenn der Käufer jetzt nervt, einfach an den beauftragten Anwalt verweisen (Namen und Adresse sagen und dass sämtliche Dinge doch bitte ausschließlich nur noch über den laufen sollen.

Mal schauen, ob dann nicht komplett ruhe ist, denn wenn "der Andere" auf einen mit der Sache beauftragten Anwalt plötzlich verweist, dann platzen Seifenblasen und Käufer, die nur hoch gezockt haben werden auch mal schnell ganz leise und man hört auf einmal gar nichts mehr von ihnen.


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  • | 04.04.2008 12:15

Danke für die Hilfe.
Werde das so machen.........

Schönes Wochenende


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  • | 13.10.2008 08:10

Hallo,

habe ein ähnliches Problem. Habe mein 20 Jahre altes Auto verkauft. Nun kommt der Käufer mit irgendwelchen Defekten um die Ecke. Dies und das sei kaputt usw. Hab mich darauf nicht gemeldet, da jeden Tag ne neue Nachricht kam was denn nun noch gefunden wurde. Er hat sich das Auto vor Kauf kurz angesehen, gesagt das er dies und das halt reparieren lassen wird und alles ok sei.
Da von mir keine Reaktion kam, folgte irgendwann die Nachricht dass das Auto ja einen Unfall gehabt hätte. Ich hatte aber überhaupt keinen Unfall, was ich auch im Vertrag geschrieben hab. Soweit ich weiß gab es auch keinen. Ich bin das Auto jahrelang gefahren und hatte keine Probleme.

Jetzt will er das ich das Auto zurück nehmen und ihm alle Kosten erstatte, inkl. den Tuning "reparaturen" die er schon durchgeführt hat (nach einer Woche in seinem Besitz).

Was bleibt mir übrig, muss ich die gesamten Kosten plus Auto auf mich nehmen?

Danke.

Lass es drauf ankommen ... Ich hoffe, du hast keine bindenden Formulierungen in deinem Vertrag stehen


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  • | 13.10.2008 13:50

Was meinst du mit bindende Formulierung?

Ich habe den normalen ADAC Kaufvertrag genommen.

da steht normalerweise auch die Formulierung "gekauft wie gesehen" drin ... und wenn du nicht bewusst ne Falschaussage gemacht hast, kann dir als Privatverkäufer nix passieren ;)


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  • | 13.10.2008 14:34

Da ist der Gewährleistungsausschluss drin und ich hab zudem nochmal geschrieben gekauft wie gesehen.

Hab halt Angst das man mir da sonstwas unterstellt. Vielleicht hatte ja doch einer der Vorbesitzter einen Unfall.

Das kann man dir bei nem Auto nicht in die Schuhe schieben ... Also bleib ruhig ;)


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  • | 07.11.2008 07:20

Ui ui ui. Nun hat er Strafanzeige gestellt und will Zivilrechtlich gegen mich vorgehen. Das Fahrzeug will er verkaufen. Was kommt jetzt auf mich zu?


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  • | 07.11.2008 09:01

Viel Stress, das in jedem Falle. Und dann, abhängig von den ganzen Angaben im Kaufvertrag, mehr oder weniger freundliche Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Partei und auch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Was da konkret bei rum kommt, wird Dir niemand sagen können, da hier wohl keiner in den Fall eingebunden ist und das Fahrzeug, die Übergabe oder gar die ganzen Hintergründe kennt.


Zuletzt geändert 07.11.2008 09:02 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.11.2008 09:11

ich wollte ja nur wissen, wie lang es dauert von stellung der anzeige bis das ich post von der staatsanwaltsschaft bekomme. mein anwalt sagte, das es von stellung bis vorladung 3 wochen dauert. wenn ich danach nichts höre, dann wurde anzeige abgelehnt.

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  • | 07.11.2008 12:03

Du hättest die frage hier anders stellen sollen!

Du hättest sagen sollen das du ein Auto gekauft hättest 100km damit gefahren seist und nun nen getriebeschaden hast. Dann wären hier ganz andere Antworten rausgekommen. Man kann nie wissen wie gerichte entscheiden. Wenn du Pech hast mußt du die Reparatur zahlen oder den wagen zurücknehmen. :hut:

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