Auffahrunfall beim Ausparken. Fahrzeug trifft Tür, Teilschuld?
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Folgender Fall hat sich gestern bei einem guten Bekannten ereignet
Zuletzt geändert 15.12.2007 15:14 von TheBrain. Insgesamt 1 mal. |
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eine freundin von mir studiert recht.
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Öhm, wenn deine Freundin Recht studiert, sollte sie wohl wissen, dass es hier nicht um Schuld, sondern um Haftung geht.
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Würde es demnach dann im Verkehr nie eine Teilschuld geben?
Zuletzt geändert 15.12.2007 17:33 von TheBrain. Insgesamt 1 mal. |
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Schuld und Haftung sind zwei verschiedene Schuhe.
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Teilschuld ist ein etwas irreführender Begriff, der gebräuchlich ist, wenn nur eine teilweise Haftung vorliegt. Mit Schuld hat es erstmal nichts zu tun.
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Nunja ich gehe davon aus, dass vor Gericht bei so einem Fall ja auch geschaut wird wie fahrlässig Fahrer A gehandelt haben muss und unachtsam war und dabei wird sicherlich berücksichtigt wie die Beleuchtung/die Wagenfarbe etc. waren, vermute ich zumindest.
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Jetzt mal die juristischen Hintergründe weggelassen. Ist es fahrlässig, die Türen seine Autos zu öffnen und Kinder einsteigen zu lassen ?
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Das mit der Sicht sehe ich auch so.
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Nochmal: Hätte er gesehen, wohin er fährt, wäre er wohl nicht draufgefahren. Mit "vorher, als ich losgefahren bin, war da noch nichts", wird er sich nicht rausreden können. |
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Zitat: Ist ein dunkles Auto nachts eine Fahrlässigkeit durch den Fahrer ?
Zitat von TheBrain Nunja ich gehe davon aus, dass vor Gericht bei so einem Fall ja auch geschaut wird wie fahrlässig Fahrer A gehandelt haben muss und unachtsam war und dabei wird sicherlich berücksichtigt wie die Beleuchtung/die Wagenfarbe etc. waren, vermute ich zumindest.Zitat: Wie ist das mit der Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden ?
Zitat von TheBrain Dennoch scheint mir, dass hier weiterhin nicht darauf eingegangen wird, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde indem er während ein Fahrzeug rückwärts in diese Richtung fuhr, seine Tür öffnete und sich so weit entfernt und anderweitig beschäftigt hat (das zweite Kind in das Fahrzeug einsteigen lassen), sodass er selbst bei einem langsamen Herantasten an sein Fahrzeug nicht reagieren konnte.Existiert beim Rückwärtsfahren nicht mehr die "besondere Sorgfaltspflicht" ? Man kann doch nicht einfach "blind" rückwärts fahren, weil da vorhin nichts war und somit jetzt auch nichts sein darf. |
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