07er Zulassung, Eintragungen nötig?


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  • | 20.01.2008 09:05

Hi,

mittlerweile ist die neue 07er Regelung durch. Leider bin ich seid dem etwas verwirrt, da mir jeder eine andere Version erzählt.

Ist das Eintragen der Fahrzeugänderungen bei 07er Zulassung pflicht?

Hier gibts doch ein paar Cracks und soweit ich weiß sogar einen Ingeneur vom Dekra. Jemand wird doch eine klare (am besten auf Gesetzt beruhende) Aussage treffen können?!

Danke!

gruss
k0ax


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  • | 20.01.2008 09:31

also..

die regelung ist dahingehend verändert worden dass zur zulassung auf eine 07-nummer ein fahrzeug jetzt anstatt 20 jahre wie bisher jetzt 30 jahre alt sein muss und bei der anmeldung im zeitgenössischem zustand sein sollte.das bedeutet ats cup felgen auf nem ascona b oder die guten alten ats stern auf golf 1 etc sind bestandteil dieser aussage.
auf der anderen seite kannst du umbaumassnahmen an deinem auto durchführen und diese nicht eintragen lassen insoweit es der verkehrsicherheit entspricht und keine anderen verkehrsteilnehmer behindern oder in gefahr versetzen. umbauen kannst du alles an dem auto..das läuft dann unter prüf und einstellarbeitenfahrt. das gegenteil lässt sich in so einem fall nur schwer beweisen! fahre selber vier autos auf die nummer.. unter anderem nen golf mit flügeltüren und klappscheinwerfer. bin schon mehrmals angehalten worden und die polizei sagte jedes mal direkt:ah sie sind auf einer probefahrt oder? die frage kann man dann ja nur mit ja beantworten und ist aus dem schneider. wenn sich die umbaumassnahmen im bereich des vertretbaren bewegt sollte es keine probleme geben! anderer seits ist fraglich ob zb dem top-chop umbau an dem golf eins hier im forum die weiterfahrt untersagt werden würde aus gründen der sicherheit und stabilität des fahrzeugs! hier mal die rückseite eines meiner fahrzeugscheine:

Name: fahrzeugschein_07.jpg Größe: 1199x857 Dateigröße: 582139 Bytes

auf der sicheren seite bist du auf jeden fall wenn du alle umbaumassnahmen vom tüv abnehmen lässt! hab meine klappscheinwerfer auch eintragen lassen!


Zuletzt geändert 21.01.2008 06:06 von oldschool-vw. Insgesamt 3 mal.


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  • | 20.01.2008 09:46

Hallo Oldschool VW,

ja diese Schinken hab ich auch. Allerdings ist einer der vorhandenen Scheine 3 seitig. Ist von einer Anmeldung nach den Stichtag 2007. Allerdings steht auf 3 Seiten exakt das selbe wie früher auf den zwei.

Gut, dann weiß ich darüber bescheid. Top Chop oder ähnliches habe ich nicht vor, aber zB BBS E30 Felgen eingetragen zu bekommen ist nicht so einfach, aber gehört meiner Meinung nach zu einem schönen, alten Auto wenn es etwas auf Rennoptik getrimmt wurde.

Grob Fahrlässig würde ich ,allein wegen der Sicherheit um mich, noch um Mitfahrer oder gar anderen Strassenteilnehmern nicht handeln. Safty first :-)

Gibts noch einen Paragraphen, wo man deine Aussage nachlesen kann? Weil alles was auf dem Schein steht und zur Ausnahmeregelung gehört, besagt deine Aussage nicht so richtig.

gruss
k0ax

EDIT: Was sagt dein Prüfer zu der Orginalität bzw. Zeitgenössisch bei dieser Eintragung?


Zuletzt geändert 20.01.2008 09:49 von k0ax. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.01.2008 09:52

Zitat:
Zitat von k0ax
Hallo Oldschool VW,

ja diese Schinken hab ich auch. Allerdings ist einer der vorhandenen Scheine 3 seitig. Ist von einer Anmeldung nach den Stichtag 2007. Allerdings steht auf 3 Seiten exakt das selbe wie früher auf den zwei.

Gut, dann weiß ich darüber bescheid. Top Chop oder ähnliches habe ich nicht vor, aber zB BBS E30 Felgen eingetragen zu bekommen ist nicht so einfach, aber gehört meiner Meinung nach zu einem schönen, alten Auto wenn es etwas auf Rennoptik getrimmt wurde.

Grob Fahrlässig würde ich ,allein wegen der Sicherheit um mich, noch um Mitfahrer oder gar anderen Strassenteilnehmern nicht handeln. Safty first :-)

Gibts noch einen Paragraphen, wo man deine Aussage nachlesen kann? Weil alles was auf dem Schein steht und zur Ausnahmeregelung gehört, besagt deine Aussage nicht so richtig.

gruss
k0ax

schlafende hunde sollte man nicht wecken! schau dir die aussage im schein aus punkt drei an!.. im schein gibt es auch die verweise auf die paragraphen.. die kenn ich auch nicht aus dem kopf.
mein tüv beamter sagte mir das gleiche im bezug auf umbaumassnahmen bräuchte ich mir keine sorgen machen..er sagte mir sogar dass ich die klappscheinwerfer nicht hätte eintragen lassen müssen.. ich denke er weiss wovon er spricht!!

edit: zeitgenössisch bei der abnahme bzw zulassung des fahrzeuges war er. mein tüvler sagte mir ich bin doch IMMER! auf einer fahrt zur gebrauchsfähigkeit des fahrzeuges.das beinhaltet auch fahrten nach umbaumassnahmen die aber immer den rahmen der erlaubnisfähigkeit entsprechen..unsere exekutive wird mir da auch kaum das gegenteil beweisen können wenn ich mal ne lustfahrt mache..

der tüv prüfer macht nur seine arbeit und trägt die abzunehmenden sachen ein.dazu legst du ihm den brief unter die nase und gut is..der prüfer weiss zb ja auch nicht ob das auto auf solch eine nummer zugelassen ist..steht ja nix im brief davon(laut brief ist der ja nur vorübergehend still gelegt) ;)
ich hab mir die scheinwerfer auch nur eintragen lassen weil ich befürchte dass durch den umbau die weiterfahrt untersagt werden könnte von der polizei..und so bin ich auf jeden fall auf der sicheren seite!


Zuletzt geändert 20.01.2008 11:42 von oldschool-vw. Insgesamt 2 mal.


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  • | 20.01.2008 16:17

Hallo,

vielen Dank für die Ausführungen!

gruss
k0ax


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  • | 20.01.2008 23:04

Neunundvierzigste Ausnahmeverordnung zur StVZO
vom 15. September 1994 (BGBl I S 2416, VkBl S 672), geändert durch Art 4 Nr 4 der 36. VO-StVR vom 22. 10. 2003 (BGBl I S 2085, VkBl S 734), aufgehoben durch Art 12 Abs 2 Nr 3 der FZV-StVR vom 25. 4. 2006 (BGBl I S 988, VkBl S 535) Zum 1. 3. 2007 aufgehoben; s. § 17 FZV

So stehts im offiziellen Gesetzestext. Gibts also nimmer.

§17(1)FZV
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung
von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.(...)

Wenn ein Oldtimer keine BE benötigt, brauchts eigentlich auch keine Eintragung.

ABER: Was genau ein Oldtimer ist, wird in § 2 FZV ,Nr.22 definiert:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Somit hat ein Fahrzeug, wenn es diese 07er Nummer führt, dem Oldtimergedanken zu entsprechen. Und das tut ein 19E mit Klappscheinwerfern laut Anforderungskatalog nunmal nicht.

Die Hinweise auf der Rückseite sind dieselben wie für Rote Nummern allgemein ( 06er) und sagen absolut nichts über eventuelle Zulässigkeiten im Oldtimerbereich aus.
Hier gehts rein um die Verwendung des Kennzeichens an sich.

Im übrigen sind genau solche Bastelbuden mit 07 oder gar H Wasser auf den Mühlen der Kritiker dieser Steuerspareinrichtung...und genau die bringen die gesamte Oldtimerbranche mit ihren Kasperleskisten in Verruf :boese:
Nur gut, dass sich nicht jeder damit auszukennen scheint, der es eigentlich sollte, wenn man obige Posts so liest :(

Im übrigen kann ein aaS sehr wohl an einem Fz eine nicht oldtimerkonforme Sache rechtskonform eintragen, wenn das Fz ja nicht amtlich zugelassen ist und anstatt mit der 07er Nummer mit einer 06er Nummer vorgefahren wird und dem Prüfer der 07er Sachverhalt ja nicht bekannt sein muss. Das ist dann alleine Halterverantwortung, und der aaS ist dann fein raus.
Der Halter, wenn er mal an den richtigen gerät, allerdings nicht ;)


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  • | 21.01.2008 06:03

Zitat:
Zitat von gringo
Neunundvierzigste Ausnahmeverordnung zur StVZO
vom 15. September 1994 (BGBl I S 2416, VkBl S 672), geändert durch Art 4 Nr 4 der 36. VO-StVR vom 22. 10. 2003 (BGBl I S 2085, VkBl S 734), aufgehoben durch Art 12 Abs 2 Nr 3 der FZV-StVR vom 25. 4. 2006 (BGBl I S 988, VkBl S 535) Zum 1. 3. 2007 aufgehoben; s. § 17 FZV

So stehts im offiziellen Gesetzestext. Gibts also nimmer.

§17(1)FZV
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung
von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.(...)

Wenn ein Oldtimer keine BE benötigt, brauchts eigentlich auch keine Eintragung.

ABER: Was genau ein Oldtimer ist, wird in § 2 FZV ,Nr.22 definiert:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Somit hat ein Fahrzeug, wenn es diese 07er Nummer führt, dem Oldtimergedanken zu entsprechen. Und das tut ein 19E mit Klappscheinwerfern laut Anforderungskatalog nunmal nicht.

Die Hinweise auf der Rückseite sind dieselben wie für Rote Nummern allgemein ( 06er) und sagen absolut nichts über eventuelle Zulässigkeiten im Oldtimerbereich aus.
Hier gehts rein um die Verwendung des Kennzeichens an sich.

Im übrigen sind genau solche Bastelbuden mit 07 oder gar H Wasser auf den Mühlen der Kritiker dieser Steuerspareinrichtung...und genau die bringen die gesamte Oldtimerbranche mit ihren Kasperleskisten in Verruf :boese:
Nur gut, dass sich nicht jeder damit auszukennen scheint, der es eigentlich sollte, wenn man obige Posts so liest :(

Im übrigen kann ein aaS sehr wohl an einem Fz eine nicht oldtimerkonforme Sache rechtskonform eintragen, wenn das Fz ja nicht amtlich zugelassen ist und anstatt mit der 07er Nummer mit einer 06er Nummer vorgefahren wird und dem Prüfer der 07er Sachverhalt ja nicht bekannt sein muss. Das ist dann alleine Halterverantwortung, und der aaS ist dann fein raus.
Der Halter, wenn er mal an den richtigen gerät, allerdings nicht ;)

du kannst viel erzählen.. ich fahr im übrigen nicht nur den golf 2 auf diese nummer. zu meiner sammlung gehören 2 sciroccos und ein audi.alle im originalzustand. was glaubst du wen juckt das mit den scheinwerfer beim golf 2? dich vielleicht und die leute die wegen einem negativem polizeilichem führungszeugnis diese nummer garnicht erst bekommen.. ich sag ja..schlafende hunde soll man nicht wecken,aber du bist anscheinend aufgewacht.auch keine nummer bekommen?? :rofl: :roll:*scherz*die umstellung auf 30 jahre ist doch lediglich deshalb eingeführt weil die autos immer länger halten!schau dir doch an wieviele alte golf 2 noch auf den strassen rumfahren.da sind schon so einige oldtimer dabei gewesen vor dem 1.märz 2007!!
edit:ausserdem gab es 1987 schon genügend tuning teile.mein golf ist mit ats cup felgen,tieferlegung,klarglasrückleuchten,schwarze scheinwerfer,chromgrill ohne emblem,böser blick,weisse blinker von der versicherung begutachtet worden,wollten den als erstfahrzeug erst nicht annehmen weil der noch zu genüge auf der strasse rumfährt.dann habe ich den herren gesagt es handelt sich hierbei um einen zustand 1-2 der optisch wie technisch in einwandfreiem zustand ist und dann ist der angeschaut worden und es gab keine probleme mehr als erstfahrzeug. die aussage weitestgehend original ist also sehr sehr dehnbar!1d:anfahrten zu veranstaltungen die dem kraftfahrzeugtechnischem kulturgut dienen. also ich bin in der tuningscene die ja in gewisser hinsicht auch ein kultgut ist und da sind solche umbauten wie mit den klappscheinwerfern halt üblich.erstens sieht das hammer geil aus wenn die scheinwerfer zu sind(die orciari-front stammt übrigens auch aus den 80ger jahren,also kulturgut)und zweitens werde ich mir bestimmt durch oldtimerclubs nicht vorwerfen lassen ich verhunze mein auto.das ist MEIN kulturbeitrag und MEINE lebenseinstellung.das der golf gleichzeitig auch ein oldtimer war und ich die steuerlichen vorteile dadurch nutzen kann ist eine schöne nebensache die auch aus kostengründen mehr geld in die autos fliessen lässt.jetzt hier son hallass zu machen bringt überhaupt nix!und ich glaube mit meinem tüv-prüfer und rechtsanwalt hätte ich gute chancen bei anklage damit durchzukommen!immer diese paragraphenreiterei..lasst uns tuner doch einfach in ruhe!ich fahr auch gern mal mit dem alten audi von 73 auf ne oldtimerveranstaltung und rege mich doch auch nicht über zusammengepfuschte oldtimer auf oder??
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Zuletzt geändert 21.01.2008 07:18 von oldschool-vw. Insgesamt 9 mal.

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