D2S Xenonbrenner illegal?


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  • | 21.02.2008 15:25

Moin moin!

Da ich mal probieren wollte wie diese angeblich so tollen Brenner ausm Ebay sind hab ich mir gleich mal ein paar bestellt. Natürlich nur aufgrund der Tatsache das in der Beschreibung wörtlich stand "Die Brenner sind mit E- Prüfzeichen, sind also im Bereich der StVO zugelassen ! " Jetzt hab ich die Dinger bekommen und da ist lediglich ein E11 augelasert, keine Prüfnummern Herstellerangaben oder ähnliches. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die so zugelassen sind? Bei meinen Osrams z.b. steht E1 03W, bei den Phillips E1 03V. Falls das kein Hand und Fuß hat schick ich den Krams sofort morgen zurück.

Hier mal der Link E:1123" target="_blank">http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=370024183657&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123

mfg
Marc


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  • | 21.02.2008 16:03

Ich versteh ehrlich gesagt nicht wie einige Leute glauben können das 8000K Brenner ein E-Prüfzeichen haben und das auch noch für 50 Euro ausm Ebay.
Mit der Lichtausbeute nie im Leben und wenn dann ist sie gefälscht !!
Sei mir nicht böse, aber deine Brenner kannste in die Mülltonne schmeissen. An deiner Stelle würd ich die erst garnicht einbauen, denn wenn du pech hast, gehen mit der Zeit deine Vorschaltgeräte im Arsch und dann biste locker mit 500-800 Euro dabei.
Blauer als 4600K sind in Deutschland nich zugelassen, darüber gibt es kein Prüfzeichen.
Deswegen hab ich mir original von Phillips die Ultinon 6000K extra aus den USA für 230 Dollar gekauft.
Bei Phillips und Osram biste auf der richtigen Seite.
Trotz der 6000L ist die Lichtausbeute besser als meine alten Brenner, Qualität zahlt sich halt aus.
Blau sind die alle mal wie du auf dem Bild sehen kannst obwohl ich noch meine normalen Standlichter drin hatte.
Nun sind die sogar noch blauer weil ich mir Led Standlichter gekauft habe, aber leider noch keine Pics geschossen hab.
Ich weiss das meine auch nicht zugelassen sind, aber ich weiss das die ein Autoleben lang einwandfrei leuchten werden.

http://www.bilder-hochladen.net/files/4mr8-2k.jpg


Zuletzt geändert 21.02.2008 16:09 von Geo. Insgesamt 5 mal.


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  • | 21.02.2008 16:17

Die Brenner können soviele e-Prüfzeichen draufhaben, wie sie wollen. Eine (legale) Xenononumrüstung ist nur in Verbindung mit Xenonscheinwerfern möglich, es können also keine Halogenscheinwerfer mit Xenonbrennern nachgerüstet werden.

Von der dynamischen Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage ganz zu schweigen. So ein kompletter Nachrüstsatz (fahrzeugspezifisch) kostet schnell einen vierstelligen Betrag.


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  • | 21.02.2008 17:59

Ahhh.. die Info hab ich wohl Walpurgis :-)

Ich hab legal und vom Tüv-Nord normal eingetragene Xenons, sind Universal Doppelscheinwerfermodule von Hella. Die Alwr und Swra sind natürlich Bestandteil. Das einzige was ich jetzt wissen wollte ist ob diese D2S Brenner legal zu betreiben sind.

@Geo : Ich weiß sehrwohl das mit steigender Kelvin-Zahl der Lichtstrom abnimmt. Für den "fuffi" wollt ich die Teile aber einfach mal antesten. Das mit dem Prüfzeichen hat mich noch bestärkt, so extrem blau leuchtet der Brenner gar nicht, habs mal vorhin getestet. Ich werde dann auch mal ein Bild von dem originalen Osram und dem 8000er posten.

mfg


Zuletzt geändert 21.02.2008 18:02 von Marc81. Insgesamt 1 mal.

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  • | 21.02.2008 18:15

So also zu dem Thema. So wie es bei ebay steht sind diese im Strassenverkehr zulässig. Ob die es wirklich sind kann dir echt nur einer sagen: Der TÜV Mann. Schmeiß dir die Lampen ins Auto (vorzugsweise Kofferraum) :D und fahr zum Tüv. Wenn die es dir nicht sagen können wer dann

Achja ich hab auch mal einen Xenonbrenner verbaut. Sieht man auf dem 2ten Bild

Eine zulassung dafür allerdings gibt es nicht.


Name: IMAGE_072.jpg Größe: 1280x960 Dateigröße: 210272 Bytes
Name: IMAGE_074.jpg Größe: 1280x960 Dateigröße: 198108 Bytes


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  • | 21.02.2008 18:26

Der Knackpunkt an der Sache ist, dass die Leuchte (dein nachgerüsteter Xenonscheinwerfer) und das Leuchtmittel (inkl. Brenner) gemeinsam genehmigt sein müssen. Man kann also Leuchtmittel und Leuchte nur untereinander kombinieren, wenn sichergestellt ist, dass sie auch "genehmigungsmäßig" zusammenpassen, also nicht so einfach wie bei Halogenbirnen und Halogenscheinwerfern.

Wenn auf deinem Brenner nichts weiteres draufsteht, wird es schwierig herauszufinden, ob sie für deinen Scheinwerfertyp zulässig sind.

Zitat:
da ist lediglich ein E11 augelasert, keine Prüfnummern Herstellerangaben oder ähnliches.

Da wird sich auch der Prüfer deines Vertrauens mit einer Auskunft schwertun.


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  • | 21.02.2008 18:55

Aha!

Das man nicht jeden x-beliebigen (legalen) Brenner einbauen darf war mir nicht bekannt. In meinem Fall passen ja nur D2S Brenner, dachte das wäre wie bei H4 das man dann auch jede "passende" Birne benutzen darf. Der Scheinwerfer hat ein E4-Prüfzeichen, soll ja wohl gemeinhin für bauartgeprüfte Xenonscheinwerfer sein. Wäre wohl wirklich mal eine Maßnahme einfach beim Tüv vorzufahren. Wenn der sagt das ist nicht okay dann schick ich die Teile aber sowas von schnell wieder zurück...

mfg

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