Tariflohntabelle
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Mahlzeitmitternand:
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Sowas in der Art sollte es eigetlich bei der für deinen Berufszweig zuständigen Gewerkschaft, sofern vorhanden, geben. |
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Zitat: Ein Tarifvertrag ist "nur" ein Vertrag wie jeder andere auch, den müssen mindestens 2 Parteien schließen, ansonsten besteht kein Vertrag und wer nicht Angehöriger einer dieser beiden Vertragsparteien ist, für den gilt dieser Vertrag ohnehin nicht.
Zitat von cherry Welchem Tarifvertrag unterliege ich und wie hoch ist mein Mindesttarif?Ein Partei ist der Arbeitgeber, also die Firma, bei der Du beschäftigt bist, und nur wenn die im tarif-schließenden Arbeitgeberverband auch Mitglied ist, dann ist die Firma auch an den entsprechenden Tarifvertrag gebunden. Dies allerdings auch nur gegenüber den Mitarbeitern, die auch die zweite Vertragspartei bilden und das sind ausschließlich die Mitglieder der tarif-schließenden Gewerkschaft. Ist die Firma nicht in entsprechenden ("richtigen") Arbeitgeberverband ODER ist der Mitarbeiter nicht in der entsprechenden ("richtigen") Gewerkschaft, besteht KEINE Pflicht zur Zahlung des Mindesttariflohns. Unter bestimmten Umständen gelten Tarifverträge auch für "ungebundene" Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, genauere Infos der Verbindlichkeit ("Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung" genannt)gibt es bei den Landesarbeitsämtern. Sind die Bedingungen erfüllt, dann kannst Du doch problemlos bei Deinem zuständigen Gewerkschafts-Ansprechpartner den Mindest-Tariflohn erfahren. Ansonsten hast Du als Maler/Lackiere das Glück seit 1.1.2008 unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu fallen und somit einen Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu haben. Wie hoch der in Eurer Region ist, erfährst Du beim zuständigen Wirtschaftsamt oder auch der Industrie- und Handels- oder auch Handwerkskammer. Zuletzt geändert 03.03.2008 11:23 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
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versuche es mal über deine zuständige Gewerkschaft aber die Gewerkschaften geben glaube ich nur Mitgliedern auskunft |
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Zitat: Was bist Du überhaupt für ein angenommener Maler/Lackierer
Zitat von silversurfer_TDI ... deine zuständige Gewerkschaft ...Industrielackierer -> IG-Metall auf dem Bau -> IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG-Bau) Gebäude-Instandhaltung, Wohnungsbaugesellschaft -> Verdi Großfirmen haben dann oft noch eigenen "Haus-Tarif"-Verträge, die von den anderen Geschichten auch teilweise deutlich abweichen können. Was als Überblick eventuell helfen kann, wäre das hier zum Beispiel: http://www.gehaltsvergleich.com Allerdings unbedingte Vorsicht auf allen Seiten, wo man Namen und Adresse eingeben muss, zB. gehaltsberater.de. Da erfährt man nach einigen Klicks ganz hinten in den Geschäftsbedingungen, dass eine Abfrage 79 Euro kostet. |
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Supi Jungs...Ihr habt mir sehr geholfen. Ich danke euch vielmals für die zahlreichen Antworten.
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