Schadensersatzanspruch???
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Hallo Ihr liebe,
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willkommen im Forum hier .
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also erstmal schon eine doofe situtation, dass er erst zahlt dann nicht mehr und behauptet der rabattverlust wäre falsch.
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Anwälte wollen glaub ich immer nur Geld...mein Anwalt sagt ich hätte Chancen aber das bringt mich auch nicht wirklich weiter
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Zitat:
Zitat von FrageAnwort Anwälte wollen glaub ich immer nur Geld...mein Anwalt sagt ich hätte Chancen aber das bringt mich auch nicht wirklich weiter
Es geht nur um die Zahlung des Rabattverlustes da ich ja höher gestuft worden bin...wie gesagt und das wären knapp 900 € die man zahlen müsste Hallo, meines Wissens hat der Bekannte mit der bereits erfolgten Teil-)Zahlung die Forderung als solche anerkannt. Betonung liegt auf "meines Wissens" |
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Es kommt zu ner Gerichtsverhandlung wegen diesen blöden 900 Euro?
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Naja rein rechtlich bist du der Versicherungsnehmer und hast Ihm das Fahrzeug zum fahren überlassen !!!
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Huhu,
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@virus, die Versicherung hat den Schaden doch schon bezahlt und sie ist hochgestuft worden!! Also ist es da völlig egal.
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900€ nimmt ein Anwalt ja schon für 3 Briefe....
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Zitat: Das ist ja klar, "der Wagen" hat den Schaden verursacht, also muss auch die HV zahlen, hier geht es aber um eventuellen Schadensersatz an den Fahrzeughalter für den eigenen zerstörten Wagen und für die Höherstufung in der Versicherung.
Zitat von BlackGsi Naja rein rechtlich bist du der Versicherungsnehmer ...Zitat: Und das ist der völlig falsche Ansatz. Es kommt einzig und allein auf den Zweck, bzw. den "Nutznießer" einer solchen Fahrt an:
Zitat von BlackGsi und hast Ihm das Fahrzeug zum fahren überlassen !!!
Ich denke du wirst schlechte Karten haben. War die Fahrt zum Nutzen des Fahrzeughalters, dann besteht KEIN Schadensersatzanspruch. Beispiel: "Hole mich mal mit meinem Wagen aus der Kneipe ab, weil ich was getrunken habe" und auf dem Weg zur Kneipe verursacht der Fahrer einen Unfall. "Nutznießer" der Fahrt war der (betrunkene) Fahrzeughalter, somit KEIN Anspruch auf Schadensersatz. War die Fahrt zum Nutzen des befreundeten Fahrers, dann muss der Fahrer vollständigen Schadensersatz leisten. Beispiel: "Kannst Du mir mal Deinen Wagen leihen, ich habe ein Vorstellungsgespräch und mein Auto will nicht anspringen". Passiert bei einer derartigen Fahrt ein Unfall, muss der Fahrer den Schaden des Halters (Fahrzeug und Hochstufung) vollständig ersetzen. Da es keine Versicherung dafür gibt, die private Haftpflicht ist bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs draußen, geht das immer vollständig vom eigenen Konto. Zitat: auch das ist falsch. Es gibt keine "Anerkennung durch Zahlung".
...hat der Bekannte mit der bereits erfolgten Teil-)Zahlung die Forderung als solche anerkannt... Eine Zahlung muss auch immer einen Grund haben und wenn kein Grund vorhanden ist (weil man irrtümlich bezahlt hat), dann hat man sogar Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge, in diesem Falle (bei irrtümlicher Anerkennung) sogar eine Nutzungsentschädigung für das bisher überlassene Fahrzeug. Ob die Hochstufung nun falsch berechnet wurde oder nicht, ist auch völlig egal, sie wird berechnet, muss bezahlt werden und ist somit auch "Schaden" für den Versicherungsnehmer. Muss also übernommen werden oder eben auch nicht, je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens. Man hat natürlich Anspruch auf korrekte Berechnung, aber auch hier gilt wieder, egal ob nun versehentlich zu hoch berechnet wurde oder nicht, ändert das nichts an dem Anspruch auf Schadensersatz oder eben auch nicht. Es kommt ausschließlich auf den Grund der (Unfall)-Fahrt und dem Nutznießer ("Vorteilsnehmer") dieser Fahrt an, aber da sollte doch der Anwalt Dir ausführlich Auskunft und Einschätzung des Prozessrisiko geben können. Allerdings gibt es einige rechtliche Stolperfallen dabei, die es Außenstehenden "unübersichtlich" machen: Halter ist A, muss zum Arzt und kann nicht fahren, lässt sich von B hinfahren. Wartezeit wird lange, B fährt zwischendurch zum Einkaufen. A ist fertig und ruft B an, dass man ihn abholt, B fährt zu A und macht dabei einen Unfall: B ist vollständig Schadensersatzpflichtig ! Die (Unfall)-Fahrt vom Einkaufszentrum zum Arzt war nicht entstanden um den Halter A abzuholen, sondern war ausschließlich notwendig, weil B in seinem eigenen Interesse zwischendurch einkaufen war. Besonders interessant, weil hier immer wieder so gemacht: Halter ist A und gibt seinem Sohn den Wagen, damit der mit seinem Kumpel zu einer Messe fahren kann. Auf dem Rückweg wird Sohn müde und lässt den Kumpel fahren, Kumpel macht Unfall. Kumpel ist gegenüber dem Halter A vollständig Schadensersatzpflichtig ! Die Fahrt war schon im Sinne und zum Nutzen vom Sohn, von dem erlaubt und vielleicht auch gefordert, aber NICHT zum Nutzen des geschädigten Halters A, er ist zwar der Vater vom eigentlichen Nutznießer, aber er selber ist nicht Nutznießer somit besteht uneingeschränkte Schadensersatzpflicht. Unbedingt aufpassen, wenn man mal den Wagen vom Kumpel fährt und das Ding ist über seinem Vater versichert, man muss jeden Cent bezahlen, wenn man dann einen Unfall macht. |
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Ach Jungs ihr bringt mich auch durcheinander hihi
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Zitat: Das hat nichts mit blond oder Frau zu tun, bei diesem Thema sind schon schwarzhaarige Männer recht hart aufgeschlagen.
Zitat von FrageAnwort Ach Jungs ihr bringt mich auch durcheinander hihi
... (Frag lieber nochmal nach...bissel blond) Nach dem was bisher beschrieben wurde, ist Dein Ex Schadensersatz-pflichtig. Die Fahrt bei der der Unfall passiert ist, war ausschließlich zu seinem Nutzen und damit dürfte der Apfel geschält sein. Du kannst also erstmal halbwegs beruhigt schlafen können. Dass der Wagen (eventuell) zu einer damaligen (Lebens)-Gemeinschaft gehörte, mag ja sein, aber das interessiert nicht, denn es geht ausschließlich um den in dieser Situation existierenden Fahrtzweck bzw. Grund der Fahrt. Wärt Ihr zu dem Zeitpunkt verheiratet gewesen, wäre es etwas anderes, wart ihr anscheinend aber nicht. "Wilde Ehe" zählt nicht. Man sollte allerdings in solcher Situation auch ein wenig weiterdenken, denn wenn der Ex nun verurteilt wird (was seeehr wahrscheinlich ist), dann wird man permanent mit dem auch in den nächsten Jahren immer wieder Kontakt und damit Ärger haben. Die Schadenssumme am Fahrzeug ist eindeutig, aber die Geschichte mit der Hochstufung und der Differenz daraus was er für diesen Bereich als Schadensersatz zahlen muss, ist jedes Jahr aufs Neue zu berechnen und dann von ihm zu fordern. Man ist jetzt bei 100% wäre aber ohne Schaden bei 80%, somit muss er 20% Differenz zahlen, nächstes Jahr bei 85% aber ohne Schaden bei 70%, somit neue Berechnung und neue Forderung über 15% (alles nur als Zahlenbeispiel). Jedes Jahr aufs Neue ein Briefchen mit neuer (veränderter) Forderung und vermutlich jedesmal eine Antwort, dass alles überzogen ist und statt 30 Euro nur 28,50 zu zahlen wären und deshalb nur 25,60 überwiesen werden. Viel einfacher: bei der Versicherung nachfragen und sich eine Gesamtsumme nennen lassen, was dieser Unfall bzw. die damit verbundene Hochstufung als Gesamtsumme kosten wird und dann diese Summe (zusammen mit dem Schaden am Fahrzeug) gleich bei Gericht als Zahlungspflicht feststellen lassen. 1. Es gibt keine zukünftigen Streitereien 2. Ist die Gesamtsumme als Schadensersatz im Urteil genannt, dann ist dies ein "Gerichts-Titel" und klebt 30 Jahre den Ex am Hintern, kann also auch bei Zahlungsunwilligkeit jederzeit per Gerichtsvollzieher gepfändet werden und auch bei der Schufa eingetragen werden (für diese Eintragung entstehen Zusatzkosten). Ein Urteil, eine Summe und eventuell gleich bei Gericht festgelegt, wie diese Summe zu zahlen ist. Per Einmalbetrag oder feste Raten jeden Monat in Höhe von x Euro. Was man allerdings nicht vergessen darf: Momentan fährst Du ein Auto, was er Dir als Ersatzwagen nur zur Verfügung gestellt hat, wer zahlt die Versicherung, also ist Halter. Nicht, dass Du jetzt in der gleichen Situation hängst, dass er der Halter ist und Dir bei einer Fahrt in Deinem eigenen Interesse einen Unfall baust (soll ja manchmal passieren ) und dann selber plötzlich ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig wirst. |
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Nein Nein Halter bin ich ... darauf wurde schon geachtet
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So heute war die Gerichtsverhandlung...es sieht nicht so gut aus
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