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Hallo zusammen,
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du darfst die schweren türpappen sammt dämmung auch rausnehmen und sie z.b durch leichtes gfk ersetzen. soviel ich weiß |
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Jo, stimmt. Aber wie siehts mit Sonnenblenden und Himmel aus?
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Ersatzreifen und PAnnenspray kannst du weglassen! beides nicht vorgeschrieben. |
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Wäre glaube ich ganz gut wenn Walpurgis da mal was zu sagen könnte.
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wenn das auto ein 2/3 türer ist und man die rückbank entfernt, sowie alle befestigungspunkte für die bank und gurte im hinteren bereich, wäre es dann nicht auch möglich das auto auf lkw zulassung zu bringen? |
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Sonnenblenden müssen auf jeden Fall drin bleiben!
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Zitat:
Zitat von Fire_and_Ice wenn das auto ein 2/3 türer ist und man die rückbank entfernt, sowie alle befestigungspunkte für die bank und gurte im hinteren bereich, wäre es dann nicht auch möglich das auto auf lkw zulassung zu bringen?
Ja, wenn ich das richtig gelesen habe, passt das so, ggf. müssen noch die hinteren Seitenscheiben zugeschweißt werden: Link |
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Mit dem LKW eintragen geht aber wohl nicht mehr so einfach wie früher. Meine es hier sogar mal von Walpurgis gelesen zu haben, dass das eigentlich nur noch bei Postgolfs o.Ä. klappt. |
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Ich meine, das man bei einer Zulassung von PKW auf LKW mindestens 50% Ladefläche ausweisen muß, beim Postgolf (GolfII)ging es später nur noch wenn der Beifahrersitz mit rausflog. |
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Zitat: Richtig, früher war das mal die Laderaumlänge, heute sind es mindestens 50% der Fläche, daher bei einigen Fahrzeugen auch der Entfall des Bifahrersitzes notwendig.
Zitat von xytobiyx Ich meine, das man bei einer Zulassung von PKW auf LKW mindestens 50% Ladefläche ausweisen muß, beim Postgolf (GolfII)ging es später nur noch wenn der Beifahrersitz mit rausflog.
Aber wozu ? Die zulassungsrechtliche Anerkennung als LKW ist noch meilenweit von der steuerrechtlichen Anerkennung weg. Das Finanzamt hat erheblich weitergehende Kriterien, wie zB. auch die Nutzug als LKW. Da sind in den letzten Jahren massive Sperren reingekommen, um eine billige Fahrzeugnutzung eines "echten" PKW über die LKW-Steuer zu unterbinden. Wer einen LKW benötigt und auch so benutzt, wird den auch als LKW besteuern können, aber ein Steuersparmodell für den ALtwagen ist das nicht mehr, also besser vorher beim zuständigen Finanzamt nchfragen (ist Länderabhängig, teilweise wird eine starre Trennung, zB. mittels Gitter, zum Laderaum gefordert), welche Vorraussetzungen notwendig sind, und dann erst anfangen umzubauen. Zuletzt geändert 26.11.2007 13:30 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
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na ja , so wild wie jasper das jetzt hier beschreibt ist es nicht,einfach mal mit dem finanzamt in verbindung setzen und mit denen das besprechen. es lohnt auf jeden fall nicht ein wagen umzubauen da die ersparnis nur minimal ist, es sei denn du hast einen alten diesel mit viel hubraum.
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Wer sagt denn das ich den als LKW zulassen will? das habe ich dich gar net vor! |
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frag ich mich auch gerade....
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Zitat: bis auf das es kein vorschlag war,sonderen eine frage
Zitat von Fire_and_Ice frag ich mich auch gerade....
interessant wie aus meinem vorschlag direkt mal das thread thema umgekrämpelt wird |
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