Veränderung des Gewindefahrwerkes?! - Seite 1

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  • | 21.11.2007 17:33

Guten Tag,

ich habe mich heute ganz neu in diesem Forum angemeldet und hoffe ich bekomme einige Antworten auf meine Fragen :) habe zwar auch schon nach der Suchfunktion geschaut aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden ... Da ich leider kein Experte bin , hoffe ich ihr könnt mir eine 100% klare Aussage geben.

Ich habe mir vor ca. 2-3 wochen einen Golf4 mit einigen umbauten gekauft.
Dieser Golf enthält eine Koni Gewindefahrwerk das auch eingetragen ist.
Als ich damals das Auto gefahren bin war es extrem tief und der Autohändler hat es mir dann auf mein verlangen auf die angemesse Höhe von ca. 10,5cm Bodenfreiheit hochgedreht, das Auto stand damals auf 18" Felgen, nun habe ich mir vor ein paar Tagen meine neue Winterbereifung mit 17" Felgen draufgezogen die auch eingetragen und abgenommen sind, dadurch habe ich jetzt aber 2,5cm Bodenfreiheit verloren und habe jetzt noch ca. 8cm Spielraum!


Meine Fragen...,

muss man nach jeder Veränderung des Gewindefahrwerkes (höher - tiefer) diese auch beim TüV eintragen lassen?
Da ja der Autohändler mir damals das Fahrwerk wieder höher gestellt hat, weiss ich nun nicht ob dies auch eingetragen wurde, wie erkenne ich denn im Fahrzeugschein bei welcher Höhe es eingetragen wurde?( mit den Zeichen und Nummern komme ich nicht zurecht)...

Mir ist auch zu Ohren gekommen, das ich einen gewissen Spielraum beim Gewindefahrwerk habe, wo ich es bei Veränderungen in diesem Rahmen nicht eintragen muss?! z.B. Ich muss das Fahrwerk nur einmal eintragen lassen und dann kann ich es bis z.B. 8cm Bodenfreiheit beliebig ohne Eintragung verstellen, stimmt das?!

Ich möchte mir sicher gehen das ich auch 100% auf der sicheren Seite liege, alles Eingetragen und in Ordnung ist, so dass mir die Polizei nichts vorwerfen kann wofür ich nachher bestraft werde.

Vielen Dank im Vorraus

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen das ich wieder beruhigt fahren kann :)

mfg Daniel


Zuletzt geändert 21.11.2007 17:35 von danyo87. Insgesamt 1 mal.

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  • | 21.11.2007 19:42

also mal ganz kurz ein paar antworten,

ansich wird ein gewindefahrwerk eingetragen indem der abstand zwischen radmitte und kotflügelkante vermerkt wird. habe jetzt gerade keinen fahrzeugschein zur hand da er im auto liegt nur wird es hier so eingetragen, hatte bei meinem 4er es auch noch so das das restgewinde in mm angegeben wurde!

deine geschichte die du gehört hast das du bis 8cm bodenfreiheit spielraum hast ist falsch, es wird immer die genaue tiefe vom fahrwerk eingestellt! schaue mal in deinen fahrzeugschein und schreibe hier mal rein was dort steht in bezug auf das fahrwerk :)


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  • | 21.11.2007 20:03

die höhe darf nach der eintragung nicht verändert werden es sei denn du lässt es erneut eintragen!!
nach der veränderung das vermessen lassen nicht vergessen!!


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  • | 21.11.2007 20:10

aha okay,

also ich hoff ich des ist das richtige aus meinem fahrzeugschein:

Z.20 H: FZG. Tiefergelegt M.Koni Gewindefahrwerk VA, Kennz. Feder: 22201311, Farbe Rot, Abstand Oberkante Federteller bis Mitte Befestigungsschraube Federbein: 240mm, HA Federn Kennz.: KONI 2220-1312, Farbe Rot, Kontrollmass VA: 349mm, HA:346mm.

sonst habe ich noch was zur Fahrzeugshöhe, Länge usw... ist das auch von Nöten?....

Kann ich dann denn überhaupt ausm Fahrzeugsschein schließen mit welcher Höhe mein Gewindefahrwerk eingetragen wurde?

Vielen Dank im Vorraus

mfg daniel


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  • | 21.11.2007 20:14

mit dem vermessen lassen, ist damit die Achsvermessung gemeint ?....

die ist doch dafür da, das sich die reifen nicht zu schnell einseitig abfahren, sehe ich das richtig? oder hat diese Achsvermessung auch speziell was mit der Eintragung und dem TüV zu tun.

Sorry falls ich so viele Fragen stelle, bin aber auf dem Gebiet ziemlich unerfahren und möchte nicht in eine böse falle tappen.

Danke

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  • | 21.11.2007 20:56

Zitat:
Zitat von danyo87
Abstand Oberkante Federteller bis Mitte Befestigungsschraube Federbein: 240mm, Kontrollmass VA: 349mm, HA:346mm.

da hast du doch die abstände stehen ;) schaue einfach ob sie passen und wenn nicht mußt du es neu einstellen!

und wegen der achsvermessung: wenn du das fahrwerk neu eingebaut hast möchter der prüfer die daten der achsvermessung sehen damit alles ordenlich läuft! solltest du aber nach dem verstellen der höhe von alleine neu einstellen lassen da sich die reifen sonst einseitig abfahren oder aber das auto nach links/ rechts ziehen kann...


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  • | 21.11.2007 21:07

Okay, aber als Leihe kann ich diese Maße doch erstmal nicht so von außen messen oder ;) dafür müsste ich schon, Auto aufbocken und Räder abmontieren,sehe ich das richtig?

Wenn diese Maße passen würde (wovon ich nicht ausgehe) müsste ich es nicht mehr eintragen lassen?

Mir hat auch ein Kumpel auch gesagt, dass ich mit dem hoch und runterschrauben des Gewindefahrwerkes auspassen soll, denn nach mehrmaligen gebrauch geht das Gewindefahrwerk zu neige?!....

Sorry das ich euch nerve :D aber will nur keine probleme mit der Executive bekommen, mit dene hatte ich schon genug probleme ;) ....

Was würdet ihr nun machen, um sichher zu gehen ob auch alles seine richtigkeit hat?!....

Vielen Dank

  • Seck
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  • | 21.11.2007 21:19

nein du kannst es verstellen bis du schwarz bist ;) allerdings kannst du ihn zum messen nicht aufbaocken da es ja daten sind die im ruhendem zustand zählen!

wenn du ihn aufbockst federt er ja aus :(

daher auf einer 4 säulen bühne oder aber grube nachmessen ;)


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  • | 21.11.2007 21:22

Räder ganz einschlagen und Zollstock dranhalten sollte auch ein "Leihe" ( :heul: ) hinbekommen.


Zuletzt geändert 21.11.2007 21:25 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.


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