Strafzettel wegen falschem Parken
|
Hi Jungs und Mädels....
|
|
|
|
Die Definition für Halten und Parken liefert §12 StVO:
Zitat:
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Damit dürfte eigentlich alles klar sein. |
|
|
|
ok....also waren es 2 min zu lange.....mit der angesprochenen wartezeit war eine fehlinfo? |
|
|
|
ich habe mich nicht beschwert
|
|
|
|
jau denken drücken sprechen. |
|
|
|
nein, es waren 5-6min zu lang...du hast das auto ja verlassen...
|
|
|