Schadensersatzanspruch???


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  • | 24.03.2008 19:06

Hallo Ihr liebe,

ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiter helfen ?!?!

Folgender Sachverhalt:

Habe meinen damaligen Freund mein Auto gegeben der das natürlich Schrott gefahren hat...Der Versicherungsschade beläuft sich auf über 10.000 € da er weiterhin 2 andere Fahrzeuge und ein Motorrad beschäfigte. Der Rabattverlust ist ca. 900 €
Er stellte mir ein gleichwertiges Auto zur Verfügung und bezahlte 2 Monate die höherstufung der Versicherung, danach trennten wir uns und er weigerte sich zu zahlen.
Bin damit zu meinen Anwalt nun ist im Apil die Gerichtsverhandlung...Was meint ihr dazu? Hatte jemand von euch auch schon diese Situation und wie ist sie ausgegangen? Wäre lieb wenn ihr antworten würdet :)

Bin schon toal nervös und weiss net mehr was ich darüber denken soll :heul:

Weiterhin behauptet er nun das meine Versicherung den Rabuttverlust falsch errechnet hätte ....was für ein Schwachsinn :roll:

Liebe Grüße

von mir :rolleyes:


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  • | 24.03.2008 19:11

willkommen im Forum hier . :hut:
kein Plan wenn die Verhandlung ist wirrste es wissen . kein dein Anwalt dir dazu nichts sagen ?


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  • | 24.03.2008 19:13

also erstmal schon eine doofe situtation, dass er erst zahlt dann nicht mehr und behauptet der rabattverlust wäre falsch.
das sieht immer nach ausrede aus, zudem ist das ja einfach zu erklären.

gehts denn nur um die zahlungen für den rabatt?


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  • | 24.03.2008 19:17

Anwälte wollen glaub ich immer nur Geld...mein Anwalt sagt ich hätte Chancen aber das bringt mich auch nicht wirklich weiter :|

Es geht nur um die Zahlung des Rabattverlustes da ich ja höher gestuft worden bin...wie gesagt und das wären knapp 900 € die man zahlen müsste


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  • | 24.03.2008 19:55

Zitat:
Zitat von FrageAnwort
Anwälte wollen glaub ich immer nur Geld...mein Anwalt sagt ich hätte Chancen aber das bringt mich auch nicht wirklich weiter :|

Es geht nur um die Zahlung des Rabattverlustes da ich ja höher gestuft worden bin...wie gesagt und das wären knapp 900 € die man zahlen müsste

Hallo, meines Wissens hat der Bekannte mit der bereits erfolgten Teil-)Zahlung die Forderung als solche anerkannt. Betonung liegt auf "meines Wissens" ;)


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  • | 24.03.2008 19:57

Es kommt zu ner Gerichtsverhandlung wegen diesen blöden 900 Euro?
Hoffe du hast Rechtschutzversicherung die zur Not die Kosten übernehmen falls du bei der Verhandlung verlierst was ich jedoch nicht hoffen will.


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  • | 24.03.2008 20:33

Naja rein rechtlich bist du der Versicherungsnehmer und hast Ihm das Fahrzeug zum fahren überlassen !!!
:(
Ich denke du wirst schlechte Karten haben.
Leider springt bei sowas keine Haftpflichtversicherung oder sowas ein.Da gibt es nur die KFZ und die laüft nunmal auf deinen Namen !!


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  • | 24.03.2008 20:45

Huhu,

wie hast du deine Versicherung angemeldet?

Dürfen andere Personen das Fahrzeug benutzen?

@BlackGSi, darauf kommt es an, was er angegeben hat.

@FrageAnwort, hast du eine Rechtsschutz oder bist du im ADAC?

ADAC hat extra Leute dafür, die könnten dir ne gute Auskunft geben.

Und wenn der andere die Zahlung angenommen hat, wird er nicht dadrum rum kommen, diese zu bezahlen, vorausgesetzt du hast - wie oben schon erwähnt - deine Versicherung so angemeldet.

Gruß


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  • | 24.03.2008 20:51

@virus, die Versicherung hat den Schaden doch schon bezahlt und sie ist hochgestuft worden!! Also ist es da völlig egal.
Sie ist der Versicherugsnehmer und damit für die Zahlung verantwortlich !!
Hatte so einen fall letztens selber noch im Büro !!
Aber das mit der Rechtschutz ist gut, denn ohne könnte es für dich Teurer als 900Euro werden !!
Hast du was schriftlch von deinem Ex?!


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  • | 24.03.2008 22:35

900€ nimmt ein Anwalt ja schon für 3 Briefe....

Wir hatten so ein ähnliches Thema auch im privaten Bereich.

kostete ca. 3900€ + Gerichtskosten.

Und ich ging im September auch vor Gericht und verlor wegen einer verpfuschten Reperatur - lange Geschichte.
Nunja, ich sag mal so wurden von ca. 350€ mitmal 750€ inklusive Gerichtskosten.

Also @FrageAnwort, frage lieber jemanden, der davon Ahnung hat und sich von deiner Situation ein Bild machen kann.

In 2 Monaten werde ich auch wieder dem ADAC beitreten, dann hat mein Auto ca. 210tkm runter :D:D

Gruß DJ


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  • | 25.03.2008 11:54

Zitat:
Zitat von BlackGsi
Naja rein rechtlich bist du der Versicherungsnehmer ...
Das ist ja klar, "der Wagen" hat den Schaden verursacht, also muss auch die HV zahlen, hier geht es aber um eventuellen Schadensersatz an den Fahrzeughalter für den eigenen zerstörten Wagen und für die Höherstufung in der Versicherung.


Zitat:
Zitat von BlackGsi
und hast Ihm das Fahrzeug zum fahren überlassen !!!
:(
Ich denke du wirst schlechte Karten haben.
Und das ist der völlig falsche Ansatz. Es kommt einzig und allein auf den Zweck, bzw. den "Nutznießer" einer solchen Fahrt an:

War die Fahrt zum Nutzen des Fahrzeughalters, dann besteht KEIN Schadensersatzanspruch. Beispiel:
"Hole mich mal mit meinem Wagen aus der Kneipe ab, weil ich was getrunken habe" und auf dem Weg zur Kneipe verursacht der Fahrer einen Unfall. "Nutznießer" der Fahrt war der (betrunkene) Fahrzeughalter, somit KEIN Anspruch auf Schadensersatz.

War die Fahrt zum Nutzen des befreundeten Fahrers, dann muss der Fahrer vollständigen Schadensersatz leisten. Beispiel:
"Kannst Du mir mal Deinen Wagen leihen, ich habe ein Vorstellungsgespräch und mein Auto will nicht anspringen". Passiert bei einer derartigen Fahrt ein Unfall, muss der Fahrer den Schaden des Halters (Fahrzeug und Hochstufung) vollständig ersetzen.

Da es keine Versicherung dafür gibt, die private Haftpflicht ist bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs draußen, geht das immer vollständig vom eigenen Konto.


Zitat:
...hat der Bekannte mit der bereits erfolgten Teil-)Zahlung die Forderung als solche anerkannt...
auch das ist falsch. Es gibt keine "Anerkennung durch Zahlung".

Eine Zahlung muss auch immer einen Grund haben und wenn kein Grund vorhanden ist (weil man irrtümlich bezahlt hat), dann hat man sogar Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge, in diesem Falle (bei irrtümlicher Anerkennung) sogar eine Nutzungsentschädigung für das bisher überlassene Fahrzeug.

Ob die Hochstufung nun falsch berechnet wurde oder nicht, ist auch völlig egal, sie wird berechnet, muss bezahlt werden und ist somit auch "Schaden" für den Versicherungsnehmer. Muss also übernommen werden oder eben auch nicht, je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Man hat natürlich Anspruch auf korrekte Berechnung, aber auch hier gilt wieder, egal ob nun versehentlich zu hoch berechnet wurde oder nicht, ändert das nichts an dem Anspruch auf Schadensersatz oder eben auch nicht.


Es kommt ausschließlich auf den Grund der (Unfall)-Fahrt und dem Nutznießer ("Vorteilsnehmer") dieser Fahrt an, aber da sollte doch der Anwalt Dir ausführlich Auskunft und Einschätzung des Prozessrisiko geben können.


Allerdings gibt es einige rechtliche Stolperfallen dabei, die es Außenstehenden "unübersichtlich" machen:

Halter ist A, muss zum Arzt und kann nicht fahren, lässt sich von B hinfahren. Wartezeit wird lange, B fährt zwischendurch zum Einkaufen. A ist fertig und ruft B an, dass man ihn abholt, B fährt zu A und macht dabei einen Unfall:
B ist vollständig Schadensersatzpflichtig !
Die (Unfall)-Fahrt vom Einkaufszentrum zum Arzt war nicht entstanden um den Halter A abzuholen, sondern war ausschließlich notwendig, weil B in seinem eigenen Interesse zwischendurch einkaufen war.

Besonders interessant, weil hier immer wieder so gemacht:
Halter ist A und gibt seinem Sohn den Wagen, damit der mit seinem Kumpel zu einer Messe fahren kann. Auf dem Rückweg wird Sohn müde und lässt den Kumpel fahren, Kumpel macht Unfall.
Kumpel ist gegenüber dem Halter A vollständig Schadensersatzpflichtig !
Die Fahrt war schon im Sinne und zum Nutzen vom Sohn, von dem erlaubt und vielleicht auch gefordert, aber NICHT zum Nutzen des geschädigten Halters A, er ist zwar der Vater vom eigentlichen Nutznießer, aber er selber ist nicht Nutznießer somit besteht uneingeschränkte Schadensersatzpflicht.

Unbedingt aufpassen, wenn man mal den Wagen vom Kumpel fährt und das Ding ist über seinem Vater versichert, man muss jeden Cent bezahlen, wenn man dann einen Unfall macht.


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    Radler


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  • | 25.03.2008 18:10

Ach Jungs ihr bringt mich auch durcheinander :frage: hihi

Bei uns war es so das er mit dem Auto zur Berufsschule fahren wollte. Ich sagte zum ihm das er mich vorher aber bei der Arbeit absetzen muss. Hat er auch gemacht...20 min später hat er den Unfall verursacht.
Er behauptet nun auch das das Auto der Gemeinschaft diente so ein quatsch dann hätte er sich auch ma an den kosten beteiligen können :015

Mein Anwalt sagte ich solle mir mal keine Sorgen machen den Prozess gewinne ich..aber wie gesagt ich vertraue keinem mehr so richtig hihi

Jasper danke für deine ausführliche Antwort...also kann ich daraus eigentlich entnehmen das er der Pflicht nachkommen muss und mir diese Höherstufung oder den Rabattverlust zahlen muss bzw. dazu verpflichtet ist? (Frag lieber nochmal nach...bissel blond) :rolleyes:


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  • | 26.03.2008 07:53

Zitat:
Zitat von FrageAnwort
Ach Jungs ihr bringt mich auch durcheinander :frage: hihi
...
(Frag lieber nochmal nach...bissel blond) :rolleyes:
Das hat nichts mit blond oder Frau zu tun, bei diesem Thema sind schon schwarzhaarige Männer recht hart aufgeschlagen. ;)

Nach dem was bisher beschrieben wurde, ist Dein Ex Schadensersatz-pflichtig. Die Fahrt bei der der Unfall passiert ist, war ausschließlich zu seinem Nutzen und damit dürfte der Apfel geschält sein. Du kannst also erstmal halbwegs beruhigt schlafen können.

Dass der Wagen (eventuell) zu einer damaligen (Lebens)-Gemeinschaft gehörte, mag ja sein, aber das interessiert nicht, denn es geht ausschließlich um den in dieser Situation existierenden Fahrtzweck bzw. Grund der Fahrt. Wärt Ihr zu dem Zeitpunkt verheiratet gewesen, wäre es etwas anderes, wart ihr anscheinend aber nicht. "Wilde Ehe" zählt nicht.


Man sollte allerdings in solcher Situation auch ein wenig weiterdenken, denn wenn der Ex nun verurteilt wird (was seeehr wahrscheinlich ist), dann wird man permanent mit dem auch in den nächsten Jahren immer wieder Kontakt und damit Ärger haben.

Die Schadenssumme am Fahrzeug ist eindeutig, aber die Geschichte mit der Hochstufung und der Differenz daraus was er für diesen Bereich als Schadensersatz zahlen muss, ist jedes Jahr aufs Neue zu berechnen und dann von ihm zu fordern.

Man ist jetzt bei 100% wäre aber ohne Schaden bei 80%, somit muss er 20% Differenz zahlen, nächstes Jahr bei 85% aber ohne Schaden bei 70%, somit neue Berechnung und neue Forderung über 15% (alles nur als Zahlenbeispiel). Jedes Jahr aufs Neue ein Briefchen mit neuer (veränderter) Forderung und vermutlich jedesmal eine Antwort, dass alles überzogen ist und statt 30 Euro nur 28,50 zu zahlen wären und deshalb nur 25,60 überwiesen werden.

Viel einfacher: bei der Versicherung nachfragen und sich eine Gesamtsumme nennen lassen, was dieser Unfall bzw. die damit verbundene Hochstufung als Gesamtsumme kosten wird und dann diese Summe (zusammen mit dem Schaden am Fahrzeug) gleich bei Gericht als Zahlungspflicht feststellen lassen.

1. Es gibt keine zukünftigen Streitereien
2. Ist die Gesamtsumme als Schadensersatz im Urteil genannt, dann ist dies ein "Gerichts-Titel" und klebt 30 Jahre den Ex am Hintern, kann also auch bei Zahlungsunwilligkeit jederzeit per Gerichtsvollzieher gepfändet werden und auch bei der Schufa eingetragen werden (für diese Eintragung entstehen Zusatzkosten).

Ein Urteil, eine Summe und eventuell gleich bei Gericht festgelegt, wie diese Summe zu zahlen ist. Per Einmalbetrag oder feste Raten jeden Monat in Höhe von x Euro.

Was man allerdings nicht vergessen darf: Momentan fährst Du ein Auto, was er Dir als Ersatzwagen nur zur Verfügung gestellt hat, wer zahlt die Versicherung, also ist Halter. Nicht, dass Du jetzt in der gleichen Situation hängst, dass er der Halter ist und Dir bei einer Fahrt in Deinem eigenen Interesse einen Unfall baust (soll ja manchmal passieren ;) ) und dann selber plötzlich ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig wirst.


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    Radler


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  • | 26.03.2008 17:17

Nein Nein Halter bin ich ... darauf wurde schon geachtet :)

Das mit der Versicherung wurde alles schon fertig gestellt. Die Versicherung hat ermittelt was ich für einen Verlust habe und wie hoch der Schaden an den anderen Fahrzeugen war (über 10.000€)

Was ich noch vergass die Versicherung lief bei meiner Mutter oder läuft immernoch bei meiner Mutter als 2 Wagen...aber die Allianz hat bestätigt das ich die Versicherung monatlich zahle und alles andere...vorsorglich hat meine Mutter durch ein schreiben alles an mich abgetreten...

Du hast mich echt beruhigt und konnte schon viel besser schlafen hihi...aber mal ne Frage woher weisst du das denn alles? Heimlich Jura studiert ;)

Für manche mag es lächerlich klingen sich wegen 900 € + Anwalts-und Gerichtskosten zu streiten...aber das Auto war echt mein ein und alles...habe da so viel Geld rein gesteckt und dann gebe ich das wirklich das 1. mal weg und zack durfte ich nie wieder damit fahren...vielleicht kann man sich in die Situation rein ersetzen...wenn nicht...pech hihi


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    Radler


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  • | 09.04.2008 16:51

So heute war die Gerichtsverhandlung...es sieht nicht so gut aus :angry:

Das Urteil wird erst in 3 Wochen erteilt...jedoch mal kurz zur Erläuterung der Richterin:

Es gibt eine Lücke im Gesetzestext...wo drin steht das kein Schadensersatz besteht...nun wollte die Gegenseite das ich mit denen so einige...mein Anwalt riet mir davon aber auch ab. Habe nun gerade noch mit ihm telefoniert, er sagte ich solle davon ausgehen das ich diesen Prozess verliere...er ist aber schon den ganzen Tag am suchen etc...

So nun würde ich gerne wissen...ob ihr einen § kennt wo solche Fälle geregelt werden bzw unter was man in so einem Fall die Anklage "laufen " lässt??? :frage:

P.S. Schdensersatz ist es nicht

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