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Hallo an alle, ich habe mein Führerschein mit 17 gemacht und nachdem ich genug gegooglet hab, wollt ich es noch ma hier fragen was für strafen es gibt, wenn man ohne begleitperson erwischt wird , denn im internet gibt es zwei Varianten.
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soweit ich informiert bin wird dir der wisch abgenommen und du kriegst ihn mit 18 wieder...keine punkte o.ä. außer du bist halt unter drogeneinfluß etc. |
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Wie gesagt, im i-net tauchen zwei varianten auf. Und ich will es wissen Danke trotzdem |
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selbst wenn du nur einen pubkt bekommst is der lappen doch wieder weg also würd ichs net drauf ankommen lassen |
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ich denke bei den grün beziehungsweise blau silbernen leuten wirst du es auf jeden fall erfahren . sein lassen ist das stichwort , was ist wen was passiert so wie kind anfahren oder unfall auch wenn es nur blechschaden ist . lieber sein lassen und ich denke da sind alle der gleichen meinung . gruss Zuletzt geändert 14.12.2007 17:30 von rs-turbo-s1. Insgesamt 1 mal. |
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Ok ich werd es lassen, muss wohl noch 5 monate warten Vielen Dank |
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Zitat: Beide Varianten so sind falsch.
Zitat von Memo K. Variante 1: Wenn man ohne Begleitperson erwischt wird bezahlt man 150 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Aufbauseminar
Variante 2: 50€ Bußgeld, 1 punkt in flensburg und den Führerschein kriegt man erst mit 18 wieder, d.h. dass er erstma entzogen wird, dann mit 18 dir wieder gegeben wird. 1. Bei der Kontrolle wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen: Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer 169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen - 25 Euro, dann natürlich auch ein Verbot der Weiterfahrt. Keine Punkte, da das Bußgeld unter 40 Euro liegt. ABER: Die Polizei muss bei einem BF 17 ohne Begleitung die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) informieren und dann passiert folgendes noch: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat. Bedeutet: Die Berechtigung Fahrerlaubnis wird eingezogen und erst wieder rausgegeben, wenn man 18 ist UND ein Aufbauseminar abgelegt hat. Zuletzt geändert 15.12.2007 17:05 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
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also memeo so oder so 5 monate warten |
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Als ich bins die sis von kaferlady, also ich muss da jetzt erstmal was klar stellen, ich habe meinen lappen immernoch, hatte den nicht verloren oder sonst was, also ich finds ich verdammt scheiße von ihr...also ihr müsst wissen ob ihr ihr noch etwas glaubt, da sie nur auf material aus ist und meistens nur scheiße labert aber naja...ich müsst es selber raus finden ob ihr ihr noch was gliabt..mach´s gut... |
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Zitat: wie schön geschwisterliebe doch sein kann
Zitat von kaeferlady Als ich bins die sis von kaferlady, also ich muss da jetzt erstmal was klar stellen, ich habe meinen lappen immernoch, hatte den nicht verloren oder sonst was, also ich finds ich verdammt scheiße von ihr...also ihr müsst wissen ob ihr ihr noch etwas glaubt, da sie nur auf material aus ist und meistens nur scheiße labert aber naja...ich müsst es selber raus finden ob ihr ihr noch was gliabt..mach´s gut...
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moin
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Hi Leute...
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tja ich würd mal sagen a****karte, warum lasst ihr es nicht einfach damit alleine zu fahren, siehst doch handelst dir nur ärger ein. |
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Erst mal bekommt doch der Fahrzeughalter Post... also nicht wildmachen. Wenn der Halter jemand anders ist - und da es keine Punkte durch nur ca. 12Km/h Überschreitung gibt - kann das der Halter ja übernehmen wenn Du ihm das Geld gibst. Auf wen ist denn der Wagen zugelassen?
Zuletzt geändert 03.01.2009 04:15 von Tiggar. Insgesamt 3 mal. |
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